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   LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06   

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https://dejure.org/2007,29678
LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06 (https://dejure.org/2007,29678)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.02.2007 - 15 S 1/06 (https://dejure.org/2007,29678)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 15 S 1/06 (https://dejure.org/2007,29678)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01

    Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06
    Die strengere deutsche Rechtsprechung zur Telefonwerbung bleibt zunächst von der Fernabsatz-Richtlinie (Richtlinie 97/7/EG) unberührt (OLG Stuttgart, GRUR 2002, 457, 458 m. w. N.).
  • LG Berlin, 30.05.2006 - 16 O 923/05

    Telefonische Kontaktaufnahme zwecks Marktforschung

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06
    Ein gewisser finanzieller Mehraufwand zum Zwecke des Schutzes unbeteiligter Dritter ist von der Beklagten durchaus zu tragen (so auch LG Berlin, Urteil vom 30.052006 - 16 O 923/05).
  • KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04

    Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06
    Denn auch ein unerbetener Anruf bei einem Unternehmer stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar (OLG Hamm, GRUR 1992, 889; Köhler in Hefermehl u. a., Wettbewerbsrecht, 24. Auflage 2006, § 7 Rdnr. 33; vgl. ferner BGH NJW 2004, 1655 und KG NJW-RR 2005, 51 für den Fall der Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden; zur Unzulässigkeit eines unerbetenen Telefonanrufs bei einem Verbraucher siehe nur OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615).
  • LG Hamburg, 30.06.2006 - 309 S 276/05

    Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06
    Dabei kann dahinstehen, ob sich die Wissenschaftsfreiheit in Abwägung zu den Interessen des Angerufenen grundsätzlich durchsetzt (ablehnend LG Hamburg, CR 2006, 752).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06
    Denn auch ein unerbetener Anruf bei einem Unternehmer stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar (OLG Hamm, GRUR 1992, 889; Köhler in Hefermehl u. a., Wettbewerbsrecht, 24. Auflage 2006, § 7 Rdnr. 33; vgl. ferner BGH NJW 2004, 1655 und KG NJW-RR 2005, 51 für den Fall der Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden; zur Unzulässigkeit eines unerbetenen Telefonanrufs bei einem Verbraucher siehe nur OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615).
  • OLG Stuttgart, 11.03.1988 - 5 W 13/88

    Passive Parteifähigkeit eines Kreisverbands i.S.v. § 50 Abs. 2

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06
    Denn auch ein unerbetener Anruf bei einem Unternehmer stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar (OLG Hamm, GRUR 1992, 889; Köhler in Hefermehl u. a., Wettbewerbsrecht, 24. Auflage 2006, § 7 Rdnr. 33; vgl. ferner BGH NJW 2004, 1655 und KG NJW-RR 2005, 51 für den Fall der Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden; zur Unzulässigkeit eines unerbetenen Telefonanrufs bei einem Verbraucher siehe nur OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615).
  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag

    Ein Anruf zu Werbezwecken stellt grundsätzlich jedoch einen Eingriff in das sonstige Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. das Unternehmerpersönlichkeitsrecht dar (OLG Hamm, Urt. v. 25.2.2010 - 4 U 189/09; LG Berlin, Urt. v. 6.2.2007 - 15 S 1/06).
  • LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07

    Unverlangte Telefonwerbung

    Denn auch ein unerbetener Anruf bei einem Unternehmer stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar (vgl. KG, Urt. v. 06.02-2007 - 15 S 1/06; OLG Hamm, GRUR 1992, 889; vgl. ferner BGH, NJW 2004, 1655 und KG, NJW-RR 2005, 51 für den Fall der Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden).
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