Rechtsprechung
LG Berlin, 08.10.2015 - 52 O 102/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Fluggesellschaft muss klar und vollständig über Fluggastrechte aufklären
- online-und-recht.de
Fluggesellschaft Germania muss Passagiere klar und vollständig über Fluggastrechte informieren
Kurzfassungen/Presse (8)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Airline muss ehrlich informieren
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Fluggesellschaft muss über Fluggastrechte informieren
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Fluggesellschaft muss ausreichend und korrekt über Fluggastrechte aufklären
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Passagiere müssen klar und vollständig über Fluggastrechte informiert werden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rüffel für Germania - Airline muss die Kunden auf ihrer Website richtig über die Fluggastrechte belehren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fluggesellschaft muss Passagiere vollständig und klar über Fluggastrechte informieren
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Vollständige Aufklärung über Fluggastrechte?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fluggesellschaft muss Fluggäste klar und vollständig über Rechte aufklären - Informationsblatt der Fluggesellschaft informiert falsch oder nur unzureichend über Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus LG Berlin, 08.10.2015 - 52 O 102/15
Nach dem Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 Fluggastrechte-VO muss zwar eine Annullierung vorliegen, nach ständiger Rechtsprechung (seit der Entscheidung des EuGH v. 19.11.2009 - C-402/07- Sturgeon/Condor) wird jedoch auch Fluggästen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden ein Ausgleichsanspruch zugesprochen, da die Situation von Fluggästen verspäteter Flüge mit der Situation von Fluggästen annullierter Flüge zu vergleichen ist.