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   LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08   

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LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08 (https://dejure.org/2010,55554)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2010 - 27 O 1082/08 (https://dejure.org/2010,55554)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2010 - 27 O 1082/08 (https://dejure.org/2010,55554)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Auch aus dem Urteil des OLG Frankfurt vom 12. Juli 2007, Az.: 16 U 2/07, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Vielmehr ist bei der Ermittlung des Aussagegehalts auf den Gesamtbericht abzustellen (BGH a. a. O.; NJW 1992, 1312, 1313) und zu prüfen, welcher Sinn sich dem dafür maßgebenden Durchschnittsleser aufdrängt (BGH a. a. O.; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. , Rdnr. 4.4 und 4.5).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Ob ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen vorliegt, ist anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BGH NJW 2004, 596 ).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Ebenso ist Verschulden nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 30.06.2009, VI ZR 210/08, zitiert nach juris Rdz. 13).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass das ebenfalls in die Abwägung einzubeziehende Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236, 269; 97, 125, 149) .
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f.; 93, 266, 293 f.) .
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f.; 93, 266, 293 f.) .
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass das ebenfalls in die Abwägung einzubeziehende Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236, 269; 97, 125, 149) .
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Hierbei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zu-mal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss (BVerfGE 97, 391, 403; 99, 185, 196 f.) .
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

  • LG München I, 13.06.2007 - 9 O 2295/07
  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

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