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   LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08   

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LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08 (https://dejure.org/2009,32812)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.04.2009 - 27 O 1131/08 (https://dejure.org/2009,32812)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. April 2009 - 27 O 1131/08 (https://dejure.org/2009,32812)
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  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH NJW 2004, 3102).

    Denn als Störer kann grundsätzlich jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH NJW 2004, 3102, 3105; GRUR 2002, 618.619; KG MMR 2006, 393).

  • KG, 28.04.1987 - 9 U 1052/87

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung mit Inhalt der Unterlassung der

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Deshalb liegt eine rechtswidrige Verletzung der Person durch ihre Darstellung in der Öffentlichkeit nur dann nicht vor, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes Interesse besteht, das dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes vorgeht (Kammergericht NJW 1989, 397, 398).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Bei der Formulierung eines Unterlassungsantrages sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, weil eine Verletzungshandlung die Vermutung der Begehungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (BGH NJW 2000, 2195,2196), wobei auch in der verallgemeinerten Form des Antrages das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommen muss (BGH WRP 2000, 1258, 1260).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Dabei kann zur Konkretisierung eines begehrten Verbotes eine Auslegung des Antragsinhalts unter Heranziehung des Sachvortrages des Antragstellers erfolgen (BGH NJW 1995, 3187, 3188).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Im Deliktsrecht kann der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr ein erhebliches Gewicht zukommen (BGH NJW 1994, 1281).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Gleichermaßen ergibt sich dies aus Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils, welche bei der Auslegung des Tenors für die Prüfung der Frage, ob der Urteilsausspruch den Inhalt und Umfang eines Verbotes hinreichend bestimmt erkennen lässt, als ebenso maßgebend mit heranzuziehen sind (BGH GRUR 1987, 172, 174).
  • KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05

    Keine Haftung des Admin-C

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Denn es ist nicht zu erkennen, auf welcher Grundlage ein administrativer Ansprechpartner allein wegen seiner Funktion unmittelbar Einfluss auf die Inhalte der Domain nehmen kann (KG MMR 2006, 392).".
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Bei der Formulierung eines Unterlassungsantrages sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, weil eine Verletzungshandlung die Vermutung der Begehungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (BGH NJW 2000, 2195,2196), wobei auch in der verallgemeinerten Form des Antrages das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommen muss (BGH WRP 2000, 1258, 1260).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Denn als Störer kann grundsätzlich jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH NJW 2004, 3102, 3105; GRUR 2002, 618.619; KG MMR 2006, 393).
  • KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05

    Störerhaftung: Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Internet durch den

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08
    Denn als Störer kann grundsätzlich jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH NJW 2004, 3102, 3105; GRUR 2002, 618.619; KG MMR 2006, 393).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

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