Rechtsprechung
LG Berlin, 13.06.2017 - 16 O 270/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Urheberrechtsverletzung - Filesharing eines Computerspiels
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Betreiber eines Tor-Exit-Nodes haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen ab Kenntnis
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
(Bregrenzte) Haftung des Tor-Exit-Node Betreibers für Urheberrechtsverletzungen
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2017, 299
- MMR 2017, 709
- K&R 2017, 739
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Berlin, 13.06.2017 - 16 O 270/16
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, GRUR 2010, 633, 634 - Sommer unseres Lebens). - BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14
Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Auszug aus LG Berlin, 13.06.2017 - 16 O 270/16
Für eine den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügende richterliche Überzeugung bedarf es keiner absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, GRUR 2016, 176, 180 - Tauschbörse I). - OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
Sorgfaltspflichten des Betreibers von WLAN-Hotspots
Auszug aus LG Berlin, 13.06.2017 - 16 O 270/16
Schließlich greift auch die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG als bloßer Durchleiter von Informationen dann nicht ein, wenn Verletzungshandlungen in der Vergangenheit aufgetreten und hiernach zumutbare Maßnahmen unterblieben sind (LG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2016 - 12 O 101/15 - vorgelegt als Anlage K 7; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017 - I-20 U 17/16). - LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 O 101/15
Zur Störerhaftung eines WLAN-Hotspot-Betreibers
Auszug aus LG Berlin, 13.06.2017 - 16 O 270/16
Schließlich greift auch die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG als bloßer Durchleiter von Informationen dann nicht ein, wenn Verletzungshandlungen in der Vergangenheit aufgetreten und hiernach zumutbare Maßnahmen unterblieben sind (LG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2016 - 12 O 101/15 - vorgelegt als Anlage K 7; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017 - I-20 U 17/16).