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   LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17   

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LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17 (https://dejure.org/2017,39127)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.10.2017 - 66 S 90/17 (https://dejure.org/2017,39127)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 66 S 90/17 (https://dejure.org/2017,39127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Zahlungsrückstand des Mieters - nur fristlose Kündigung wirksam, nicht jedoch gleichzeitig erklärte fristgemäße Kündigung

  • IWW
  • mietrechtsiegen.de

    Mietzahlungsrückstand: ordentliche Mietvertragskündigung neben fristloser Kündigung ist unwirksam

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schonfristzahlung nach einer fristlosen und zugleich hilfsweise erklärten fristgemäßen Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei Mietrückstand neben fristloser Kündigung erklärte ordentliche Kündigung ist unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eine neben der fristlosen Kündigung ausgesprochene ordentliche Kündigung beendet das Mietverhältnis nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungsrückstand des Mieters - und die hilfsweise erklärte fristgerechte Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zahlungsrückstand des Mieters - nur fristlose Kündigung wirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlungsrückstand des Mieters - nur fristlose Kündigung wirksam, nicht jedoch gleichzeitig erklärte fristgemäße Kündigung

  • taz.de (Pressebericht, 02.11.2017)

    Mietrückstände: Besserer Schutz gegen Rauswurf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung neben einer fristlosen Kündigung im Mietrecht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Wohnraumkündigung im Doppelpack

  • kanzlei-sd.de (Kurzinformation)

    Steht die "Doppelknoten"-Kündigung auf der Kippe?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zahlungsrückstand des Mieters - nur fristlose Kündigung wirksam, nicht jedoch gleichzeitig erklärte fristgemäße Kündigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Wohnraumkündigung im Doppelpack

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Zahlungsrückstand: Landgericht stärkt Mieter

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eine neben der fristlosen Kündigung ausgesprochene ordentliche Kündigung beendet das Mietverhältnis nicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsverzug: Hilfsweise ordentliche Kündigung wirkungslos! (IMR 2017, 482)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 20
  • ZMR 2018, 38
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

    Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17
    Eine solche liege nicht vor, sondern es sei in dieser Konstellation "...auch die ordentliche Kündigung unbedingt erklärt..." (BGH v. 16.02.2005, VIII ZR 6/04; MDR 2005, 680 f.).

    Auch nach Ansicht des BGH ist unter den beiden "unbedingt" erklärten Kündigungen die Wirksamkeit der fristgemäßen Kündigung "...erst nachrangig zu prüfen..." (so BGH v. 16.02.2005 a.a.O.).

    Soweit solche Quellen in die Betrachtungen der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits eingeflossen sind, ohne dort Gefolgschaft zu finden, ist eine Begründung dazu bisher allein in der Entscheidung des BGH vom 16.02.2005 (a.a.O. Rz. 21) angedeutet worden.

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichterholung eines

    Auszug aus LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17
    Die hilfsweise erklärte Kündigung ist danach wirkungslos, wenn die primär ausgesprochene Kündigung wirksam war..." (hier wiedergegeben nach dem wörtlichen Zitat in BVerfG v. 15.08.1996, 2 BvR 1694/94).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17
    Die Vorschrift eröffne stattdessen (nur) eine Möglichkeit, die Mietschulden innerhalb der gesetzlichen Frist zu begleichen; "...Bis dahin ist die Kündigung voll wirksam..." (BGH v. 21.12.2006, IX ZR 66/05; NJW 2007, 1591).
  • OLG Stuttgart, 28.08.1991 - 8 REMiet 2/91

    Heilungswirkung einer nachträglichen Mietzahlung auf eine wegen Zahlungsverzugs

    Auszug aus LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17
    a) Schon das LG Bielefeld (v. 29.06.1994; AZ.: 2 S 192/94) hatte nach dem zur Heilungswirkung einer nachträglichen Zahlung im Mietrecht ergangenen Rechtsentscheid des OLG Stuttgart (v. 28.08.1991; 8 REMiet 2/91) ausgeführt:.
  • LG Bielefeld, 29.06.1994 - 2 S 192/94

    Anspruch auf Räumung einer durch Dritte genutzte Wohnung nach Kündigung des

    Auszug aus LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17
    a) Schon das LG Bielefeld (v. 29.06.1994; AZ.: 2 S 192/94) hatte nach dem zur Heilungswirkung einer nachträglichen Zahlung im Mietrecht ergangenen Rechtsentscheid des OLG Stuttgart (v. 28.08.1991; 8 REMiet 2/91) ausgeführt:.
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Das Berufungsgericht (LG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 66 S 90/17, ZMR 2018, 38) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Die erfolgte Schonfristzahlung führe - wie die Kammer bereits in dem Verfahren 66 S 90/17 mit Urteil vom 13. Oktober 2017 (veröffentlicht in ZMR 2018, 38) ausgesprochen habe - nicht dazu, dass die hilfsweise erfolgte fristgerechte Kündigung nun später "wirksam" werde.

