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   LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15   

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https://dejure.org/2016,24820
LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15 (https://dejure.org/2016,24820)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.03.2016 - 67 O 35/15 (https://dejure.org/2016,24820)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. März 2016 - 67 O 35/15 (https://dejure.org/2016,24820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 819 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 261 Abs 1 StGB, § 261 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schadensersatzanspruch einer Bank wegen leichtfertiger Geldwäsche: Vorsätzliche unerlaubte Handlung durch leichtfertigen Geldtransfer im Rahmen eines sog. Romance Scamming

  • RA Kotz

    Leichtfertige Geldwäsche bei Romance Scamming

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 2016, 2262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 10.12.2014 - 19 U 3492/14

    Geldwäsche-Urteil: Finanzagenten und bedingter Vorsatz

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15
    Auch hierfür gab es eine Erklärung, weshalb eine Direktüberweisung ausscheiden sollte, und allein aus dem Umstand der Einschaltung der Y-Bank in dem hier gegebenen Fall mit Auslandsbezug kann jedenfalls angesichts der halbwegs stimmigen Begründung der Unmöglichkeit ein anderes Geldinstitut einzuschalten seitens Frau A. nicht als solches auf eine unseriöse Aktion geschlossen werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 19 U 3492/14, Rn. 12, zit. nach juris), weshalb sich auch einem redlich Denkenden, als der der Beklagte auch gerade wegen laufend erfolgter Nachfragen und Rückversicherungen sowie des ihm bewussten Umstandes möglicher Geldwäsche bei einem Transfer mit der Y-Bank erscheint (siehe E-Mail vom 17. April 2014), nicht aufdrängen musste, dass es tatsächlich gerade um den Transfer eines betrügerisch erlangten Betrages ging.
  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12

    Voraussetzungen für Schadenersatz auf der Grundlage von Geldwäschevorwurf

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15
    Damit hat der Beklagte seiner Beweislast Genüge getan und - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - wäre es nunmehr Sache der Klägerin gewesen, der als Geschädigter der Vollbeweis grundsätzlich auch für die subjektiven Voraussetzungen der Verletzung eines Schutzgesetzes obliegt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15. Juli 2014 - 11 U 118/12, Rn. 18, zit. nach juris) über ihr zunächst zulässiges Bestreiten mit Nichtwissen hinaus konkrete Anhaltspunkte für eine abweichende Würdigung vorzubringen, zumal sie selber vorträgt, ein Googeln der vermeintlichen Absenderin würde zeigen, dass es sich um einen üblichen Fall des sog. "Romance Scamming" handele.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15
    Denn auch für nur bedingten Vorsatz genügt es nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte erkennen können (BGH, Urt. v. 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10, Rn. 9ff., zit. nach juris).
  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15
    Von dieser unterscheidet sich die strafrechtliche Leichtfertigkeit jedoch insoweit, als - wie generell beim strafrechtlichen Fahrlässigkeitsvorwurf - die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08 Rn. 21, zit. nach juris).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15
    Nach den persönlichen Anhörungen des Beklagten gemäß § 141 ZPO in den mündlichen Verhandlungen vom 17. November 2015 und vom 8. März 2016 geht das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) von der Richtigkeit der Behauptungen und Angaben des Beklagten zu den von ihm erhaltenen und versandten in Kopie eingereichten E-Mails aus, weshalb es einer Parteivernehmung des Beklagten nicht mehr bedurfte (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90, Rn. 18, zit. nach juris).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15
    Für die Annahme von Leichtfertigkeit reicht es aus, wenn sich dem Täter geradezu aufdrängen musste, dass die Herkunft des überwiesenen Betrages aus einer Straftat stammt, wobei es nicht darauf ankommt, ob er aus besonderer Gleichgültigkeit oder aus großer Unachtsamkeit nicht wissen wollte, was es mit der Herkunft des Geldes und den zu Grunde liegenden Rechtsverhältnissen auf sich hat (vgl. BGH, Urt. v. 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158 - 169; KG Berlin, Beschluss v. 2. April 2015 - 27 W 15/15 - m.w.N., Anlage K 4 des Schriftsatzes vom 11. Dezember 2015), und im Rahmen des vorliegend zu prüfenden zivilrechtlichen Anspruchs der objektive Fahrlässigkeitsmaßstab des BGB gilt (vgl. KG, a.a.O., und Beschluss vom 22. Juli 2014 - 27 W 102/14, Anlage K 4 des Schriftsatzes vom 11. Dezember 2015).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 8 U 840/21

    Stellt ein Kontoinhaber einer ihm unbekannten Person sein Girokonto mittels

    Der Beklagte hat sich unter Missachtung der ihm bis zur Weiterleitung der Gelder bekannt gewordenen Umstände zumindest bewusst einer Erkenntnis verschlossen, dass es für den streitgegenständlichen Vermögenszufluss an einem rechtlichen Grund mangelte (vgl. allg. BGH, NJW 2018, 1602; OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Berlin, WM 2016, 2262; LG Kleve, Urteil vom 28.10.2015 - 1 O 202/14, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris;AG München, CR 2007, 333).
  • OLG Dresden, 13.08.2021 - 8 U 840/21

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 8 U 840/21 v. 20.07.2021

    Der Beklagte hat sich unter Missachtung der ihm bis zur Weiterleitung der Gelder bekannt gewordenen Umstände zumindest bewusst einer Erkenntnis verschlossen, dass es für den streitgegenständlichen Vermögenszufluss an einem rechtlichen Grund mangelte (vgl. allg. BGH, NJW 2018, 1602; OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Berlin, WM 2016, 2262; LG Kleve, Urteil vom 28.10.2015 - 1 O 202/14, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris;AG München, CR 2007, 333).
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