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   LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14   

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LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14 (https://dejure.org/2015,39990)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.09.2015 - 91 O 130/14 (https://dejure.org/2015,39990)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. September 2015 - 91 O 130/14 (https://dejure.org/2015,39990)
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  • KG, 12.06.2015 - 5 U 167/13
    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Unabhängig davon, wo die Beklagte sitzt und von wo sie ihre Werbung aussendet, ist diese bestimmungsgemäß auf dem deutschen Markt und damit auch in Berlin bestimmungsgemäß abrufbar, denn sie richtet sich ausdrücklich an den deutschen Verbraucher (so auch BGH in GRUR 2005, Seite 431, 432 - HOTEL MARITIME; in GRUR 2006, Seite 513 - Arzneimittelwerbung im Internet, jeweils mit weiteren Nachweisen; KG vom 12.Jun i2015 zu 5 U 167/13), der die streitgegenständlichen Produkte in Berlin mit dem Willen der Beklagten in Apotheken erwerben oder im Versandhandel bestellen kann.

    Das Marktortprinzip ist hei nicht durch das Herkunftslandprinzip verdrängt (so auch Kammergericht vom 12.Juni 2015 zu 5 U 167/13).

    Das entspricht der Rechtslage gemäß der Anhänge II bis VII der Richtlinie 93/42/EWG (so auch Anhalt/Dieners, Handbuch des Medizinprodukterechts, § 5 Randnummer 22 ff mit weiteren Nachweisen; Kammergericht vom 12.Juni 2015 zu 5 U 167/13 und soweit ersichtlich auch sonst einhellige obergerichtliche Rechtsprechung).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Unabhängig davon, wo die Beklagte sitzt und von wo sie ihre Werbung aussendet, ist diese bestimmungsgemäß auf dem deutschen Markt und damit auch in Berlin bestimmungsgemäß abrufbar, denn sie richtet sich ausdrücklich an den deutschen Verbraucher (so auch BGH in GRUR 2005, Seite 431, 432 - HOTEL MARITIME; in GRUR 2006, Seite 513 - Arzneimittelwerbung im Internet, jeweils mit weiteren Nachweisen; KG vom 12.Jun i2015 zu 5 U 167/13), der die streitgegenständlichen Produkte in Berlin mit dem Willen der Beklagten in Apotheken erwerben oder im Versandhandel bestellen kann.

    Im vorliegenden Rechtsstreit ist deutsches Wettbewerbsrecht anzuwenden, Art. 6 Abs. 1 Rom II VO: Gemäß der genannten Vorschrift ist auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten das Recht des Staates anzuwenden, in dessen Gebiet die Wettbewerbsbeziehungen oder die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt worden sind oder vermutlich beeinträchtigt werden (Marktortprinzip, siehe BGH in GRUR 2006, Seite 513 - Arzneimittelwerbung im Internet; GRUR 2007, Seite 245 - Schulden Hulp).

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Generell sind Angaben mit fachlichen Aussagen nur zulässig, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Aussage dartun kann (BGH in GRUR 1991, Seite 848 - Rheumalind II).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98

    Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Mit einer gesundheitsfördernden Wirkung darf nicht geworben werden, wenn die Wirkung wissenschaftlich umstritten ist (BGH in GRUR 2002, Seite 273 - Eusovit).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Die Einrede der Verjährung greift jedoch nicht ein, weil die Verjährung von Dauerhandlungen wie der Werbung im Internet begriffsnotwendig erst dann beginnen kann, wenn der Eingriff beendet ist (BGH in GRUR 2003, Seite 448 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Wird in der Werbung wie vorliegend auf die Gesundheit Bezug genommen, gelten besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Klarheit und Eindeutigkeit der Werbeaussagen (BGH in GRUR 2002, Seite 182 - das Beste jeden Morgen).
  • KG, 12.02.2013 - 5 W 11/13

    Verstoß gegen Preisangabenverordnung bei Verweis auf Entgeltregelung mit

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Insbesondere gehört dem Kläger nach seinem substantiierten und im Einzelnen nicht bestrittenen Vortrag eine erhebliche Anzahl von Unternehmen an, die Waren und Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art - hier: Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel - auf demselben Markt vertreiben wie die Beklagte (so auch Kammergericht in WRP 2013, 828).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Dieser Beleg kann mit Studien geführt werden, die aber im Regelfall als randomisierte, placebo-kontrollierte Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung durchgeführt werden müssen, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden sind (BGH in GRUR 2013, Seite 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.1997 - 6 U 48/97

    Gerichtsstand für Wettbewerbshandlung einer Zweigniederlassung

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Es fehlt jede erkennbare Verbindung, und maßgeblich für die Zuständigkeit ist der äußere Anschein (Köhler/Bornkamm, UWG, 33.Auflage, § 14 Randnummer 9 mit Verweis auf OLG Karlsruhe in WRP 1998, Seite 329).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2015 - 91 O 130/14
    Im vorliegenden Rechtsstreit ist deutsches Wettbewerbsrecht anzuwenden, Art. 6 Abs. 1 Rom II VO: Gemäß der genannten Vorschrift ist auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten das Recht des Staates anzuwenden, in dessen Gebiet die Wettbewerbsbeziehungen oder die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt worden sind oder vermutlich beeinträchtigt werden (Marktortprinzip, siehe BGH in GRUR 2006, Seite 513 - Arzneimittelwerbung im Internet; GRUR 2007, Seite 245 - Schulden Hulp).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

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