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LG Berlin, 10.02.2016 - 97 O 89/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG München, 26.02.2015 - M 15 K 14.3059
Ausbildungsförderung; Zweimaliger Fachrichtungswechsel; Wichtiger Grund; …
Auszug aus LG Berlin, 10.02.2016 - 97 O 89/15
Die Zertifizierung selbst ändert nichts am Erfordernis eines Nachweises im Zivilrechtsstreit der Parteien, die Erfüllung der Zweckbestimmung gemäß § 3 Nr. 10 MPG wird vom Hersteller im Konformitätsbewertungsverfahren selbst festgelegt und nicht von dritter Seite selbstständig geprüft (vgl. LG Hamburg BeckRS 2015, 100057; 2009, 23587 Seite 17 und 19), schon gar nicht nach den hiesigen Kriterien. - BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11
Basisinsulin mit Gewichtsvorteil
Auszug aus LG Berlin, 10.02.2016 - 97 O 89/15
Dabei wird es für die Frage der Irreführung neben der Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln vor allem darauf ankommen, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung der Studie und gegebenenfalls die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird (BGH GRUR 2013, 649 Tz. 19f. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil). - BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07
Vorbeugen mit Coffein!
Auszug aus LG Berlin, 10.02.2016 - 97 O 89/15
Wer einer Behandlung in der Werbung bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II, GRUR 2010, 359 Tz 17 - Vorbeugen mit Coffein; OLG Celle GRUR-RR 2008, 441; Kammergericht MD 2011, 18). - BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89
Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus LG Berlin, 10.02.2016 - 97 O 89/15
Wer einer Behandlung in der Werbung bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II, GRUR 2010, 359 Tz 17 - Vorbeugen mit Coffein; OLG Celle GRUR-RR 2008, 441; Kammergericht MD 2011, 18). - OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
Grundsätzliche Gerwährung einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung der …
Auszug aus LG Berlin, 10.02.2016 - 97 O 89/15
Wer einer Behandlung in der Werbung bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II, GRUR 2010, 359 Tz 17 - Vorbeugen mit Coffein; OLG Celle GRUR-RR 2008, 441; Kammergericht MD 2011, 18).