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   LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06   

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LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06 (https://dejure.org/2007,75362)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.01.2007 - 18 O 289/06 (https://dejure.org/2007,75362)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 18 O 289/06 (https://dejure.org/2007,75362)
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  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich dies schon daraus ergibt, daß die Klägerseite als Mitunternehmer einen ihr zu zahlenden Schadensersatzbetrag wiederum als Einkommen zu versteuern hat (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; NJW 2002, 1711, 1712 [BGH 14.01.2002 - II ZR 40/00] ).

    Nur ein solcher aber ist als Vorteil auszugleichen (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; ZIP 2003, 1651, 1654 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ).

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06
    Denn die Ursächlichkeit eines Prospektmangels für die Anlageentscheidung wird vermutet (vgl. BGH ZIP 2003, 1651, 1653 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; NJW-RR 2006, 685, 688).

    Nur ein solcher aber ist als Vorteil auszugleichen (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; ZIP 2003, 1651, 1654 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich dies schon daraus ergibt, daß die Klägerseite als Mitunternehmer einen ihr zu zahlenden Schadensersatzbetrag wiederum als Einkommen zu versteuern hat (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; NJW 2002, 1711, 1712 [BGH 14.01.2002 - II ZR 40/00] ).
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06
    Dies gilt schon allein deshalb, weil er alleiniger Vorstand der Komplementärin der Fondgesellschaft und nach dem Prospekt Gründungsgesellschafterin, Fondsinitiatorin und Prospektherausgeberin war, dem ein Beitrittsinteressent, für den diese Gesellschaft als juristische Person nur ein abstraktes Gebilde ist, als hinter dieser als deren Manager stehende natürliche Person typischerweise sein Vertrauen schenkt (vgl. BGHZ 71, 284, 287 ).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06
    Damit aber wäre das Risiko, daß die zuständige Behörde - mag dies auch unberechtigt erfolgen - eine Erlaubnispflicht annimmt, mit den damit für das Unternehmen und die Anleger verbundenen nachteiligen Folgen, wie sie nun eingetreten sind, von vornherein nur dann auszuschließen, mithin Hinweise auf eine mögliche Erlaubnispflicht und deren Folgen und Auswirkungen von vornherein allenfalls dann verzichtbar gewesen, wenn die BaFin im vorliegenden Fall vor dem Werben von Anlegern in ihrer Entscheidung rechtlich dahingehend gebunden worden wäre, daß sie eine Erlaubnispflicht nicht (mehr) hätte annehmen können (vgl. BGH NZG 2005, 476, 478 [BGH 21.03.2005 - II ZR 149/03] ).
  • OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06

    Richtigstellungsanspruch: Beschränkung auf Fälle der fortwirkenden

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06
    Denn sie waren vor allem schon deshalb unvollständig, weil sie nicht, wie klägerseits mit Recht geltend gemacht wird und wovon schon der den Parteien bekannte und mit ihnen erörterte Inhalt der Urteile der Zivilkammer 18 des Landgerichts Berlin vom 31. Juli und 1. August sowie 1. und 14. November 2006 und des Hinweises des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 18. Oktober 2006 - 7 U 121/06 - zu Recht ausgeht, über die nach der Struktur der Gesellschaft, der Art der Beteiligung der Klägerseite und der Art der beabsichtigten Geschäfte naheliegenden Regelungen des Kreditwesengesetzes und des Investmentgesetzes zur Erlaubnispflicht informierten, vielmehr diese gar nicht erwähnten.
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06
    Denn die Ursächlichkeit eines Prospektmangels für die Anlageentscheidung wird vermutet (vgl. BGH ZIP 2003, 1651, 1653 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; NJW-RR 2006, 685, 688).
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