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   LG Berlin, 08.03.2018 - (502 KLs) 234 Js 339/13 (1/17), 502 KLs 1/17   

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LG Berlin, 08.03.2018 - (502 KLs) 234 Js 339/13 (1/17), 502 KLs 1/17 (https://dejure.org/2018,11310)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.03.2018 - (502 KLs) 234 Js 339/13 (1/17), 502 KLs 1/17 (https://dejure.org/2018,11310)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. März 2018 - (502 KLs) 234 Js 339/13 (1/17), 502 KLs 1/17 (https://dejure.org/2018,11310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tötung auf Verlangen, Unterlassene Hilfeleistung, Freiverantwortlichem Suizid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • zeit.de (Pressemeldung, 08.03.2018)

    Arzt in Sterbehilfe-Prozess freigesprochen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 09.03.2018)

    Freispruch für Arzt wegen Sterbehilfe

  • medical-tribune.de (Pressebericht, 21.03.2018)

    Sterbehilfe-Urteil: "Danke dir, alles geschluckt"

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 51 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | Tötung auf Verlangen/Straflose Beihilfe zur Selbsttötung

  • morgenpost.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.03.2018)

    Arzt vor Gericht, weil er Patientin beim Suizid half

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.03.2018)

    Der Arzt, der einer unheilbar Kranken beim Suizid half

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    Andernfalls würde - und dies zeigt bereits der seit dem Jahr 1984 und der "Peterle"-Entscheidung stattgefundene, zuvor bereits angesprochene Wertewandel in der Gesellschaft, der an der Rechtsordnung nicht spurlos vorbei gehen kann und hier zu anderen, neuen Wertungen führt - das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, das aus seinem grundrechtlich verbürgten Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG resultiert, konterkariert und nicht hinreichend beachtet (zum Selbstbestimmungsrecht und seiner Reichweite bspw. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15, NJW 2017, 53 (56); OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, BeckRS 9998, 57532, sog. " Hackethal "-Fall; Lang , in: Epping/Hillgruber, BeckscherOK GG, 35. Edition, Art. 2 Rn. 58 ff.; Kern , in: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 50 Rn. 7 ff.; Eser/Sternberg-Lieben , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, Vorbemerkungen zu den §§ 211 ff. Rn. 41 m.w.N., die insoweit auf die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG abstellen).

    Dieses Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen umfasst ebenso die Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf Eingriffe in die eigene körperliche Integrität und den Umgang mit der eigenen Gesundheit nach eigenem Gutdünken (BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15, NJW 2017, 53 (56)).

    Es sind keine Gründe dafür ersichtlich, warum einerseits das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen einer ärztlichen Zwangsbehandlung entgegenstehen soll und dies insoweit heute anerkannt ist (BVerfG, NJW 2017, 53 (56)), andererseits aber bei einer Selbsttötung eine Zwangsbehandlung erfolgen soll und erfolgen muss (so schon OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, BeckRS 9998, 57532, sog. " Hackethal "-Fall).

    Die individuelle Entscheidung unterliegt gerade keinem allgemeinen Maßstab objektiver Vernünftigkeit (BVerfG, NJW 2017, 53 (56)): "Die grundrechtlich geschützte Freiheit schließt auch die ´Freiheit zur Krankheit´ und damit das Recht ein, auf Heilung zielende Eingriffe abzulehnen, selbst wenn diese nach dem Stand des medizinischen Wissens dringend angezeigt sind.".

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    Im Jahr 1984 entschied der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall, dass den behandelnden Arzt auch gegenüber einem freiverantwortlich handelnden Suizidenten eine Pflicht zur Einleitung lebensrettender Maßnahmen treffe, sobald er nach dem Eintritt der Bewusstlosigkeit des Suizidenten die Tatherrschaft über das Geschehen erlange, denn der Eintritt des Todes oder eine Rettung des Suizidenten hänge dann alleine vom Verhalten des Garanten ab (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, NJW 1984, 2639 ff., sog. " Peterle "- oder " Wittig "-Entscheidung; anders hingegen bereits BGH, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82, NStZ 1983, 117 f., der bei freier Willensentschließung des Suizidenten den Mitbewohner nicht als zum Einschreiten verpflichtet ansah und eine Strafbarkeit ablehnte, allerdings ausdrücklich offen ließ, wie bei einer längeren Bewusstlosigkeit des Suizidenten vor dem Tod zu entscheiden wäre).

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner " Peterle "-Entscheidung aus dem Jahr 1984 alleine für die Fälle ersichtlich irreparabler Schäden bei dem Suizidenten Ausnahmen vornehmen zu wollen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, NJW 1984, 2639 (2641 f.)), würde heute - vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wertwandels in der Zwischenzeit - zu einer nicht mehr hinreichenden Beachtung des grundgesetzlich verankerten Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen führen.

