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   LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15   

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LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15 (https://dejure.org/2015,39774)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.06.2015 - 27 O 120/15 (https://dejure.org/2015,39774)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 27 O 120/15 (https://dejure.org/2015,39774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 GG, Art 2 GG, Art 5 GG, § 823 BGB, § 22 KunstUrhG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Geldentschädigungsanspruch wegen Verletzung der Privatsphäre eines prominenten Schauspielers durch spekulative Presseberichte über seinen Beziehungsstatus

  • schertz-bergmann.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1966
  • afp 2015, 569
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).

    Außerdem soll die Zubilligung der Prävention dienen (BGH NJW 1995, 861, 865 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Vielmehr ist zu beachten, dass bei einer Presseveröffentlichung das Persönlichkeitsrecht zu der mit gleichem Rang gewährleisteten Äußerungs- und Pressefreiheit in ein Spannungsverhältnis tritt, weswegen auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein kann, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse die persönlichen Belange des Betroffenen überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdz. 5.60).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch für Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894; BVerfGE 35, 202, 222 f.).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Deshalb ist mittlerweile anerkannt, dass sich der Privatsphärenschutz auch auf solche Angelegenheiten bezieht, die einen gewissen Öffentlichkeitsbezug haben, etwa weil sie wie ein Einkauf, ein Bummel auf öffentlicher Straße oder das Skifahren auf einer öffentlichen Skipiste im Urlaub zwar unter den Augen Dritter stattfinden (vgl. insbesondere EGMR NJW 2004, 2647; BGH AfP 2007, 121 ff.), nicht aber vor einem in die Hunderttausende oder gar Millionen gehenden Publikum, wie das mit Massenmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder dem Fernsehen erreicht wird.

    In jedem Fall ist bei der Beurteilung des Informationswerts bzw. der Frage, ob es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinn des allgemein interessierenden Zeitgeschehens handelt, ein weites Verständnis geboten, damit die Presse ihren meinungsbildenden Aufgaben gerecht werden kann, die nach wie vor von größter Bedeutung sind (BGH AfP 2007, 121,123 m. w. Nachw.).

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Auf den Grundsatz, dass bei mehreren, sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungen des Inhalts einer Äußerung diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrundezulegen ist, die den in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 85, 23, 32; BGH NJW 1998, 3047; NJW 2004, 598), kommt es insoweit nicht an, da es hier nicht darum geht, ob eine Äußerung mehreren Deutungen zugänglich ist, sondern um die Zuordnung einer Aussage als echte oder unechte Frage (BGH NJW 2004, 1034, 1035).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Auf den Grundsatz, dass bei mehreren, sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungen des Inhalts einer Äußerung diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrundezulegen ist, die den in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 85, 23, 32; BGH NJW 1998, 3047; NJW 2004, 598), kommt es insoweit nicht an, da es hier nicht darum geht, ob eine Äußerung mehreren Deutungen zugänglich ist, sondern um die Zuordnung einer Aussage als echte oder unechte Frage (BGH NJW 2004, 1034, 1035).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Auf den Grundsatz, dass bei mehreren, sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungen des Inhalts einer Äußerung diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrundezulegen ist, die den in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 85, 23, 32; BGH NJW 1998, 3047; NJW 2004, 598), kommt es insoweit nicht an, da es hier nicht darum geht, ob eine Äußerung mehreren Deutungen zugänglich ist, sondern um die Zuordnung einer Aussage als echte oder unechte Frage (BGH NJW 2004, 1034, 1035).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Auf den Grundsatz, dass bei mehreren, sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungen des Inhalts einer Äußerung diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrundezulegen ist, die den in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 85, 23, 32; BGH NJW 1998, 3047; NJW 2004, 598), kommt es insoweit nicht an, da es hier nicht darum geht, ob eine Äußerung mehreren Deutungen zugänglich ist, sondern um die Zuordnung einer Aussage als echte oder unechte Frage (BGH NJW 2004, 1034, 1035).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht

  • KG, 09.02.2007 - 9 U 196/06

    Recht am eigenen Bild: Spekulation der Presse als Anlass für eine

  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

    Eine Äußerung in der Öffentlichkeit führt daher nicht automatisch zu einer generellen Verwirkung des Privatsphärenschutzes (LG Berlin NJW 2016, 1966 [OLG München 23.12.2015 - 34 SchH 10/15] ; Erman/Klass, BGB, 15. Aufl. 2017, Anh § 12 Rn. 121a m.w.N.), vielmehr muss die jeweilige Veröffentlichung mit dem von dem Betroffenen der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Teilbereich seiner Intim- bzw. Privatsphäre korrespondieren (BGH, Urt. v. 12.06.2018 - VI ZR 284/17, BeckRS 2018, 19228 Rn. 27).

    Darüber hinaus bewirkt der Umstand, dass sich jemand zu seiner aktuellen Beziehung äußert, keine Selbstöffnung im Hinblick auf künftige Beziehungen (LG Berlin NJW 2016, 1966 [OLG München 23.12.2015 - 34 SchH 10/15] ; Erman/Klass, a.a.O., Anh § 12 Rn. 121a).

  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19

    Trauer als Teil der Privatsphäre

    Eine Äußerung in der Öffentlichkeit führt daher nicht automatisch zu einer generellen Verwirkung des Privatsphärenschutzes (LG Berlin NJW 2016, 1966; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.09.2018 - 2-03 O 320/17, BeckRS 2018, 25130; Erman/Klass, BGB, 15. Aufl. 2017, Anh § 12 Rn. 121a m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19

    Zur Selbstöffnung der Privatsphäre bei einer Bildberichterstattung.

    Eine Äußerung in der Öffentlichkeit führt daher nicht automatisch zu einer generellen Verwirkung des Privatsphärenschutzes (LG Berlin NJW 2016, 1966; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.09.2018 - 2-03 O 320/17, BeckRS 2018, 25130; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.10.2019 - 2-03 O 500/18, BeckRS 2019, 27254; Erman/Klass, BGB, 15. Aufl. 2017, Anh § 12 Rn. 121a m.w.N.), vielmehr muss die jeweilige Veröffentlichung mit dem von dem Betroffenen der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Teilbereich seiner Intim- bzw. Privatsphäre korrespondieren (BGH NJW 2018, 3509 Rn. 27).
  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2019 - 3 O 500/18

    Zur Frage der Selbstöffnung des Betroffenen bei einem Gegenangriff.

    Eine Äußerung in der Öffentlichkeit führt daher nicht automatisch zu einer generellen Verwirkung des Privatsphärenschutzes (LG Berlin NJW 2016, 1966; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.09.2018 - 2-03 O 320/17, BeckRS 2018, 25130; Erman/Klass, BGB, 15. Aufl. 2017, Anh § 12 Rn. 121a m.w.N.), vielmehr muss die jeweilige Veröffentlichung mit dem von dem Betroffenen der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Teilbereich seiner Intim- bzw. Privatsphäre korrespondieren (BGH NJW 2018, 3509 Rn. 27).
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