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   LG Berlin, 13.12.2016 - 85 S 23/15 WEG   

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LG Berlin, 13.12.2016 - 85 S 23/15 WEG (https://dejure.org/2016,68588)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.12.2016 - 85 S 23/15 WEG (https://dejure.org/2016,68588)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 85 S 23/15 WEG (https://dejure.org/2016,68588)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    Auszug aus LG Berlin, 13.12.2016 - 85 S 23/15
    Insoweit lassen sich die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für die erforderliche Bestimmtheit des Beschlusses über eine Auftragsvergabe mit einer Bezugnahme auf außerhalb des Beschlusses befindliche Unterlagen (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2016 -V ZR 104/15) auch auf einen Beschluss über die Einholung von Kostenangeboten übertragen (vgl. die Erörterungen im landgerichtlichen Termin am 16. September 2016, Protokoll Seite 2 = Bl. I/188).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Berlin, 13.12.2016 - 85 S 23/15
    Im Fall der Anfechtung eines Beschlusses der Gemeinschaft ist auch nach der Annahme der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 -V ZB 32/05- = NJW 2005, 2061ff) die Anfechtungsklage gegen die übrigen Miteigentümer zu richten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Juni 2008 -14 Wx 24/07; ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. zuletzt das Urteil des LG Berlin vom 21. April 2009 -85 S 34/08 WEG-), wie es auch in der Klageschrift der Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 3. Juli 2014 (Bl. I/1-4) geschehen ist.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07

    Bezeichnung des Antragsgegners bei Anfechtung eines Beschlusses einer

    Auszug aus LG Berlin, 13.12.2016 - 85 S 23/15
    Im Fall der Anfechtung eines Beschlusses der Gemeinschaft ist auch nach der Annahme der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 -V ZB 32/05- = NJW 2005, 2061ff) die Anfechtungsklage gegen die übrigen Miteigentümer zu richten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Juni 2008 -14 Wx 24/07; ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. zuletzt das Urteil des LG Berlin vom 21. April 2009 -85 S 34/08 WEG-), wie es auch in der Klageschrift der Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 3. Juli 2014 (Bl. I/1-4) geschehen ist.
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