Rechtsprechung
LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95
Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des …
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
Durch diesen Zusatz ist klargestellt, dass er sich gegen die konkrete Verletzungsform und gegen solche weiteren Verletzungsformen wendet, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH WRP 1998, 42, 46 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] ; NJW 1991, 1114, 1115).Durch diesen Zusatz ist klargestellt, dass sich der Antragsteller (lediglich) gegen die konkrete Verletzungsform und gegen solche weiteren Verletzungsformen wendet, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH, WRP 1998, 42, 46 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] ; NJW 1991, 1114, 1115).
- BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
Durch diesen Zusatz ist klargestellt, dass er sich gegen die konkrete Verletzungsform und gegen solche weiteren Verletzungsformen wendet, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH WRP 1998, 42, 46 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] ; NJW 1991, 1114, 1115).Durch diesen Zusatz ist klargestellt, dass sich der Antragsteller (lediglich) gegen die konkrete Verletzungsform und gegen solche weiteren Verletzungsformen wendet, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH, WRP 1998, 42, 46 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] ; NJW 1991, 1114, 1115).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
Vielmehr ist zu beachten, dass bei einer Presseveröffentlichung das Persönlichkeitsrecht zu der mit gleichem Rang gewährleisteten Äußerungs- und Pressefreiheit in ein Spannungsverhältnis tritt, weswegen auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein kann, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse die persönlichen Belange des Betroffenen überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ;… Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rz. 60).Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch für Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894 [BGH 29.06.1999 - VI ZR 264/98] ; BVerfGE 35, 202, 222 f.).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).Dies gilt auch für den Fall, dass der Entschluss, die Berichterstattung über bestimmte Vorgänge der eigenen Privatsphäre zu gestatten oder hinzunehmen, rückgängig gemacht wird (BVerfG NJW 2000, 1021, 1022 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).
- BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98
Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
Zudem erfährt der vom Antragsteller formulierte Unterlassungsantrag auch durch die verwendete Formulierung "wie in ... geschehen" eine hinreichende Konkretisierung, um dem Bestimmtheitsanforderungen zu genügen (BGH GRUR 2001, 529 [BGH 09.11.2000 - I ZR 167/98] ). - BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00
Erbenermittler und Rechtsberatung
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
Ein Unterlassungsantrag muss so bestimmt gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH NJW 2005, 2550, 2551 [BGH 04.05.2005 - I ZR 127/02] ; NJW 2003, 3046, 3047 [BGH 13.03.2003 - I ZR 143/00] ; WRP 1992, 560, 561 [BGH 09.04.1992 - I ZR 171/90] ). - OLG Hamburg, 04.08.1998 - 7 U 33/98
Rechte eines Adeligen auf Wahrung der Intimsphäre
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
Erst recht kann die Präsentation eines innerfamiliären Streits innerhalb einer ehmals hochadligen Familie nicht dazu dienen, die Bedeutung der republikanischen Staatsform vorzuführen (vgl. HansOLG, AfP 1998, 643 - 645, zit. nach juris Rdnr. 35). - BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
e) Der Verbotstenor geht schließlich auch dem Umfang nach nicht zu weit, wenn nicht einzelne Äußerungen aus dem Text untersagt werden (vgl. zur Frage des Umfangs des Verbots als Frage der Begründetheit BGH, NJW 1999, 1332, [BGH 10.12.1998 - I ZR 141/96] zit. nach juris Rdnr. 24). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
Voraussetzung ist allerdings, dass in der verallgemeinerten Form des Antrages das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 2000, 1258, 1260 [BGH 29.06.2000 - I ZR 29/98] ). - BGH, 15.04.1980 - VI ZR 76/79
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Presseberichterstattung; Betroffenheit …
Auszug aus LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 613/09
Gegen rechtsverletzende Eingriffe kann nur der unmittelbar Verletzte vorgehen, nicht auch derjenige, der durch Fernwirkungen eines Eingriffs lediglich mittelbar belastet ist, solange diese Auswirkungen sich nicht auch als Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts darstellen (BGH, NJW 1980, 1790 [BGH 15.04.1980 - VI ZR 76/79] - 1791, zit. nach juris Rdnr. 11). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
- BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90
Unbestimmter Unterlassungsantrag II
- BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02
"statt" -Preis
- BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98
Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung …
- OLG Hamburg, 26.01.1999 - 7 U 79/98
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung über bislang …