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   LG Berlin, 09.09.2013 - 43 O 233/09   

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https://dejure.org/2013,70297
LG Berlin, 09.09.2013 - 43 O 233/09 (https://dejure.org/2013,70297)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2013 - 43 O 233/09 (https://dejure.org/2013,70297)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2013 - 43 O 233/09 (https://dejure.org/2013,70297)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2013 - 43 O 233/09
    Besteht aber die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts, so reicht auch dies für das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse grundsätzlich aus (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 -, NJW 2001 S. 1431 = DAR 2001 S. 155).

    - Die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung stellt keine Sachurteilsvoraussetzung dar, sie gehört - so sie überhaupt zu fordern ist - zur materiellen Klagebegründung (st. Rspr., vgl. etwa BGH, NJW 1991 S. 2708; NJW 2001 S. 1431 = DAR 2001 S. 155).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2013 - 43 O 233/09
    Über den Schmerzensgeldanspruch ist grundsätzlich einheitlich, d. h. für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, zu entscheiden (so schon grundlegend BGH, BGHZ 18 S. 149 = NJW 1955 S. 1675; siehe auch KG, VersR 1975 S. 290).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2013 - 43 O 233/09
    Doch ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, weil sich der Schaden noch in der Fortentwicklung befindet (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 204/89 -, VersR 1991 S. 788 f.; s. a. BGH, BGHZ 70 S. 39 = NJW 1978 S. 210, wonach es einer Änderung des Feststellungsantrages in einen Leistungsantrag - Aktualisierung der Klageanträge - auch nicht etwa deshalb bedarf, weil aufgrund der Schadensentwicklung im Lauf des Rechtsstreites der Übergang zur Leistungsklage möglich gewesen wäre).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2013 - 43 O 233/09
    Doch ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, weil sich der Schaden noch in der Fortentwicklung befindet (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 204/89 -, VersR 1991 S. 788 f.; s. a. BGH, BGHZ 70 S. 39 = NJW 1978 S. 210, wonach es einer Änderung des Feststellungsantrages in einen Leistungsantrag - Aktualisierung der Klageanträge - auch nicht etwa deshalb bedarf, weil aufgrund der Schadensentwicklung im Lauf des Rechtsstreites der Übergang zur Leistungsklage möglich gewesen wäre).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2013 - 43 O 233/09
    Dabei können in vergleichbaren Fällen von der Rechtsprechung zugesprochene Schmerzensgelder einen gewissen Anhalt bieten, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (BGH, VersR 1986 S. 59 = BeckRS 1985, 30372995; VersR 1976 S. 967 = BeckRS 2009, 20627).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2013 - 43 O 233/09
    Dabei können in vergleichbaren Fällen von der Rechtsprechung zugesprochene Schmerzensgelder einen gewissen Anhalt bieten, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (BGH, VersR 1986 S. 59 = BeckRS 1985, 30372995; VersR 1976 S. 967 = BeckRS 2009, 20627).
  • KG, 27.11.2014 - 22 U 238/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Beweislast bzgl. des Vorliegens einer den

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 9. September 2013 verkündete Urteil der Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin - 43 O 233/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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