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   LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 292/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43704
LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 292/20 (https://dejure.org/2021,43704)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.07.2021 - 65 S 292/20 (https://dejure.org/2021,43704)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 65 S 292/20 (https://dejure.org/2021,43704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 241 Abs 2 BGB, § 249 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 305 BGB, §§ 305 ff BGB
    Schönheitsreparaturvereinbarung im Wohnraummietvertrag: Unklare Formularklausel "Streichen der Innentüren"

  • mietrechtsiegen.de

    Schönheitsreparaturen vom Standard abweichende Verpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen: Müssen Türen weiß oder gebeizt und geölt sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn die Schönheitsreparaturklausel streichen vorsieht, kann der Vermieter nicht ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter sollen Innentüren ölen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen, Renovierung: Abbeizen und Ölen von Zimmertüren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Formulierung in Schönheitsreparaturklausel "Streichen der Innentüren" meint nicht "ölen" - Mieter nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 292/20
    Eine Klausel, die dies verlangte, wäre unwirksam (BGH, Urt. v. 09.06.2010 - VIII ZR 294/09, juris).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 292/20
    Unter den hier gegebenen Umständen ergibt sich nicht, dass die Rechtsverfolgungskosten aus Sicht der Beklagten zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urt. v. 10.01.2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065, juris Rz. 5; MüKoBGB/Oetker, 7. Aufl., 2016, BGB 249 Rn. 180, mwN).
  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 292/20
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 3.12.2014 - VIII ZR 224/13, nach juris Rn. 16; Urt. v. 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris; v. 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, nach juris Rn. 57; jew. mwN).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 292/20
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 3.12.2014 - VIII ZR 224/13, nach juris Rn. 16; Urt. v. 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris; v. 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, nach juris Rn. 57; jew. mwN).
  • BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 224/13

    Zahlungsanspruch des Mieters für Schönheitsreparaturen

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 292/20
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 3.12.2014 - VIII ZR 224/13, nach juris Rn. 16; Urt. v. 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, juris; v. 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, nach juris Rn. 57; jew. mwN).
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