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   LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10   

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https://dejure.org/2010,17442
LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10 (https://dejure.org/2010,17442)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.07.2010 - 5 O 60/10 (https://dejure.org/2010,17442)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 5 O 60/10 (https://dejure.org/2010,17442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 AVBEltV, § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB
    Stromlieferungsvertrag: Vertragsabschluss mit einem in ein Wohnheim eingewiesenen Obdachlosen aufgrund sozialtypischen Verhaltens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicht des Entnehmenden ist entscheidend für die Beurteilung des Vertragspartners einer Realofferte in Form der Bereitstellung von Energie; Sicht des Entnehmenden für die Beurteilung des Vertragspartners einer Realofferte in Form der Bereitstellung von Energie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVBELTV § 2 Abs. 2
    Sicht des Entnehmenden ist entscheidend für die Beurteilung des Vertragspartners einer Realofferte in Form der Bereitstellung von Energie; Sicht des Entnehmenden für die Beurteilung des Vertragspartners einer Realofferte in Form der Bereitstellung von Energie

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Faktische Energieentnahme: Konkludenter Vertragsschluss ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 02.02.2006 - 6 U 1179/05

    Energielieferungsvertrag: Verpflichtung zur Zahlung von durch den Stromabnehmer

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10
    Die Orientierung nach Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs in Einklang bringt (OLG Sachsen-Anhalt, RdE 2006, 319 f.; OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1065 f.; Thüringer OLG, Urteil vom 20.12.2006 - 4 U 600/06 - Landgericht Itzehoe, Urteil vom 3.3.2009 - 1 S 179/08 -).
  • OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06

    Wer wird Vertragspartner im leitungsgebundenen Versorgungsnetz ?

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10
    Die Orientierung nach Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs in Einklang bringt (OLG Sachsen-Anhalt, RdE 2006, 319 f.; OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1065 f.; Thüringer OLG, Urteil vom 20.12.2006 - 4 U 600/06 - Landgericht Itzehoe, Urteil vom 3.3.2009 - 1 S 179/08 -).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

    Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10
    In dem Leistungsangebot des Energieversorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer so genannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (BGH Urteil vom 26.01.2005, - VIII ZR 66/04 - Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03).
  • LG Itzehoe, 03.03.2009 - 1 S 179/08

    Stromlieferungsvertrag: Vertragspartner bei einem konkludenten Vertragsabschluss

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10
    Die Orientierung nach Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs in Einklang bringt (OLG Sachsen-Anhalt, RdE 2006, 319 f.; OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1065 f.; Thüringer OLG, Urteil vom 20.12.2006 - 4 U 600/06 - Landgericht Itzehoe, Urteil vom 3.3.2009 - 1 S 179/08 -).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10
    In dem Leistungsangebot des Energieversorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer so genannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (BGH Urteil vom 26.01.2005, - VIII ZR 66/04 - Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.1998 - 1 U 67/98
    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch die rein faktische Energieentnahme aus dem Leitungssystem zu einem Vertragsschluss aufgrund sozialtypischen Verhaltens führen kann (vgl. z.B.: OLG Karlsruhe Urteil vom 29.07.1998 - 1 U 67/98 -).
  • KG - 26 U 141/10 (anhängig)

    Klage eines Stromversorgers gegen den Bewohner eines Obdachlosenheims

    Kammergericht - 26 U 141/10 - Landgericht Berlin, Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 O 60/10 -.
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