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LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11
Kostenentscheidung im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: …
Auszug aus LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15
Die Klägerin hat es also nicht entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlassen, berechtigt angeforderte Auskünfte zu erteilen und Belege zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11 -, juris). - OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10
Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist
Auszug aus LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15
Die Prüffrist läuft ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens (OLG München NJW-RR 2011, 386). - OLG Karlsruhe, 07.08.2003 - 11 W 54/03
Auszug aus LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15
In Fällen, die wie der vorliegende, einen Auslandsbezug haben, verlängert sich die Prüfungszeit nach Auffassung der Kammer grundsätzlich auf zwei Monate (so wohl auch OLG Karlsruhe 11 W 54/03). - OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 218/09
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung und …
Auszug aus LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15
Dem Kfz Haftpflichtversicherer ist dabei regelmäßig, selbst bei einfachen Sachverhalten eine Bearbeitungsfrist von einigen Wochen einzuräumen (OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 11513).
- OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18
Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen
2 Monate bei Auslandsbezug: LG Berlin 6.1.16 - 44 O 133/15 -.