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   LG Berlin, 05.12.1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96)   

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https://dejure.org/1996,11860
LG Berlin, 05.12.1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96) (https://dejure.org/1996,11860)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.12.1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96) (https://dejure.org/1996,11860)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96) (https://dejure.org/1996,11860)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 338
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Mönchengladbach, 08.08.2019 - 5 T 37/19

    Beschwerden von Aktivisten zurückgewiesen: Keine anonymen Rechtsmittel gegen

    Selbst im Strafverfahren ist ein Beschuldigter verpflichtet, ebensolche Angaben zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.8.1972 - 2 StR 190/72, BGHSt 25, 13; zur Verwerfung einer Berufung als unzulässig bei Schweigen über die Identität trotz Anwesenheit des Angeklagten vgl. LG Berlin, Urt. v. 5.12.1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96), NStZ-RR 1997, 338).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 1 Rv 34 Ss 173/22

    Nichterscheinen des Angeklagten bei Beginn des Hauptverhandlungstermins durch das

    Für ein Erscheinen genügt nicht schon die körperliche Anwesenheit des Angeklagten (vgl. BGH NJW 1970, 2253), sondern erfordert nach dem Zweck des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO, eine Sachentscheidung über seine Berufung nicht dadurch zu verzögern, dass er sich der Verhandlung entzieht (BGHSt 17, 188; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. § 329 Rn. 2), auch, sich als Angeklagter zu erkennen zu geben, auf Frage des Gerichts gem. § 111 Abs. 1 OWiG Angaben zu seiner Identität zu machen und sich so als Angeklagter und Berufungsführer auszuweisen (LG Berlin NStZ-RR 1997, 338; Löwe-Rosenberg/Gössel, StPO, 27. Aufl. 2019 § 329 Rn. 7).
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