Rechtsprechung
LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
§§ 151, 1004, 823, 147, 157, 133 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über während öffentlicher Verhandlungen geschlossener Vergleiche mit Stillschweigensklausel; zustande kommen eines Unterlassungsvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- buskeismus.de
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89
Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09
Vielmehr kommt es darauf an, ob vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aus das Verhalten des Angebotsempfängers aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen (§ 133 BGB) schließen lässt (BGHZ 111, 97, 101). - BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09
Als Indiz für einen Annahmewillen kann unter anderem der Umstand zu bewerten sein, dass der Vertragsschluss für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheint (BGH NJW 1999, 2179). - BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96
Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für …
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09
Es liegt deshalb nicht fern, eine Betätigung des Annahmewillens des Antragstellers schon darin zu erblicken, dass er, handelnd durch seine Verfahrensbevollmächtigten, die Unterlassungserklärung entgegengenommen und nicht zurückgewiesen hat (vgl. für den Fall der Übersendung einer Bürgschaftserklärung BGH WM 1997, 1242 unter II 1 b).
- KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
Identifizierende Berichterstattung über Rechtsanwälte
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09
Bei der Prüfung ist darauf abzustellen, ob für solche Mitteilungen ein die verletzten Interessen überwiegendes Informationsbedürfnis anzuerkennen ist (Kammergericht, Beschluss vom 25.5.2009, 9 W 91/09). - BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Testfundstelle
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09
Die dispositive Vorschrift des § 147 Abs. 2 BGB steht dem nicht entgegen (BGH GRUR 2010, 355, zitiert nach juris Rdz. 21 m. w. Nachw.) Fehlt es aber an Umständen, aus denen sich der Wille des Antragenden ergeben könnte, eine Annahmefrist zu bestimmen, so bleibt der Antragende an den Antrag bis zu dessen Ablehnung durch den anderen Teil gebunden (…BGH a. a. O.). - KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von …
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09
Bei Internetveröffentlichungen ist Tatort i. S. d. § 32 ZPO überall dort, wo der Beitrag abrufbar ist (Kammergericht NJW 1997, 3321), also auch Berlin.
- LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung
Unter der Überschrift "27 O 504/09 - 11.08.2009 - Seminarleiter, Buchautor und Börsencoach besteht auf Zensur" beschrieb er zunächst den Gang des Verfahrens, unter "Korpus Delicti" ging er auf die einstweilige Verfügung ein.Der Kläger beantragt, dem Beklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EURO, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an dem Beklagten, zu untersagen, die Antragsschrift des Klägers in dem Verfahren LG Berlin 27 O 504/09 vom 7. Mai 2009 zu vervielfältigen und/oder im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wie unter www.anonym1.de geschehen.