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   LG Berlin, 06.03.2007 - 27 O 1063/06   

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https://dejure.org/2007,7837
LG Berlin, 06.03.2007 - 27 O 1063/06 (https://dejure.org/2007,7837)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.03.2007 - 27 O 1063/06 (https://dejure.org/2007,7837)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. März 2007 - 27 O 1063/06 (https://dejure.org/2007,7837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 823, 133, 157 BGB; Artt. 2, 1 GG; § 22 KunstUrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine presserechtliche Geldentschädigung wegen der Ablichtung eines Dessous präsentierenden Models und des Abdruckes dieser Ablichtung in einer Tageszeitung; Kriterien für die Bestimmung der Schwere einer schuldhaften Verletzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine presserechtliche Geldentschädigung wegen der Ablichtung eines Dessous präsentierenden Models und des Abdruckes dieser Ablichtung in einer Tageszeitung; Kriterien für die Bestimmung der Schwere einer schuldhaften Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Schmerzensgeldanspruch wegen der Veröffentlichung von Fotos einer Dessousshow

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Einwilligung in Pressefotos bei Modenschauen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einwilligung in Pressefotos bei Modenschauen

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Fotos bei Modenschauen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einwilligung in Pressefotos bei Modenschauen

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Schmerzensgeldanspruch wegen der Veröffentlichung von Fotos einer Dessousshow

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zeitungsverlag darf über "Atze Schröder" nur unter seinem Pseudonym berichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 634
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2007 - 27 O 1063/06
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2007 - 27 O 1063/06
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2007 - 27 O 1063/06
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2007 - 27 O 1063/06
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Zurückweisung der Berufung durch

    Zwar mag von einer konkludenten Einwilligung auszugehen sein, wenn ein Fotomodell oder eine Stripteasetänzerin vor ihr nicht bekannten Fotografen bei einer öffentlichen Veranstaltung posiert, ohne diesen ausdrücklich mitzuteilen, dass sie keine Veröffentlichung der Fotos wünsche (LG Berlin, Urteil vom 06. März 2007 - 27 O 1063/06 -, juris).
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