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   LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09   

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LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09 (https://dejure.org/2009,19547)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.08.2009 - 27 O 582/09 (https://dejure.org/2009,19547)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. August 2009 - 27 O 582/09 (https://dejure.org/2009,19547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    "Ich fühle mich von ihm betrogen" (Axel Schulz) ist ein zulässiges Werturteil

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen (BGH NJW 1976, 620, 621 - Warentest).

    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als sogenannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will (BGH NJW 1966, 1617, 619 - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

    Hinsichtlich der Vorbereitung seiner Kritik ist je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der unter Umständen auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG beruft, zur sorgfältigen Prüfung gehalten, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik nicht verlässt (BHG GRUR 1969, 624, 628 - Hormoncreme; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Auch wenn die Veröffentlichung der Antragsgegnerin dieses Recht der Antragsteller beeinträchtigen, erfolgt dieser Eingriff hier nicht rechtswidrig, weil die erforderliche Güter- und Pflichtenabwägung bei diesem offenen Tatbestand (vgl. BGH NJW 1966, 1617, 1619 - Höllenfeuer) zu Lasten der Antragsteller ausgeht.

    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als sogenannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will (BGH NJW 1966, 1617, 619 - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Abweichendes gilt je nach konkretem Einzelfall dann, wenn der verwendete Rechtsbegriff dem Leser einen durch ihn umschriebenen tatsächlichen Vorgang vermitteln soll (BGH, NJW 1993, 930).
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Hinsichtlich der Vorbereitung seiner Kritik ist je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der unter Umständen auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG beruft, zur sorgfältigen Prüfung gehalten, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik nicht verlässt (BHG GRUR 1969, 624, 628 - Hormoncreme; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, hat die Äußerung - auch wenn sie eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft - regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (vgl. BGH NJW 2007, 686, 688 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, dürfen bei der Auslegung der die Äußerungsfreiheit beschränkenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG NJW 1982, 2655).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Die von dem Antragsgegnervertreter in der mündlichen Verhandlung angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 - ist insofern nicht vergleichbar, als es dort um ein Internetforum ging.
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Vielmehr ist bei der Ermittlung des Aussagegehalts auf den Gesamtbericht abzustellen (BGH a. a. 0.; NJW 1992, 1312.1313) und zu prüfen, welcher Sinn sich dem dafür maßgebenden Durchschnitlsleser aufdrängt (BGH a.a.O.; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4, Rdnr. 4f.).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen (BGH NJW 1962, 32, 33 - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 - Teppichkehrmaschine 1).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

  • BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65

    Leberwurst

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

  • OLG Köln, 18.03.2002 - 6 W 108/01

    UWG -Recht; Plagiat statt Marke

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

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