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   LG Berlin, 07.04.2009 - 15 O 247/08   

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https://dejure.org/2009,37117
LG Berlin, 07.04.2009 - 15 O 247/08 (https://dejure.org/2009,37117)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.04.2009 - 15 O 247/08 (https://dejure.org/2009,37117)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. April 2009 - 15 O 247/08 (https://dejure.org/2009,37117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenmäßige Benutzung eines Zeichens durch ähnliches Abbild

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenverletzung auch bei erklärendem Hinweis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenmäßige Benutzung durch Reklame-Schilder

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 15 O 247/08
    Diese drei Faktoren stehen dabei dergestalt zueinander in Wechselwirkung, dass ein festzustellender hoher Grad hinsichtlich eines Faktors das Vorliegen von Verwechslungsgefahr auch dann bedingen kann, wenn ein anderer Faktor lediglich zu einem geringen Grad verwirklicht ist ( BGH GRUR 2002, 898 [BGH 21.02.2002 - I ZR 230/99] - defacto; BGH GRUR 2002, 626, 629 [BGH 08.11.2001 - I ZR 139/99] - IMS; BGH WRP 2002, 534, 536 [BGH 22.11.2001 - I ZR 111/99] - BIG; BGH GRUR 2002, 59, 64 [BGH 17.05.2001 - I ZR 187/98] - ISCO; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 [BGH 15.02.2001 - I ZR 232/98] - CompuNet/ComNet).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist grundsätzlich der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen zu berücksichtigen ( BGH GRUR 2001, 1161, 1162 [BGH 15.02.2001 - I ZR 232/98] - CompuNet/ComNet).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 15 O 247/08
    Auch aus dem von der Klägerin bemühten Urteil des BGH ( GRUR 2006, 421, 423 [BGH 23.02.2006 - I ZR 272/02] Rz. 39 f. - Markenparfümverkäufe) ergibt sich ein derart weiter Anspruch nicht.

    Dabei wird sie versuchen, durch ein Angebot der verschiedenen Luxusparfüms die unterschiedlichen Kundenpräferenzen möglichst weitgehend abzudecken." (BGH, Urteil v. 23.2.2006, GRUR 2006, 421, 423 [BGH 23.02.2006 - I ZR 272/02] Rz. 39, 40 - Markenparfümverkäufe).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 15 O 247/08
    Der Markeninhaber kann danach auch die Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens für Waren, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, nicht verbieten, wenn diese Benutzung im Hinblick auf die Funktionen der Marke seine Interessen als Markeninhaber nicht beeinträchtigen kann (vgl. EuGH, GRUR 2003, 55 = WRP 2002, 1415 [EuGH 12.11.2002 - C 206/01] [1419 RdNrn.

    Denn ein bloßer Hinweis genügt zum Ausschluss der Verwechslungsgefahr - ebenso wie zur Verneinung der markenmäßigen Benutzung - jedenfalls dann nicht, wenn er (wie hier) lediglich sehr klein auf der Rückseite der Ware angebracht ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 56 [EuGH 12.11.2002 - C 206/01] Rz. 56 - Arsenal FC).

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