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   LG Berlin, 10.05.2010 - (535) 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10   

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LG Berlin, 10.05.2010 - (535) 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10 (https://dejure.org/2010,36003)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.05.2010 - (535) 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10 (https://dejure.org/2010,36003)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - (535) 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10 (https://dejure.org/2010,36003)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperverletzung mit Todesfolge im Zusammenhang mit der Verabreichung von Ecstasy (MDMA) im Rahmen einer Therapie; Abgrenzung zwischen einer tatbestandsausschließenden Eigengefährdung der Geschädigten und des Vorliegens von Tatherrschaft im Falle einer Körperverletzung ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 11.05.2010)

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

  • lexisnexis.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen zweier Toter und mehreren Verletzten bei einer Therapiesitzung

  • spiegel.de (Pressebericht, 10.05.2010)

    Tödliche Therapie: Drogenarzt zu Haft und Berufsverbot verurteilt

  • lto.de (Pressemeldung, 07.05.2010)

    Verfahren gegen den "Drogenarzt": Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • lto.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Interview mit Ferdinand von Schirach, dem Verteidiger des "Drogenarztes": "Manchmal treffe ich Menschen, vor denen ich Angst haben müsste"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Danach macht sich, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst, als der sich selbst Tötende oder Verletzende, grundsätzlich nicht strafbar, wer das zu seiner Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGHSt 49, 34, 39f.; 32, 262, 263; 36, 1, 17; 37, 179, 181; 46, 279, 288).

    Straffrei ist ein solches Handeln regelmäßig auch dann, wenn es auf die Selbsttötung oder -verletzung gerichtet war, sich aber ein entsprechendes, vom Opfer bewusst eingegangenes Risiko realisiert hat (BGHSt 32, 262, 264 f.; 46, 279, 288; 49, 34, 39).

    Liegt die Tatherrschaft über die Gefährdungs- bzw. Schädigungshandlung nicht allein beim Gefährdeten bzw. Geschädigten, sondern zumindest auch bei dem sich hieran Beteiligenden, begeht dieser eine eigene Tat und kann nicht aus Gründen der Akzessorietät wegen fehlender Haupttat des Geschädigten straffrei sein (vgl. BGHSt 19, 135, 139; 49, 34, 39; 166, 169).

    Auf den Umstand, dass die Einwilligung der Verstorbenen selbst bei ausreichender Aufklärung gleichwohl gemäߧ 228 StGB angesichts der durch den MDMA-Konsum verursachten konkreten Todesgefahr zur Rechtswidrigkeit der Körperverletzung geführt hätte (vgl. BGHSt 49, 34, 40f.), kam es daher nicht mehr an.

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Danach macht sich, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst, als der sich selbst Tötende oder Verletzende, grundsätzlich nicht strafbar, wer das zu seiner Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGHSt 49, 34, 39f.; 32, 262, 263; 36, 1, 17; 37, 179, 181; 46, 279, 288).

    Straffrei ist ein solches Handeln regelmäßig auch dann, wenn es auf die Selbsttötung oder -verletzung gerichtet war, sich aber ein entsprechendes, vom Opfer bewusst eingegangenes Risiko realisiert hat (BGHSt 32, 262, 264 f.; 46, 279, 288; 49, 34, 39).

    Leichtfertig handelt, wer die sich aufdrängende Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs aus besonderem Leichtsinn oder aus besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt (BGHSt 33, 66; 46, 279).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Danach macht sich, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst, als der sich selbst Tötende oder Verletzende, grundsätzlich nicht strafbar, wer das zu seiner Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGHSt 49, 34, 39f.; 32, 262, 263; 36, 1, 17; 37, 179, 181; 46, 279, 288).

    Straffrei ist ein solches Handeln regelmäßig auch dann, wenn es auf die Selbsttötung oder -verletzung gerichtet war, sich aber ein entsprechendes, vom Opfer bewusst eingegangenes Risiko realisiert hat (BGHSt 32, 262, 264 f.; 46, 279, 288; 49, 34, 39).

  • BGH, 24.07.1992 - 3 StR 282/92

    Körperverletzung mit Todesfolge - Fahrlässiges Handeln hinsichtlich der

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Des Verbrechens der Körperverletzung mit Todesfolge macht sich schuldig, wer eine vorsätzliche (BGH NJW 1985, 2958 [BGH 03.07.1985 - 2 StR 202/85]) Körperverletzungshandlung begeht, der das Risiko tödlichen Ausganges anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht (st. Rspr.; s. nur BGHSt 31, 96, 99; BGHR StGB § 226 Todesfolge 6. u. § 227 (i. d. S. 6. StrG) Todesfolge 1.) und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (§ 18 StGB).

    Für die Vorhersehbarkeit ist entscheidend, ob von dem Angeklagten in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eintritt des Todes des Opfers - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahin führenden Kausalverlaufes (BGH NStZ 1992, 333, 335 [BGH 12.02.1992 - 3 StR 481/91] m.w.N) vorausgesehen werden konnte (BGHR StGB § 226 Todesfolge 6).

  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Der Strafrichter darf es auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird ( Hanack, a.a.O., § 70 Rdn. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 629/98

    Billigkeit des Absehens von Zahlung der Auslagen; Verteilung von

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Dabei sind die Umstände des Einzelfalles umfassend gegeneinander abzuwägen, insbesondere ob und inwieweit den Verletzten ein Mitverschulden trifft oder ob der Angeklagte überhaupt einen vernünftigen Anlass für einen Anschluss gegeben hat (KG Berlin, NStZ-RR 1999, 223-224;BGH NStZ 1999, 261 [BGH 15.12.1998 - 4 StR 629/98]-262).
  • BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00

    Zulässige Änderung eines Geschäftsverteilungsplans für anhängige Verfahren -

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Entsprechend dem Gefahrenabwehrzweck des § 70 Abs. 1 StGB muss der Missbrauch oder die Pflichtverletzung in einem inneren Zusammenhang mit der Berufsausübung oder deren regelmäßiger Gestaltung stehen und so symptomatisch die Unzuverlässigkeit des Täters in seinem Beruf erkennen lassen (vgl. zum Schutzzweck des § 70 Abs. 1 StGB, BVerfG, Dritte Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 30. Oktober 2002 - 2 BvR 1837/00- , Hanack, a.a.O., § 70 Rdn. 18; 37, Stree in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 70 Rdn. 6 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 57. Aufl. § 70 Rdn. 7).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 489/01

    Mord (niedrige Beweggründe) ; Totschlag; Beweiswürdigung (Lücke)

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Durch den Missbrauch seiner beruflichen Stellung -zwischen seinem Beruf als Arzt und der Tat besteht eine innere Beziehung- besteht ein das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 10 und 19).
  • BGH, 11.12.1987 - 2 StR 595/87

    Berufsfreiheit - Straftaten - Betrug

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Der Strafrichter darf es auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird ( Hanack, a.a.O., § 70 Rdn. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
    Der Strafrichter darf es auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird ( Hanack, a.a.O., § 70 Rdn. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

  • KG, 26.02.1999 - 4 Ws 257/98
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

  • BGH, 14.08.1963 - 2 StR 181/63

    einseitig fehlgeschlagener Doppelselbstmord - § 216 StGB, straflose 'Beihilfe'

  • BGH, 03.07.1985 - 2 StR 202/85

    Anforderung an Vorsatz bei Körperverletzung mit Todesfolge

  • BGH, 23.10.2007 - 1 StR 238/07

    Körperverletzung mit Todesfolge (tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang;

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93

    Verwerfung der Revision - Klarstellung eines Schuldspruchs - Gleichsetzung von

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

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