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   LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07   

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LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07 (https://dejure.org/2007,31971)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2007 - 102 O 27/07 (https://dejure.org/2007,31971)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 102 O 27/07 (https://dejure.org/2007,31971)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83

    Gegenüberstellung eines "Einführungspreises" und eines "späteren Preises"

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
    39 Daneben ist zwar umstritten, ob bei einer Werbung mit Eröffnungsangeboten immer auch angegeben werden muss, zu welchem Zeitpunkt ein höherer Preis in Kraft treten soll (so BGH, GRUR 1985, 929, 930 -Späterer Preis; Völker, a.a.O., Rz. 535 zu § 5 UWG; anderer Auffassung wohl Bornkamm, a.a.O., Rz. 7.114 zu § 5 UWG, der meint, dass eine Angabe des genauen Zeitpunkts, bis zu dem ein Eröffnungspreis gelten soll, nicht erforderlich ist).
  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78

    Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
    Die Kammer hielt angesichts des Umstandes, dass es sich bei den beworbenen Artikeln zum Teil auch um Markenware bekannter Hersteller handelte für nahe liegend, wesentliche Teile des Verkehrs in den durchgestrichenen Preisen Preisempfehlungen dieser Hersteller erblickt haben (vgl. zu einem solchen Verkehrsverständnis bei der Bewerbung von Markenware auch BGH, GRUR 1980, 306, 307 -Preisgegenüberstellung III).
  • OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04

    Zur rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung, in einem Fall, in dem das

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
    d) Soweit ersichtlich, hat bislang nur das Oberlandesgericht Nürnberg die weiter gehende Auffassung vertreten, dem Gläubiger sei es zuzumuten, den rechtskräftigen Abschluss des Verfügungsverfahrens abzuwarten, da die Entscheidung eines Oberlandesgerichts den Schuldner möglicher Weise zu einer Aufgabe seiner Verweigerungshaltung und zu einer kostensparenden Erfüllung der geltend gemachten Unterlassungsansprüche ohne erneuten Anrufung des Gerichts bewegen könne (so OLG Nürnberg in GRUR-RR 2004, 336).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
    c) In der obergerichtlichen Rechtsprechung als rechtsmissbräuchliches Vorgehen im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anerkannt ist der Fall, dass der Unterlassungsgläubiger zeitgleich mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Hauptsacheverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner diese in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (vgl. BGH, WRP 2000, 1402, 1404 -Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 -Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., Rz. 4.18 zu § 8 UWG).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
    33 e) Die Bezugnahme auf einen "statt"-Preis ist regelmäßig irreführend, wenn in der Werbeanzeige nicht klargestellt wird, um was für einen Preis es sich bei dem "statt"-Preis handelt (vgl. BGH, GRUR 2005, 692, 694).
  • OLG Dresden, 30.01.1996 - 12 W 1134/95

    Kostenverteilung bei sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsrechtsstreit

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
    Nur dann, wenn der Verletzer von vornherein oder im Lauf des Verfahrens eindeutig zu erkennen gebe, dass er sich nicht unterwerfen wolle, gebe er zusätzliche Veranlassung, die Hauptsacheklage zu erheben (so OLG Dresden, NJWE-WettbR 1996, 138).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
    Ausreichend ist, dass diese Ziele überwiegen (so BGH, GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I -).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
    c) In der obergerichtlichen Rechtsprechung als rechtsmissbräuchliches Vorgehen im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anerkannt ist der Fall, dass der Unterlassungsgläubiger zeitgleich mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Hauptsacheverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner diese in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (vgl. BGH, WRP 2000, 1402, 1404 -Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 -Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., Rz. 4.18 zu § 8 UWG).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
    Da die Mitglieder der erkennenden Kammer damit auch zum angesprochenen Verkehrskreis gehörten, war ihnen eine Beurteilung der Werbung aus eigener Sachkunde möglich (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 1985, 140, 141 -Größtes Teppichhaus der Welt-).
  • KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit durchgestrichenen höheren Preisen

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 8. Mai 2007 - 102 O 27/07 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 8. Mai 2007, Az.: 102 0 27/07, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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