Rechtsprechung
LG Berlin, 10.11.2015 - 67 S 369/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 138 Abs 2 BGB, § 287 ZPO, § 291 ZPO
Wohnraummiete in Berlin: Nichtigkeit einer vereinbarten Betriebskostenpauschale wegen Wuchers - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Grenzen der Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale, Beweis durch örtliche Betriebskostenübersicht, Betriebskostenspiegel
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerstreitender Vortrag zu Betriebskostenlast: Gericht kann kommunale Kostenübersicht heranziehen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nichtigkeit einer vereinbarten Betriebskostenpauschale wegen Wuchers
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Betriebskostenpauschale - Nichtigkeit wegen Wuchers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Wucher aufgrund monatlicher Betriebskostenpauschale von 145 Euro - Kein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund 40 prozentiger Abweichung zwischen vereinbarter Betriebskostenpauschale und durchschnittlicher Betriebskosten
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding - 15b C 26/15
- LG Berlin, 10.11.2015 - 67 S 369/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 418
- MDR 2016, 16
- NZM 2016, 97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.11.2011 - VIII ZR 106/11
Wohnraummiete: Auskunftsanspruch des Mieters zur tatsächlichen Höhe der von einer …
Auszug aus LG Berlin, 10.11.2015 - 67 S 369/15
Keiner abschließenden Entscheidung der Kammer bedurfte die Frage, ob dem Kläger womöglich Ansprüche auf Herabsetzung der Pauschale gemäß § 560 Abs. 3 BGB (vgl. dazu verneinend für den vom Kläger reklamierten Fall einer von Anfang an zu hoch angesetzten Pauschale BGH, Urt. v. 16. November 2011 - VIII ZR 106/11, NJW 2012, 303 Tz. 10) oder solche auf Schadensersatz wegen unterlassener Herabsetzung (…vgl. dazu Weitemeyer, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 560 Rz. 45 m.w.N.) gegenüber der Beklagten zustanden.