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   LG Berlin, 11.02.2016 - 18 S 133/15   

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https://dejure.org/2016,17353
LG Berlin, 11.02.2016 - 18 S 133/15 (https://dejure.org/2016,17353)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.02.2016 - 18 S 133/15 (https://dejure.org/2016,17353)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 18 S 133/15 (https://dejure.org/2016,17353)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 16.01.2013 - 65 S 419/10

    Asbesthaltige Fußbodenfliesen: Mieter kann mindern!

    Auszug aus LG Berlin, 11.02.2016 - 18 S 133/15
    Da schon der Austritt einzelner Fasern ausreicht, um konkrete Gesundheitsgefahren herbeizuführen, muss eine grenzwertüberschreitende Belastung der Raumluft nicht notwendigerweise dargetan werden, um die konkrete Gesundheitsgefährdung zu belegen (LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013 - Az. 65 S 419/10; Urteil vom 27.10.1998 - Az. 65 S 223/98).

    Denn die Verlegung von Korkplatten vermag eine luftdichte Versiegelung der Asbestplatten - was insoweit erforderlich wäre - nicht herbeizuführen (vgl. für einen fest verlegten Teppichboden, dort allerdings ohne ausdrückliche Begründung LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013 - Az. 65 S 419/10).

    Aufgrund des vergleichsweise erheblichen Umfangs der Beschädigungen (neun Platten waren beschädigt und weitere sechs Platten fehlten) ist eine Mietminderung in Höhe von 20 % angemessen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013 - Az. 65 S 419/10: Mietminderung in Höhe von 10 % wegen einer gerissenen Asbestfliese).

  • LG Berlin, 03.12.2014 - 65 S 220/14

    Vermieter lässt Asbest entfernen: Ohne Gesundheitsrisiko keine Haftung!

    Auszug aus LG Berlin, 11.02.2016 - 18 S 133/15
    Das durch die Beklagte zitierte Urteil des Landgerichts Berlin vom 03.12.2014 - Az. 65 S 220/14 - ist insoweit nicht vergleichbar, weil sich in dem dort zugrundeliegenden Fall unstreitig keine Asbestplatten mehr unter dem (wohl vermieterseits verlegten) unbelasteten Laminatboden befanden und allenfalls streitig war, ob sich noch vereinzelte asbestbelastete Kleberreste unter dem Laminatboden befinden könnten.
  • AG Dresden, 11.11.2013 - 148 C 5353/13

    Legionellen im Wasser: 25% Mietminderung!

    Auszug aus LG Berlin, 11.02.2016 - 18 S 133/15
    Ob unabhängig davon ein Gefahrenverdacht im Einzelfall einen Mietmangel begründen kann - was in dem durch das Amtsgericht zitierten Urteil (AG Dresden, Urteil vom 11.11.2013 - Az. 148 C 5353/13) in der Tat angenommen wurde - kann vorliegend dahinstehen, weil jedenfalls zu einem schon konkret bestehenden Mangel nicht noch der diesbezügliche Mangelverdacht hinzuaddiert werden kann, um daraus eine höhere Minderungsquote für ein und denselben Mangel abzuleiten.
  • LG Berlin, 27.10.1998 - 65 S 223/98

    Mietminderung bei Asbesthaltigkeit von Fußbodenplatten

    Auszug aus LG Berlin, 11.02.2016 - 18 S 133/15
    Da schon der Austritt einzelner Fasern ausreicht, um konkrete Gesundheitsgefahren herbeizuführen, muss eine grenzwertüberschreitende Belastung der Raumluft nicht notwendigerweise dargetan werden, um die konkrete Gesundheitsgefährdung zu belegen (LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013 - Az. 65 S 419/10; Urteil vom 27.10.1998 - Az. 65 S 223/98).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus LG Berlin, 11.02.2016 - 18 S 133/15
    Der Minderungsanspruch ist auch nicht durch das vorbehaltlose Weiterzahlen der Miete ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 16.07.2003 - Az. VIII ZR 274/02, Rn. 15ff.), so dass das Minderungsrecht der Kläger auch in Bezug auf die fortgezahlte Miete fortbesteht.
  • LG Berlin, 25.09.2019 - 66 S 212/18

    Wohnraummiete: Mietminderung und Anspruch auf Beseitigung bei einem

    Verbaute Asbestplatten stellen keinen Sachmangel nach § 536 Abs. 1 BGB dar, solange diese unbeschädigt sind und ein Austritt von Asbestfasern nicht vorliegt oder zu befürchten ist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 17.01.2018 - 18 S 140/16, BeckRS 2018, 4147 LG Berlin, Urteil vom 11.02.2016 - 18 S 133/15, juris LG Berlin, Urteil vom 13.05.2015, 18 S 140/14, BeckRS 2015, 16434).

    Da schon der Austritt nur einzelner Fasern gesundheitsgefährlich sein kann, reichen die vorliegend beschädigten Stellen aus, um eine konkrete Gesundheitsgefahr der Mieter zu verursachen, ohne dass es auf eine tatsächliche Asbestbelastung in der Raumluft ankommen würde (vgl. LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013 - 65 S 419/10 - und vom 11.02.2016 - 18 S 133/15, jew. zit.n. juris Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, 14. Aufl., BGB, § 536, Rn. 174ff; Selk, Mietmängel und Mängelrechte, BGB § 536 Rn.230 beck-online a.A. LG Berlin Beschl. v. 4.8.2015 - 63 S 112/15, BeckRS 2016, 3312).

    Inwiefern die Laminatverlegung über den asbesthaltigen Platten in einzelnen Bereichen eine luftdichte Versiegelung der Asbestplatten bzgl. der gesamten Bodenflächen sicherstellt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 11.02.2016 - 18 S 133/15, juris) kann hier offen bleiben, weil sich die beschädigten Stellen überwiegend auf Flächen beziehen, die offen liegen.

    Aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Lage und der Anzahl der beschädigten Stellen erscheint die von den Klägern angesetzte Minderungsquote von 20% angemessen (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 11.02.2016 - 18 S 133/15, juris).

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