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   LG Berlin, 05.09.2016 - 67 S 41/16   

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https://dejure.org/2016,41376
LG Berlin, 05.09.2016 - 67 S 41/16 (https://dejure.org/2016,41376)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.09.2016 - 67 S 41/16 (https://dejure.org/2016,41376)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. September 2016 - 67 S 41/16 (https://dejure.org/2016,41376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kinderlärm als Mangel der Mietwohnung? (IMR 2017, 94)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 18.03.2010 - 67 S 485/09

    Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse bei Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus LG Berlin, 05.09.2016 - 67 S 41/16
    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 18. März 2010 - 67 S 485/09 - ausgeführt hat, sind Kinder im Kleinkindalter, seien es nun diejenigen der Streithelfer oder andere Kinder im Haus - nicht wie Erwachsene zu einer differenzierten verbalen Auseinandersetzung und zu einer leisen Art der Fortbewegung fähig.
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus LG Berlin, 05.09.2016 - 67 S 41/16
    Soweit allerdings Parteiabreden zur Beschaffenheit der Mietsache fehlen, wird der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nach der Verkehrsanschauung bestimmt (BGH, Urteile vom19. Dezember 2012 - VIII ZR 152/12 und vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Auszug aus LG Berlin, 05.09.2016 - 67 S 41/16
    Soweit allerdings Parteiabreden zur Beschaffenheit der Mietsache fehlen, wird der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nach der Verkehrsanschauung bestimmt (BGH, Urteile vom19. Dezember 2012 - VIII ZR 152/12 und vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    Insoweit konnte allerdings das Landgericht aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme, insbesondere der Vernehmung der Zeugen, solche Belästigungen, die über die hinausgingen, die noch als sozialadäquat hinzunehmen und noch nicht als Sachmangel gem. § 536 BGB anzusehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 29.02.2012, Az.: VIII ZR 155/11, NZM 2012, 381 Rn. 11; LG Berlin, Urt. v. 05.09.2016, Az.: 67 S 41/16, zit. n. juris) durch die Nachbarwohnung nicht feststellen.
  • LG Berlin, 19.02.2019 - 63 S 303/17

    Wohnraummiete: Mietmangel bei Kinderlärm in Nachbarwohnung

    Der Rechtsstreit ist aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil der ZK 67 vom 05.09.2016 - 67 S 41/16 des hiesigen Gerichts durch den BGH gemäß Beschluss vom 22.08.2017 nach Aufhebung der vorgenannten Entscheidung an die hiesige Kammer auch zur Entscheidung über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde verwiesen worden.
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