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   LG Berlin, 10.11.2015 - 67 S 369/15   

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https://dejure.org/2015,35774
LG Berlin, 10.11.2015 - 67 S 369/15 (https://dejure.org/2015,35774)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.11.2015 - 67 S 369/15 (https://dejure.org/2015,35774)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. November 2015 - 67 S 369/15 (https://dejure.org/2015,35774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerstreitender Vortrag zu Betriebskostenlast: Gericht kann kommunale Kostenübersicht heranziehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichtigkeit einer vereinbarten Betriebskostenpauschale wegen Wuchers

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenpauschale - Nichtigkeit wegen Wuchers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Wucher aufgrund monatlicher Betriebskostenpauschale von 145 Euro - Kein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund 40 prozentiger Abweichung zwischen vereinbarter Betriebskostenpauschale und durchschnittlicher Betriebskosten

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Wedding - 15b C 26/15
  • LG Berlin, 10.11.2015 - 67 S 369/15

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 418
  • MDR 2016, 16
  • NZM 2016, 97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.2011 - VIII ZR 106/11

    Wohnraummiete: Auskunftsanspruch des Mieters zur tatsächlichen Höhe der von einer

    Auszug aus LG Berlin, 10.11.2015 - 67 S 369/15
    Keiner abschließenden Entscheidung der Kammer bedurfte die Frage, ob dem Kläger womöglich Ansprüche auf Herabsetzung der Pauschale gemäß § 560 Abs. 3 BGB (vgl. dazu verneinend für den vom Kläger reklamierten Fall einer von Anfang an zu hoch angesetzten Pauschale BGH, Urt. v. 16. November 2011 - VIII ZR 106/11, NJW 2012, 303 Tz. 10) oder solche auf Schadensersatz wegen unterlassener Herabsetzung (vgl. dazu Weitemeyer, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 560 Rz. 45 m.w.N.) gegenüber der Beklagten zustanden.
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