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   LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06   

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https://dejure.org/2006,41917
LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06 (https://dejure.org/2006,41917)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2006 - 102 O 91/06 (https://dejure.org/2006,41917)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2006 - 102 O 91/06 (https://dejure.org/2006,41917)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit eines Bonusprogramms eines niedergelassenen Apothekers mit der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV); Unlautere Wettbewerbshandlung i.S.v. § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 20.09.2005 - 6 W 112/05

    Preisbindungswidrige Ausgabe von Gutscheinen bei Kauf preisgebundener

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Bereits unter der Geltung des Rabattgesetzes hat der Gesetzgeber die identische wirtschaftliche Bedeutung eines sofortigen Barrabatts und des einen Preisnachlass gewährenden (Bargeld-) Gutscheins erkannt, so dass beide Tatbestände in § 4 Satz 1 RabattG gleichgestellt waren (vgl. zu diesem Aspekt auch OLG Köln, GRUR 2006, 88).

    Bei der auf der Ermächtigungsgrundlage des § 78 AMG beruhenden Arzneimittelpreisverordnung handelt es sich um eine derartige Vorschrift, da ihr zumindest auch eine sekundäre Schutzfunktion zu Gunsten des Wettbewerbs zukommt (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., Rz. 11.138 zu § 4 UWG ; OLG Naumburg, a.a.O., 132, 135: OLG Köln, GRUR 2006, 88).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Eine unlautere Wettbewerbshandlung kann nach § 3 UWG nur dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie entweder bereits abstrakt ungeeignet ist, einen Nachteil für Mitbewerber, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer herbeizuführen oder dieser Nachteil so geringfügig ist, dass ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Marktteilnehmer ihm keine Bedeutung beimisst (vgl. Köhler, GRUR 2005, 1, 4).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Der zu Unrecht Abgemahnte kann auf Feststellung klagen, dass der Unterlassungsanspruch, dessen Bestehen der Abmahnende behauptet, nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1985, 571.573 -Feststellungsinteresse; BGH, GRUR 1995, 697 [BGH 12.07.1995 - I ZR 85/93] -FUNNY PAPER).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Der zu Unrecht Abgemahnte kann auf Feststellung klagen, dass der Unterlassungsanspruch, dessen Bestehen der Abmahnende behauptet, nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1985, 571.573 -Feststellungsinteresse; BGH, GRUR 1995, 697 [BGH 12.07.1995 - I ZR 85/93] -FUNNY PAPER).
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Die Regelung des § 78 Abs. 2 AMG sollte die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschrift bereits bestehende Praxis einheitlicher Apothekenverkaufspreise gesetzlich absichern (vgl. BGH, GRUR 1984, 748, 749 [BGH 22.02.1984 - I ZR 13/82] -Apothekerspannen).
  • OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05

    Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Wertgutschein auslobt, verstößt

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Als Folge der genannten Regelungen ist es dem Apotheker nicht gestattet, auf die nach der AMPreisV berechneten Endverkaufspreise Rabatte einzuräumen, denn dies würde zu anderen als den von § 3 AMPreisV in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Nr. 1 AMG festgelegten Apothekerspannen führen und das gesetzlich vorgesehene Preisgefüge stören (vgl. auch OLG Naumburg, WRP 2006, 132, 135 [OLG Naumburg 26.08.2005 - 10 U 16/05] ).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 6 U 201/04

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Preisregelungen nach der

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Ein Verstoß gegen die AMPreisV liegt aber auch dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2006, 613, 614).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Da die Mitglieder der erkennenden Kammer auch zum angesprochenen Verkehrskreis gehörten, war ihnen insoweit eine Beurteilung aus eigener Sachkunde möglich (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 1985, 140, 141 -Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Auch nach der Abschaffung des Rabattgesetzes ist anerkannt, dass der verständige Verbraucher ohne weiteres erkennt, dass die in Form eines Gutscheines über einen bestimmten Betrag gewährte Vergünstigung für Folgegeschäfte sich der Sache nach als ein Preisnachlass beim Wareneinkauf darstellt (vgl. auch BGH, GRUR 2003, 1057 [BGH 22.05.2003 - I ZR 8/01] -Einkaufsgutschein).
  • OLG Schleswig, 13.08.1996 - 6 U 13/96
    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06
    Gleichwohl ergibt sich aus diesen Vorschriften durch die Bezugnahmen auf den "geltenden Herstellerabgabepreis" in § 3 Abs. 2 Nr. 2 AMPreisV in Verbindung mit § 78 Abs. 2 AMG der Grundsatz, dass für die Abgabe von Fertigarzneimitteln in Apotheken überall derselbe Apothekenabgabepreis zu gelten hat (vgl. auch OLG Schleswig, NJWE-WettbR 1997, 36).
  • KG, 11.04.2008 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Apothekers mit einem Kundenbindungssystem in Form

    Die Berufung des Klägers gegen das am 4. November 2006 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgericht Berlin - 102 O 91/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. November 2006 - 102 O 91/06 - zu ändern und.

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