    Auch wenn der Bundesgerichtshof in seiner " Peterle "-Entscheidung aus dem Jahr 1984 nochmals ausdrücklich jedenfalls am Ergebnis der Entscheidung des Großen Senats aus dem Jahr 1954 festgehalten hat, der auch in einer freiverantwortlichen Selbsttötung einen Unglücksfall sah und allgemein auf das sittliche Gebot der gegenseitigen Hilfe in Notfällen abstellte sowie darauf, dass der Suizident nicht befugt sei, "aus eigenem Willensentschluss über sein eigenes Leben zu verfügen" (BGH, Beschluss vom 10. März 1954 - GSSt 4/54, BeckRS 9998, 122354; BGH, NJW 1984, 2639 (2641)), kann dem nicht mehr gefolgt werden.

  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    Instanzgerichte sind im Laufe der Jahre bereits zu abweichenden Entscheidungen gekommen gestützt auf das Nichtbestehen von Handlungspflichten bei freiverantwortlichen Suiziden (OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, BeckRS 9998, 57532, sog. " Hackethal "-Fall, für eine 69jährige mit rezidivierender tödlicher Krebserkrankung in der Oberkieferhöhle; LG Gießen, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 7 Qs 63/12, juris, für einen Suizidpatienten in einer Psychiatrie hinsichtlich einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen; LG Deggendorf, Beschluss vom 13. September 2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11, BeckRS 2015, 20138, für einen 84jährigen Krebspatienten und seine 83jährige und seit mehreren Jahren bettlägerige Ehefrau mit vorhandener Patientenverfügung und nichthandelndem Arzt; ebenso auch StA München I, Verfügung vom 30. Juli 2010 - 125 Js 11736/09, BeckRS 2010, 22299, für eine an Alzheimer-Demenz erkrankte Verstorbene und nichthandelnde nahe Verwandte).

    Andernfalls würde - und dies zeigt bereits der seit dem Jahr 1984 und der "Peterle"-Entscheidung stattgefundene, zuvor bereits angesprochene Wertewandel in der Gesellschaft, der an der Rechtsordnung nicht spurlos vorbei gehen kann und hier zu anderen, neuen Wertungen führt - das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, das aus seinem grundrechtlich verbürgten Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG resultiert, konterkariert und nicht hinreichend beachtet (zum Selbstbestimmungsrecht und seiner Reichweite bspw. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15, NJW 2017, 53 (56); OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, BeckRS 9998, 57532, sog. " Hackethal "-Fall; Lang , in: Epping/Hillgruber, BeckscherOK GG, 35. Edition, Art. 2 Rn. 58 ff.; Kern , in: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 50 Rn. 7 ff.; Eser/Sternberg-Lieben , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, Vorbemerkungen zu den §§ 211 ff. Rn. 41 m.w.N., die insoweit auf die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG abstellen).

    Es sind keine Gründe dafür ersichtlich, warum einerseits das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen einer ärztlichen Zwangsbehandlung entgegenstehen soll und dies insoweit heute anerkannt ist (BVerfG, NJW 2017, 53 (56)), andererseits aber bei einer Selbsttötung eine Zwangsbehandlung erfolgen soll und erfolgen muss (so schon OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, BeckRS 9998, 57532, sog. " Hackethal "-Fall).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    In diesen Entscheidungen drückt sich - ebenso wie in der Einführung der §§ 1901a ff. BGB im Jahr 2009 betreffend die Patientenverfügung und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer tödlichen Dosis von Betäubungsmitteln zum Zwecke der Selbsttötung (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 3 C 19/15, NJW 2017, 2215) - eine veränderte gesellschaftliche Vorstellung über die Reichweite und Konsequenzen des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen aus (dem BGH noch folgend trotz eines konstatierten Wertewandels aber OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 Ws 13/16, BeckRS 2016, 12706; das Selbstbestimmungsrecht stärker betonend allerdings die Zivilsenate, vgl. bspw. BGH, Beschluss vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03, BeckRS 2003, 03233).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    In diesen Entscheidungen drückt sich - ebenso wie in der Einführung der §§ 1901a ff. BGB im Jahr 2009 betreffend die Patientenverfügung und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer tödlichen Dosis von Betäubungsmitteln zum Zwecke der Selbsttötung (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 3 C 19/15, NJW 2017, 2215) - eine veränderte gesellschaftliche Vorstellung über die Reichweite und Konsequenzen des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen aus (dem BGH noch folgend trotz eines konstatierten Wertewandels aber OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 Ws 13/16, BeckRS 2016, 12706; das Selbstbestimmungsrecht stärker betonend allerdings die Zivilsenate, vgl. bspw. BGH, Beschluss vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03, BeckRS 2003, 03233).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof bis heute nicht ausdrücklich aufgegeben und jedenfalls für die Fälle eigenverantwortlicher Selbstgefährdung jüngst bestätigt (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176 (178), allerdings versehen mit der Formulierung "Denn anders als in den Selbsttötungsfällen [...]" und dem ausdrücklichen Offenlassen dieser Frage für Selbsttötungsfälle; ähnlich BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319; mit dem Hinweis, die Freiverantwortlichkeit stärker zu betonen bereits BGH, Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, BeckRS 9998, 98585; die passive Sterbehilfe beim Behandlungsabbruch durch Tun oder Unterlassen im Hinblick auf § 1901a BGB anerkennend BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, NJW 2010, 2963 ff.).
  • LG Deggendorf, 13.09.2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11

