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   LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09   

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LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09 (https://dejure.org/2009,42066)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.08.2009 - 27 O 560/09 (https://dejure.org/2009,42066)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. August 2009 - 27 O 560/09 (https://dejure.org/2009,42066)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pressebericht über Räumungsrechtstreit innerhalb Adelsfamilie rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitungsartikel über Auseinandersetzung um Erbfolge verletzt Privatsphäre

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geheimer innerfamiliärer Streit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Deshalb ist mittlerweile anerkannt, dass sich der Privatsphärenschutz auch auf solche Angelegenheiten bezieht, die einen gewissen Öffentlichkeitsbezug haben, etwa weil sie wie ein Einkauf, ein Bummel auf öffentlicher Straße oder das Skifahren auf einer öffentlichen Skipiste im Urlaub zwar unter den Augen Dritter stattfinden (vgl. insbesondere EGMR NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]; BGH AfP 2007, 121 ff.), nicht aber vor einem in die Hunderttausende oder gar Millionen gehenden Publikum, wie das mit Massenmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder dem Fernsehen erreicht wird.

    In jedem Fall ist bei der Beurteilung des Informationswerts bzw, der Frage, ob es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinn des allgemein interessierenden Zeitgeschehens handelt, ein weites Verständnis geboten, damit die Presse ihren meinungsbildenden Aufgaben gerecht werden kann, die nach wie vor von größter Bedeutung sind ( BGH AfP 2007, 121, 123 [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] m.w. Nachw.).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Vielmehr ist zu beachten, dass bei einer Presseveröffentlichung das Persönlichkeitsrecht zu der mit gleichem Rang gewährleisteten Äußerungs- und Pressefreiheit in ein Spannungsverhältnis tritt, weswegen auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein kann, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse die persönlichen Belange des Betroffenen überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdz. 5.60).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch für Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894 [BGH 29.06.1999 - VI ZR 264/98] ; BVerfGE 35, 202, 222 f. ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Entschluss, die Berichterstattung über bestimmte Vorgänge der eigenen Privatsphäre zu gestatten oder hinzunehmen, rückgängig gemacht wird ( BVerfG NJW 2000, 1021, 1022 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Deshalb ist mittlerweile anerkannt, dass sich der Privatsphärenschutz auch auf solche Angelegenheiten bezieht, die einen gewissen Öffentlichkeitsbezug haben, etwa weil sie wie ein Einkauf, ein Bummel auf öffentlicher Straße oder das Skifahren auf einer öffentlichen Skipiste im Urlaub zwar unter den Augen Dritter stattfinden (vgl. insbesondere EGMR NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]; BGH AfP 2007, 121 ff.), nicht aber vor einem in die Hunderttausende oder gar Millionen gehenden Publikum, wie das mit Massenmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder dem Fernsehen erreicht wird.
  • BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01

    Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Zu einigen Entscheidungen ( BGH vom 5.12.2007 - IV ZR 275/06 und vom 26.04.2006 - IV ZR 26/05 sowie BVerfG vom 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01 ) seien Pressemitteilungen veröffentlicht worden, die vielfach in den Medien aufgegriffen worden seien, wie sich u.a. aus dem genannten Artikel in der Zeitschrift "...", Ausgabe Nr. 20/2009 ergebe.
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 26/05

    Pflichtteilsansprüche am Hausvermögen des ehemaligen preußischen Königshauses

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Zu einigen Entscheidungen ( BGH vom 5.12.2007 - IV ZR 275/06 und vom 26.04.2006 - IV ZR 26/05 sowie BVerfG vom 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01 ) seien Pressemitteilungen veröffentlicht worden, die vielfach in den Medien aufgegriffen worden seien, wie sich u.a. aus dem genannten Artikel in der Zeitschrift "...", Ausgabe Nr. 20/2009 ergebe.
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Dies ergibt sich gleichermaßen aus Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils, welche bei der Auslegung des Tenors für die Prüfung der Frage, ob der Urteilsausspruch den Inhalt und Umfang eines Verbotes hinreichend bestimmt erkennen lässt, als ebenso maßgebend mit heranzuziehen sind ( BGH GRUR 1987, 172, 174).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt ( BGH NJW 2005, 2550, 2551 [BGH 04.05.2005 - I ZR 127/02] ; NJW 2003, 3046, 3047 [BGH 13.03.2003 - I ZR 143/00] ; WRP 1992, 560, 561 [BGH 09.04.1992 - I ZR 171/90] ).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Durch diesen Zusatz ist klargestellt, dass er sich gegen die konkrete Verletzungsform und gegen solche weiteren Verletzungsformen wendet, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten ( BGH WRP 1998, 42, 46 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] ; NJW 1991, 1114, 1115).
  • BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06

    Zeitliche Begrenzung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
    Zu einigen Entscheidungen ( BGH vom 5.12.2007 - IV ZR 275/06 und vom 26.04.2006 - IV ZR 26/05 sowie BVerfG vom 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01 ) seien Pressemitteilungen veröffentlicht worden, die vielfach in den Medien aufgegriffen worden seien, wie sich u.a. aus dem genannten Artikel in der Zeitschrift "...", Ausgabe Nr. 20/2009 ergebe.
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

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