Rechtsprechung
LG Berlin, 11.03.2020 - 64 S 51/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 199 Abs 2 BGB, § 199 Abs 3 BGB, § 199 Abs 4 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 548 BGB
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verschlechterung der Mietsache während des laufenden Mietverhältnis - IWW
§ 199 BGB
Verjährung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Absolute Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verschlechterung der Mietsache im laufenden Mietverhältnis, Verjährungshöchstfristen
- mietrechtsiegen.de
Schadensersatzanspruchs wegen Verschlechterung der Mietsache während Mietverhältnis
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verjährung von Mieterschäden: § 199 BGB regelt Verjährungshöchstfristen und ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährungshöchstfristen des § 199 BGB gehen § 548 BGB vor! (IMR 2020, 284)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.01.2019 - 239 C 189/17
- LG Berlin, 11.03.2020 - 64 S 51/19
- BGH, 31.08.2022 - VIII ZR 132/20
Papierfundstellen
- MDR 2020, 980
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
Auszug aus LG Berlin, 11.03.2020 - 64 S 51/19
Genau in diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof im Jahre 2005 festgestellt, dass § 548 Abs. 1 BGB im Sinne des § 200 BGB einen "anderen Verjährungsbeginn" bestimme (vgl. BGHZ 162, 30 ff.).Soweit der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung formuliert, in § 199 Abs. 2 und Abs. 3 BGB seien "jeweils Höchstfristen der regelmäßigen Verjährung bestimmt" (vgl. BGH - VIII ZR 114/04 -, Urt. v. 19.01.2005, a. a. O., Rn. 22, zitiert nach juris), handelt es sich insofern um ein obiter dictum, als er sich mit der Frage, ob die in § 199 BGB geregelten Verjährungshöchstfristen ausschließlich solche Ansprüche betreffen, die der regelmäßigen Verjährung unterliegen, nicht zu befassen hatte.
- BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13
Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand
Auszug aus LG Berlin, 11.03.2020 - 64 S 51/19
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des achten Zivilsenats, dass der Vermieter nicht den Wohnungsmieter in Anspruch nehmen darf, sondern sich vorrangig der auf Kosten der Mieter unterhaltenen Wohngebäudeversicherung bedienen muss, wenn der Mieter den Schaden leicht fahrlässig verursacht hat und ein Regress des Versicherers gegen den Mieter deshalb ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 203, 256 ff. m. w. N.). - BGH, 19.12.2018 - XII ZR 5/18
Verjährung des Anspruch eines Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines …
Auszug aus LG Berlin, 11.03.2020 - 64 S 51/19
Der Bundesgerichtshof hat die Frage auch nicht mit der im Schriftsatz vom 3. Juni 2019 in Bezug genommenen Entscheidung BGHZ 220, 323 ff. im Sinne der Kläger entschieden; dort ging es um einen Anspruch aus § 541 BGB auf Unterlassung vertragswidriger Nutzung, der einerseits der regelmäßigen Verjährung unterlag, andererseits mit jedem Tag der vertragswidrigen Nutzung neu entstand, sodass eine von der Kenntnis und der Entstehung des Anspruchs unabhängige Verjährungshöchstfrist von vorne herein keine Rolle spielen konnte.