Rechtsprechung
LG Berlin, 09.03.2018 - 102 O 72/17 AktG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 97 AktG, §§ 97 ff AktG, § 1 MitbestG, § 5 MitbestG, § 6 MitbestG
Gerichtliche Feststellung der Besetzung des Aufsichtsrats einer AG: Berücksichtigung der Arbeitnehmer ausländischer Betriebe bei der Schwellenwertbestimmung; Rechtsschutzbedürfnis bei der geplanten Verschmelzung der AG mit einer anderen Gesellschaft zu einer Europäischen ... - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Gerichtliche Feststellung der paritätischen Besetzung des Aufsichtsrats einer AG nach MitbestG trotz geplanter Verschmelzung zu einer SE
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Statusverfahren auch unmittelbar vor SE-Gründung durch Verschmelzung
- drik.de (Tenor)
Delivery Hero AG: Paritätisch besetzter Aufsichtsrat ist zu bilden
- drik.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Delivery Hero AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Auch Fahrradlieferanten bekommen einen mitbestimmten Aufsichtsrat - Der Fall Delivery Hero
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 1692
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 5 O 85/17
Stada Arzneimittel AG: Antrag im Statusfeststellungsverfahren wegen …
Auszug aus LG Berlin, 09.03.2018 - 102 O 72/17
Nach der herrschenden Meinung sind Arbeitnehmer im Sinne des MitbestG aber nur solche, die zu einem inländischen Betrieb gehören (vgl. LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21.12.2017, 3-05 O 85/17, BeckRS 2017, 139057;… Heither/ von Morgen in Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, Rz. 18 f. zu § 1 MitbestG). - EuGH, 18.07.2017 - C-566/15
Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem …
Auszug aus LG Berlin, 09.03.2018 - 102 O 72/17
Zwingend ist dies jedoch nicht, zumal eine Beteiligung ausländischer Arbeitnehmer an der auf nationaler Ebene bestehenden Mitbestimmung auch im Rahmen der Europäischen Union nicht geboten ist (vgl. auch EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017, C-566/15, NZG 2017, 949). - LG Frankfurt/Main, 16.02.2015 - 16 O 1/14
Deutsche Börse AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
Auszug aus LG Berlin, 09.03.2018 - 102 O 72/17
b) Der gegenteiligen, vereinzelt gebliebenen Auffassung des LG Frankfurt (Beschluss vom 16. Februar 2015, 3-16 O 1/14, NZG 2015, 683 ff.), folgt die Kammer nicht.