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   LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18   

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LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18 (https://dejure.org/2020,3131)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2020 - 67 S 369/18 (https://dejure.org/2020,3131)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 67 S 369/18 (https://dejure.org/2020,3131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 286 ZPO
    Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf grundrechtswidrige Weise; Sachvortragsverwertungsverbot

  • IWW

    Beweisrecht

  • mietrechtsiegen.de

    Videoüberwachung Wohnungszugänge der Mieter als Beweismittel zulässig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Videoüberwachung als Beweismittel erlaubt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Beweis mithilfe heimlicher Videoaufzeichnungen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot im Zivilprozess für Informationen die aufgrund unzulässiger Videoüberwachung erlangt wurden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heimliche Videoüberwachung von Mietern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heimliche Videoaufnahmen führen zu einem Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung der Mietwohnung durch Vermieter unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässigkeit einer heimlichen, wochenlangen Videoüberwachung mit Aufzeichnung von Wohnungsmietern zur Feststellung einer ungenehmigten Untervermietung - Vorliegen milderer Mittel durch gezielte Scheinanmietung oder Befragung von Nachbarn

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Heimliche" Videoüberwachung gegenüber Mietern kann grundrechtswidrig sein! (IMR 2020, 262)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Hinreichend erhebliche Pflichtverletzung

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Zwar kann die von einem Vertragspartner veranlasste Videoüberwachung eines anderen Vertragspartners nicht nur zur Aufdeckung von Straftaten, sondern ebenso zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zulässig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16, NJW 2017, 2853, juris Tz. 30 ff.; Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18 , WuM 2018, 562 , beckonline Tz. 20).

    Eine damit in Zusammenhang stehende Zahlungspflichtverletzung wiegt aber weit weniger schwer als eine vorsätzliche (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18 , WuM 2018, 562 , beckonline Tz. 17).

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Denn das Prozessrecht legt keiner Partei die Pflicht auf, von der Gegenseite behauptete Tatsachen zu bestreiten, wenn der Vortrag auf Informationen beruht, die die Gegenseite grundrechtswidrig erlangt hat (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15, NZA 2017, 443, beckonline Tz. 25 m.w.N.).

    Damit hätte das der Begründung der Kündigungen dienende Prozessvorbringen der Klägerin bei der Urteilsfindung selbst dann keine Berücksichtigung gefunden, wenn sich die Beklagten zu dem Vorbringen der Klägerin überhaupt nicht erklärt, sondern lediglich auf die Grundrechtswidrigkeit der Informationserlangung berufen hätten (vgl. BAG, Urt. v. 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15, NZA 2017, 443, beckonline Tz. 25).

  • LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung mangels

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Damit fehlt es an der für die Bejahung des § 533 Nr. 2 ZPO erforderliche Kongruenz der zu beurteilenden Tatsachengrundlagen, unabhängig davon, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Zahlungsverzugs wegen der von den Beklagten behaupteten - und im Einzelnen streitigen - Gewährleistungsansprüche ebenso streitig sind wie die Umstände der Gebrauchsüberlassung an die von der Klägerin behauptete Nutzerin (vgl. Kammer, Urt. v. 16. April 2015 - 67 S 14/15 , MDR 2015, 582 ; Ball, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 533 Rn. 21 m.w.N.).
  • LG Berlin, 08.01.2020 - 66 S 181/18

    Kündigung wegen Mietverzugs in zwei aufeinander folgenden Terminen: Bei beiden

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Davon ausgehend kam es auf die seit kurzem wieder streitige abstrakte Rechtsfrage, ob im hier gegebenen Falle einer Kündigung, die darauf gestützt ist, dass der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist, ein erheblicher Rückstand für jeden der beiden Termine feststellbar sein muss, nicht an (vgl. dazu LG Berlin, Urt. v. 8. Januar 2020 - 66 S 181/18 , WuM 2020, 73 , beckonline Tz. 21 ff.).
  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 384/02

    Zulässigkeit der Parteivernehmung bei Vier-Augen-Gespräch

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Selbst unter Berücksichtigung des Gebotes der prozessualen Waffengleichheit hat eine bloße informatorische Parteianhörung oder die Vernehmung einer Partei immer dann zu unterbleiben, wenn Beweismittel oder Indizien vorliegen, die den dem Prozessgegner günstigen Gegenvortrag stützen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2003 - III ZR 384/02, MDR 2004, 227, juris Tz. 4).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung der Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (st. Rspr; vgl. nur BGH, Urt. v. 15. September 2015 - VI ZR 175/14, NJW 2016, 789 beckonline Tz. 38 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 74/16

