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LG Berlin, 12.07.2016 - 63 S 24/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- mietrechtsiegen.de
Nachforderung Betriebskosten nach Ablauf Zwölfmonatsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterschied zwischen "Nebenkosten" und "Betriebskosten"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 26.11.2015 - 102 C 272/15
- LG Berlin, 12.07.2016 - 63 S 24/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus LG Berlin, 12.07.2016 - 63 S 24/16
Insoweit handelt es sich bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen nicht um Nachforderungen im Sinne von § 556 Abs. 3 BGB (BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, GE 2005, 543). - BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus LG Berlin, 12.07.2016 - 63 S 24/16
Substantiierte Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Abrechnungen sind durch die Kläger, denen insoweit die Darlegungs- und Beweislast obliegt (BGH, Urteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, GE 2006, 502) und die hierzu ggf. Einsicht in die Abrechnungsunterlagen hätten nehmen müssen, nicht vorgebracht worden. - BGH, 11.08.2010 - VIII ZR 45/10
Wohnraummiete: Inhaltliche Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in …
Auszug aus LG Berlin, 12.07.2016 - 63 S 24/16
Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung gemäß § 556 Abs. 3 BGB setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Mindestangaben eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters sowie den Abzug seiner Vorauszahlungen voraus (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, GE 2010, 1261 m.w.N.). - BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 137/15
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die …
Auszug aus LG Berlin, 12.07.2016 - 63 S 24/16
Insbesondere ist die Umlage aller in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart (BGH, Urteil vom 10. Februar 2016, VIII ZR 137/15, GE 2016, 385).