Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,70145
LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16 (https://dejure.org/2016,70145)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.12.2016 - 15 S 10/16 (https://dejure.org/2016,70145)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 15 S 10/16 (https://dejure.org/2016,70145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,70145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • aw3p.de (Ausführliche Zusammenfassung und Volltext)

    Bloße theoretische Möglichkeit des Zugriffs Dritter genügt nicht - Anschlussinhaber haftet

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Wie der BGH in der "Tauschbörse III" Entscheidung ( GRUR 2016, 191 Rn. 56 nach juris: für Tonträger) ausführt, besteht "die relevante Verletzungshandlung in der Eröffnung der Zugriffsmöglichkeit für Dritte ... und nicht in dem Absenden und Empfangen eines Dateifragments im Zweipersonenverhältnis.

    Erforderlichenfalls sind eigene Ermittlungen des Anschlussinhabers vorzunehmen, welcher Rechner zur Tatzeit online war und/oder ein Tauschbörsenprogramm installiert hatte (vgl. BGH GRUR 2016, 191 - "Tauschbörse III" - Rn. 41 nach juris; KG, Beschluss vom 25.04.2013 - Az. 24 W92/12 und Az. 99/12 -).

  • LG Berlin, 28.07.2015 - 15 S 5/15

    Urheberrechtsverletzung durch unzulässiges Filesharing: Sekundäre Darlegungslast

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Es ist also die Entscheidung der beklagten Partei, ob sie zumutbare Nachforschungen in ihrem Haushalt anstellt und das Ergebnis in den Prozess einführt oder sie die prozessuale Konsequenzen trägt, indem sie untätig bleibt bzw. zum Schutz der Familie schweigt (Kammer, Hinweisbeschluss vom 28.07.2015 - Az. 15 S 5/15 -).

    Für ein Computerspiel ist der geltend gemachte Lizenzschaden von 500, 00 EUR nach ständiger Rechtsprechung der Berliner Urheberrechtskammern angemessen, zumal bei einem Upload in Filesharing-Netzwerken mit einer Vervielfachung des Verletzungspotentials bei zahlreichen dort zu erwartenden Vervielfältigungen mittels Upload anderer User zu rechnen ist, was dem Beklagten zuzurechnen ist (Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - Az. 15 S 5/15 - Urteil vom 08.04.2016 - Az. 15 S 27/15 - so jetzt auch BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15 - "Everytime we touch" - in Form eines sog. Restschadensersatzanspruch zum Ausgleich für einen rechtswidrigen Eingriff in eine dem Betroffenen ausschließlich zugewiesene Dispositionsbefugnis, Rn. 93 nach juris, auch wenn "die Erteilung einer Lizenz in dieser Konstellation tatsächlich nicht in Betracht kommt, steht der Bemessung des Wertersatzes mittels einer sogenannten fiktiven Lizenz nicht entgegen, weil es sich hierbei um einen normativen Maßstab handelt, der nicht voraussetzt, dass es bei korrektem Verhalten des Verletzers tatsächlich zum Abschluss eines Lizenzvertrags gekommen wäre", Rn. 97 nach juris).

  • OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2593/15

    Filesharing - Zur Haftung von Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die aus der

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Sagt er indes nichts oder nichts Hinreichendes, was der Klägerin einen spiegelbildlichen Beweisantritt ermöglichte (hierzu jüngst OLG München, WRP 2016, 385 - "Loud" - Rn. 34 nach juris), bleibt es bei der Vermutungswirkung zulasten des Anschlussinhabers als Täter.

    Die Kammer schließt sich insoweit vollinhaltlich den Ausführungen des OLG München ( WRP 2016, 385 Rn. 50ff. nach juris) zu Filesharing Sachverhalten an, denen sich der BGH in der "Tannöd" Entscheidung (Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 1/15 - Leitsatz 3 und Rn. 53ff. nach juris) jüngst, im Ergebnis angeschlossen hat.

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Der im Jahr 2012 entstandene Vergütungsanspruch ist nicht verjährt, weil die Klägerin ihn mit den Aufträgen zur Beantragung eines Mahnbescheids Ende 2014 und zur Weiterverfolgung im Streitverfahren anerkannt haben ( § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB ; vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - Az. 6 U 205/12 -, Rn. 52 nach juris).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG und Bereicherungsanspruch nach §§ 812, 818 BGB (Eingriffskondiktion) bestehen nebeneinander (vgl. § 97 Abs. 3 UrhG ), gehen beide auf den sog. Lizenzschaden, d. h. die übliche Lizenzgebühr (vgl. BGH - "Everytime we touch" - a.a.0., Rn. 97 a. E.; GRUR 1982, 301, 303 - "Kunststoffhohlprofil II" - nach juris), und unterliegen selbstständig der Verjährung.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 , BGHZ 185, 330 - "Sommer unseres Lebens" - Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 , GRUR 2013, 511 - "Morpheus" -).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Auf den Lizenzschaden findet § 852 BGB mit einer zehnjährigen Verjährung Anwendung (vgl. BGH "Everytime wie touch" - a.a.O., Rn. 93, 97: jedenfalls als Restschadensersatzanspruch; GRUR 2012, 715 ; - "Bochumer Weihnachtsmarkt" - Rn: 41 a. E. nach juris).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 , BGHZ 185, 330 - "Sommer unseres Lebens" - Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 , GRUR 2013, 511 - "Morpheus" -).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 71/13

    Deus Ex - Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Der Beklagte hat die anteiligen Vorkosten der drei Verfahren vor dem Landgericht Köln als Schadensersatz (Rechtsverfolgungskosten) zu leisten (vgl. BGH GRUR 2014, 1239 - "Deus Ex" - Rn. 18 nach juris).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Daraus ergibt sich, dass eine eigenständige Verwertungshandlung im Sinne von §§ 85 Abs. 1, 19a UrhG vorliegt, wenn die Zugriffsmöglichkeit für Dritte eröffnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 19/14 , Rn. 64 - "Tauschbörse I" - für Tonträgerhersteller)." Entsprechendes folgt aus §§ 69b , 19a UrhG für Computerprogramme.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08

    Zwei selbständige Berufungen; Kosten des Vorprozesses: Erledigung einer Berufung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht