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   LG Berlin, 05.11.2008 - 4 O 290/08   

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https://dejure.org/2008,41548
LG Berlin, 05.11.2008 - 4 O 290/08 (https://dejure.org/2008,41548)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2008 - 4 O 290/08 (https://dejure.org/2008,41548)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2008 - 4 O 290/08 (https://dejure.org/2008,41548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer die Bezahlung von Leistungen aus Luftbeförderungsverträgen mit Bargeld ausschließenden Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Vereinbarkeit einer Gebühr für die Verwendung einer Kreditkarte oder Zahlungskarte bei Ausschluss der Nutzung ...

  • reise-recht-wiki.de

    Onlinebuchung von Flugtickets

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus LG Berlin, 05.11.2008 - 4 O 290/08
    Im vorliegenden Verbandsverfahren gilt die Methode der sogenannten kundenfeindlichsten Auslegung (BGH, NJW 2008, 360, 363; BGH, NJW-RR 2008, 134, 135).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

    Auszug aus LG Berlin, 05.11.2008 - 4 O 290/08
    Im vorliegenden Verbandsverfahren gilt die Methode der sogenannten kundenfeindlichsten Auslegung (BGH, NJW 2008, 360, 363; BGH, NJW-RR 2008, 134, 135).
  • KG, 17.12.2007 - 23 U 65/07
    Auszug aus LG Berlin, 05.11.2008 - 4 O 290/08
    Das Gericht geht davon aus, dass die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Berlin begründet ist und verweist zur Begründung auf das Urteil des Kammergerichts vom 17. Dezember 2007 zu Az. 23 U 65/07.
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus LG Berlin, 05.11.2008 - 4 O 290/08
    Unklarheiten gehen zulasten des Klauselverwenders, § 305 lit. c) Abs. 2 BGB, wobei eine geltungserhaltende Reduktion unzulässig ist (BGH, NJW 2007, 674, 675).
  • KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftbeförderungsunternehmens:

    Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter teilweiser Zurückweisung Letzterer das am 5. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 4 O 290/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 5. November 2008 (4 O 290/08) die Beklagte weiter zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Luftbeförderungsverträge mit Verbrauchern einzubeziehen sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:.

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