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung; Konkludente Zustimmung zur

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Zwar ist eine konkludente Annahme grundsätzlich auch durch Überweisung der um den vom Vermieter geltend gemachten Erhöhungsbetrag erhöhten Gesamtmiete möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Januar 2018 - VIII ZB 74/16, NJW-RR 2018, 524, beckonline Tz. 11 ff.).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Die zweitinstanzliche Klageerweiterung war zu berücksichtigen, da es sich bei ihr um eine gemäß § 264 Nr. 2 ZPO jederzeit zulässige privilegierte Klageänderung handelte (vgl. BGH, Urt. v. 19. März 2004 - V ZR 104/03, NJW 2004, 2152, juris Tz. 25).
  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Für die Beurteilung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung sind im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 , NZM 2017, 361 , juris Tz. 18 ; Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 573 Rz. 44).
  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
    Die Klägerin hätte sich der Beklagten zu 1) gegenüber nur pflichtwidrig verhalten, wenn dieser gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf eine Genehmigung der Gebrauchsüberlassung an Dritte zugestanden hätte (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717, beckonline Tz. 12 ff.).
  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 222/10

    Auslegung eines Bauvertrages: Berücksichtigung des nachträglichen Verhaltens

  • LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15

    Wohnraummiete: Auslegung einer befristeten Untermieterlaubnis; Abmahnung wegen

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 132/13

    Urteilsverkündung: Beweiskraft des Protokolls für die Vorlesung einer schriftlich

  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

  • BGH, 05.12.2017 - VIII ZR 204/16

    Wirksamkeit des Erlasses eines Urteils bei Verkündungsmängeln: Verstoß gegen

  • LG Berlin, 26.09.2017 - 67 S 166/17

    Wohnraummiete: Kündigungsverzicht bei Ausspruch einer befristeten (Ab-)Mahnung;

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95

    Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

  • LG Berlin, 08.02.2022 - 67 S 298/21

    Zur Wirksamkeit von Kündigungen wegen Zahlungsverzuges im Zusammenhang mit nach

    Für die Beurteilung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung sind im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, NZM 2017, 361, juris Tz. 18; Urt. v. 13. Februar 2020 - 67 S 369/18, WuM 2020, 278, beckonline Tz. 29; Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 573 Rz. 63 m.w.N.).
  • AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache durch einen Untermieter

    Das Vorbringen des Klägers und die angebotenen Beweise zu dem von ihm behaupteten Schadensersatzanspruch unterfallen insgesamt einem Verwertungsverbot, da sein Parteivortrag und seine Beweismittel auf Informationen beruhen, die er unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung der Bewohnerin N auf grundrechtswidrige Weise erlangt hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13. Februar 2020 - 67 S 369/18 -, juris).

    Die durch das rechtswidrige Vorgehen erlittene Verletzung würde indes perpetuiert und vertieft, wenn dem Sachvortrag des Klägers insoweit prozessuale Berücksichtigung zu Teil würde (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13. Februar 2020 - 67 S 369/18 -, Rn. 35 , juris m.w.N.).

  • LG Berlin, 11.10.2022 - 67 S 111/22

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung

    Für die Beurteilung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung sind im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, NZM 2017, 361, juris Tz. 18; Urt. v. 13. Februar 2020 - 67 S 369/18, WuM 2020, 278 Tz. 29; Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 573 Rz. 63 m.w.N.).
  • LG Berlin, 16.06.2022 - 67 S 72/22

    Beendigung eines Mietverhältnisses bei einem Rechtsirrtum des Mieters

    Eine solche Pflichtverletzung wiegt aber weit weniger schwer als eine vorsätzliche (vgl. Kammer, Urt. v. 13. Februar 2020 - 67 S 369/18, BeckRS 2020, 2193 Tz. 29 m.w.N.).
  • LG Berlin, 11.10.2022 - 12 C 5122/19
    Für die Beurteilung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung sind im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, NZM 2017, 361, juris Tz. 18; Urt. v. 13. Februar 2020 - 67 S 369/18, WuM 2020, 278 Tz. 29; Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 573 Rz. 63 m.w.N.).
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