    Demzufolge hat das Berufungsgericht dieselbe Formulierung bereits bei seinen Zulassungserwägungen im Urteil vom 13. Oktober 2017 - 66 S 90/17 (ZMR 2018, 38; nachfolgend Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 231/17, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) verwendet, bei dem alleiniger Streitgegenstand eine - fristlose, hilfsweise ordentliche - Kündigung wegen Zahlungsverzugs war.

  • LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17

    Räumungsklage: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung bei Schonfristzahlung

    Nachdem das Amtsgericht den Beklagten antragsgemäß verurteilt hatte, wies die Kammer durch Berufungsurteil vom 13.10.2017 die Klage ab (LG Berlin - 66 S 90/17; MDR 2018, 20 f.).
  • LG Berlin, 06.03.2018 - 67 S 22/18

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer neuerlichen Kündigung nach Beendigung des

    16 Zwar kann sich die Beklagte insoweit auf ein unveröffentlichtes Urteil des LG Bielefeld (Urt. v. 24. April 1994, 2 S 192/94) und eine Entscheidung des LG Berlin (Urt. v. 13. Oktober 2017 - 66 S 90/17, WuM 2017, 650, juris Tz. 31 ff.) berufen.
  • LG Berlin, 12.09.2018 - 64 S 4/18

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung wegen

    Die Kammer mag den Überlegungen der Zivilkammer 66 (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2017 - 66 S 90/17 -, GE 2017, 1347, zitiert nach juris), die die Beklagte sich zu eigen macht, nicht beitreten.
  • LG Berlin, 01.03.2018 - 64 S 191/17

    Wohnraummiete: Gleichzeitige Erklärung von fristloser und ordentliche Kündigung

    Die Kammer mag den Überlegungen der Zivilkammer 66 (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2017 - 66 S 90/17 -, GE 2017, 1347, zitiert nach juris), die der Beklagte sich zu eigen macht, nicht beitreten.
  • LG Freiburg, 12.10.2018 - 3 S 98/18

    Wohnraummietvertrag: Arglistanfechtung bei widersprüchlichen Angaben des

    Dass der im Streitfall innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgte Ausgleich aller fälligen Mieten lediglich zur Unwirksamkeit der auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützten außerordentlichen Kündigung geführt hat, während eine auf den zum Kündigungszeitpunkt bestehenden Mietzahlungsverzug zugleich gestützte ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB von der Schonfristregelung unberührt geblieben ist, entspricht der ständigen und von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Beschl. v. 20.07.2016 - VIII ZR 238/15; zuletzt: Urteil v. 19.09.2018 - VIII ZR 231/17, Revisionsentscheidung zu LG Berlin, Urt. v. 13.10.2017 - 66 S 90/17).
  • LG Berlin, 27.03.2019 - 65 S 223/18

    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Begründung einer fristgemäßen Kündigung wegen

    Die in sozialer Hinsicht unbefriedigenden Folgen der Beschränkung der Wirkung der "Schonfristzahlung" nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf die fristlose Kündigung und daraus resultierende Wertungswidersprüche sind in Rechtsprechung und Literatur weitgehend unumstritten (vgl. etwa LG Bonn, Urt. v. 06.11.2014 - 6 S 154/14, WuM 2015, 293, relativierend: BGH, Beschl. v. 06.10.2015 und 23.02.2016 - VIII ZR 321/14, Grundeigentum 2016, 453, 455; LG Berlin, Urt. v. 13.10.2017 - 66 S 90/17, WuM 2017, 650, juris, nachgehend: BGH, Urt. v. 19.09.2018 - VIII ZR 231/17, WuM 2018, 714; Artz/Börstinghaus, NZM 2019, 12; MüKoBGB/Häublein, 7. Aufl. 2016, BGB § 573 Rn. 60; Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 569 Rn. 65; vgl. auch Milger, NZM 2013, 553).
  • AG Hamburg-Blankenese, 20.02.2019 - 531 C 255/18

    Verspätungen der Bank sind dem Mieter nicht anzulasten

    Gegen eine Umdeutung spricht im Übrigen auch, dass zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruches noch die Entscheidung LG Berlin ZMR 2018, 38 von Anwälten beachtet wurde, weil nach Auffassung der ZK 66 des LG Berlin ein Mietverhältnis, das nach Ablauf einer Kündigungsfrist beendet werden könnte, aufgrund der fristlosen Kündigung nicht mehr bestanden habe.
  • AG Hamburg, 15.06.2018 - 49 C 344/17

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung durch den Vermieter

    Eine fristlose hilfsweise ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist möglich (a.A. zu Unrecht LG Berlin, ZMR 2018, 38).
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