    Selbstmord, unterlassene Nothilfe, Strafbarkeit

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    Instanzgerichte sind im Laufe der Jahre bereits zu abweichenden Entscheidungen gekommen gestützt auf das Nichtbestehen von Handlungspflichten bei freiverantwortlichen Suiziden (OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, BeckRS 9998, 57532, sog. " Hackethal "-Fall, für eine 69jährige mit rezidivierender tödlicher Krebserkrankung in der Oberkieferhöhle; LG Gießen, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 7 Qs 63/12, juris, für einen Suizidpatienten in einer Psychiatrie hinsichtlich einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen; LG Deggendorf, Beschluss vom 13. September 2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11, BeckRS 2015, 20138, für einen 84jährigen Krebspatienten und seine 83jährige und seit mehreren Jahren bettlägerige Ehefrau mit vorhandener Patientenverfügung und nichthandelndem Arzt; ebenso auch StA München I, Verfügung vom 30. Juli 2010 - 125 Js 11736/09, BeckRS 2010, 22299, für eine an Alzheimer-Demenz erkrankte Verstorbene und nichthandelnde nahe Verwandte).
  • LG Gießen, 28.06.2012 - 7 Qs 63/12

    Tötung durch Unterlassen: Strafbarkeit eines Arztes einer psychiatrischen Klinik

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    Instanzgerichte sind im Laufe der Jahre bereits zu abweichenden Entscheidungen gekommen gestützt auf das Nichtbestehen von Handlungspflichten bei freiverantwortlichen Suiziden (OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, BeckRS 9998, 57532, sog. " Hackethal "-Fall, für eine 69jährige mit rezidivierender tödlicher Krebserkrankung in der Oberkieferhöhle; LG Gießen, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 7 Qs 63/12, juris, für einen Suizidpatienten in einer Psychiatrie hinsichtlich einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen; LG Deggendorf, Beschluss vom 13. September 2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11, BeckRS 2015, 20138, für einen 84jährigen Krebspatienten und seine 83jährige und seit mehreren Jahren bettlägerige Ehefrau mit vorhandener Patientenverfügung und nichthandelndem Arzt; ebenso auch StA München I, Verfügung vom 30. Juli 2010 - 125 Js 11736/09, BeckRS 2010, 22299, für eine an Alzheimer-Demenz erkrankte Verstorbene und nichthandelnde nahe Verwandte).
  • BGH, 21.12.2011 - 2 StR 295/11

    Verurteilung wegen Nichtverhinderung des Todes einer Studentin rechtskräftig

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof bis heute nicht ausdrücklich aufgegeben und jedenfalls für die Fälle eigenverantwortlicher Selbstgefährdung jüngst bestätigt (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176 (178), allerdings versehen mit der Formulierung "Denn anders als in den Selbsttötungsfällen [...]" und dem ausdrücklichen Offenlassen dieser Frage für Selbsttötungsfälle; ähnlich BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319; mit dem Hinweis, die Freiverantwortlichkeit stärker zu betonen bereits BGH, Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, BeckRS 9998, 98585; die passive Sterbehilfe beim Behandlungsabbruch durch Tun oder Unterlassen im Hinblick auf § 1901a BGB anerkennend BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, NJW 2010, 2963 ff.).
  • StA München I, 30.07.2010 - 125 Js 11736/09

    Unterlassen von Rettungsmaßnahmen zur Verhinderung einer freiverantwortlichen

    Auszug aus LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
    Instanzgerichte sind im Laufe der Jahre bereits zu abweichenden Entscheidungen gekommen gestützt auf das Nichtbestehen von Handlungspflichten bei freiverantwortlichen Suiziden (OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, BeckRS 9998, 57532, sog. " Hackethal "-Fall, für eine 69jährige mit rezidivierender tödlicher Krebserkrankung in der Oberkieferhöhle; LG Gießen, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 7 Qs 63/12, juris, für einen Suizidpatienten in einer Psychiatrie hinsichtlich einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen; LG Deggendorf, Beschluss vom 13. September 2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11, BeckRS 2015, 20138, für einen 84jährigen Krebspatienten und seine 83jährige und seit mehreren Jahren bettlägerige Ehefrau mit vorhandener Patientenverfügung und nichthandelndem Arzt; ebenso auch StA München I, Verfügung vom 30. Juli 2010 - 125 Js 11736/09, BeckRS 2010, 22299, für eine an Alzheimer-Demenz erkrankte Verstorbene und nichthandelnde nahe Verwandte).
  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 494/82

    Suicid - Selbsttötung - Unterlassen - Garantenpflicht - Wohngemeinschaft -

  • BGH, 08.07.1987 - 2 StR 298/87

    Pflichten des Arztes gegenüber einem bewußtlosen Suizidpatienten

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333/73
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

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