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   LG Berlin, 12.11.2008 - (539) 1 Kap Js 585/08 KLs (41/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,54990
LG Berlin, 12.11.2008 - (539) 1 Kap Js 585/08 KLs (41/08) (https://dejure.org/2008,54990)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.11.2008 - (539) 1 Kap Js 585/08 KLs (41/08) (https://dejure.org/2008,54990)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. November 2008 - (539) 1 Kap Js 585/08 KLs (41/08) (https://dejure.org/2008,54990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung eines jugendlichen Angeklagten wegen tateinheitlich begangenen zweifachen Mordes und gefährlicher Körperverletzung; Bei der Strafzumessung zu berücksichtigende Kriterien; Voraussetzungen der Verwertbarkeit von durch den ...

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Höchststrafe wegen Doppelmordes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 1667/91

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Jugendstrafe

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Der Angeklagte hat sich einer gefährlichen Körperverletzung in drei Tatbestandsvarianten mit zwei unterschiedlichen gefährlichen Werkzeugen strafbar gemacht, die nach allgemeinem Strafrecht schon mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe - dessen Wertung auch bei der Bemessung von Jugendstrafe nicht außer Betracht bleiben darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Februar 1992 - 2 BvR 1667/91 - [...]) - von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht ist.
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Zu beachten war außerdem, dass die Feststellung, der Täter habe die Tat gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können, umso eher gerechtfertigt ist, je schwerwiegender die Tat sich darstellt (vgl. BGH NStZ 1994, 34 (35) [BGH 07.07.1993 - 2 StR 17/93] ).
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 346/02

    Mord (Verdeckungsabsicht neben weiteren bestimmenden Handlungsmotiven)

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Nach modifizierender Auffassung genügt es, wenn das anfängliche Mordmotiv später um die Verdeckungsabsicht ergänzt wird und die Tatmotive des Täters nur mitbestimmt (vgl. BGH NStZ 2003, 261).
  • BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke -

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Jedoch ist das Maß der persönlichen Vorwerfbarkeit und der Schwere der Schuld nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu bestimmen, so dass der äußere Unrechtsgehalt einer Tat, insbesondere die Bewertung des Tatunrechts, die in den gesetzlichen Strafdrohungen ihren Ausdruck findet, nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BGH NStZ 1982, 332; BGH StV 2005, 66 [BGH 07.10.2004 - 3 StR 136/04] ).
  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Selbst wenn der Angeklagte bei der Tat in immer größere Erregung geraten sein sollte, wofür das Verletzungsbild und die Tatsache sprechen könnte, dass er insgesamt über 30 Stiche gesetzt hat, könnte ihn dies nicht entlasten, da er sich bewusst geplant von beherrschbaren Gefühlen zur Tat hat treiben lassen (vgl. BGH NStZ 2004, 332 [BGH 28.01.2004 - 2 StR 452/03] (332 f.); BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 8).
  • BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld: Tatunrecht,

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Jedoch ist das Maß der persönlichen Vorwerfbarkeit und der Schwere der Schuld nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu bestimmen, so dass der äußere Unrechtsgehalt einer Tat, insbesondere die Bewertung des Tatunrechts, die in den gesetzlichen Strafdrohungen ihren Ausdruck findet, nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BGH NStZ 1982, 332; BGH StV 2005, 66 [BGH 07.10.2004 - 3 StR 136/04] ).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Die Kammer hat gemäß §§ 74, 109 Abs. 2 Satz 1 JGG davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; seine notwendigen Auslagen hat er selbst zu tragen, denn diese können mangels entsprechender Rechtsgrundlage nicht der Staatskasse auferlegt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 503 [BGH 16.03.2006 - 4 StR 594/05] ; KG JR 1983, 37 sowie Beschluss vom 27. November 2006 - 3 Ws 412/06 -).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH NStZ 2001, 219 (220) [BGH 21.11.2000 - 4 StR 354/00] ).
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 308/02

    Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO (Unmittelbarkeit; Zeugnisverweigerung;

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Dieser hat, wie auch Ugur Ö., von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO Gebrauch gemacht, so dass seine, im gegen ihn selbst ergangenen und hier verlesenen Urteil enthaltenen Angaben zur Sache einer Verwertung nicht zugänglich waren ( § 252 StPO , vgl. BGH NStZ 2003, 217 [BGH 22.10.2002 - 1 StR 308/02] ).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
    Selbst wenn der Angeklagte bei der Tat in immer größere Erregung geraten sein sollte, wofür das Verletzungsbild und die Tatsache sprechen könnte, dass er insgesamt über 30 Stiche gesetzt hat, könnte ihn dies nicht entlasten, da er sich bewusst geplant von beherrschbaren Gefühlen zur Tat hat treiben lassen (vgl. BGH NStZ 2004, 332 [BGH 28.01.2004 - 2 StR 452/03] (332 f.); BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 8).
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