Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.11.2012 - 50 S 25/12   

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https://dejure.org/2012,45502
LG Berlin, 14.11.2012 - 50 S 25/12 (https://dejure.org/2012,45502)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2012 - 50 S 25/12 (https://dejure.org/2012,45502)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2012 - 50 S 25/12 (https://dejure.org/2012,45502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 129 Abs 1 InsO, § 131 Abs 1 Nr 1 InsO, § 131 Abs 1 Nr 2 InsO, § 140 InsO, § 143 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen bei Nichtbeachtung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anfechtbarkeit von Zahlungen, die auf einer anfechtungsfesten Kontopfändung beruhen, aber aus einem erst im Drei-Monats-Zeitraum entstandenen Kontoguthaben stammen

  • zvi-online.de

    InsO § 129 Abs. 1, § 131 Abs. 1, § 143 Abs. 1
    Anfechtbarkeit von Zahlungen bei Nichtbeachtung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch die Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 131, 140, 143; ZPO § 829
    Anfechtbarkeit von Zahlungen trotz anfechtungsfester Kontopfändung bei Guthabenweiterleitung der Bank an den Gläubiger erst im Drei-Monats-Zeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 947
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 87/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Arbeitseinkommen des

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2012 - 50 S 25/12
    Zunächst besteht Einigkeit und entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH, dass eine während dieser, d. h. der "kritischen" Zeit, im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung stets als inkongruent anzusehen ist (vgl. nur BGH 26.06.2008, ZIP 2008, 1488; BGH 22.01.2004, BGHZ 157, 350, siehe auch Nachweise bei Landgericht Köln 21.07.2010, ZIP 2010, 2060, Rdnr. 15; sämtlichst zitiert nach Juris).

    Daher bleibt ein vor der kritischen Zeit wirksam gewordenes Pfandrecht unberührt, ein später als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag wirksam gewordenes Pfandrecht begründet dagegen kein anfechtungsfestes Absonderungsrecht, wenn der Schuldner zur Zeit der Rechtshandlung zahlungsunfähig war (vgl. nur BGH ZIP 2008, 1488, Rdnr. 8 nach Juris).

    Im Falle der Pfändung einer zukünftigen Forderung, beispielsweise bei der Pfändung eines im Soll stehenden Kontos, wird die Pfändung insolvenz- bzw. anfechtungsrechtlich erst wirksam, wenn die künftige Forderung entsteht (BGH ZIP 2008, 1488, Rdnr. 10 m.w.N.).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2012 - 50 S 25/12
    Zunächst besteht Einigkeit und entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH, dass eine während dieser, d. h. der "kritischen" Zeit, im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung stets als inkongruent anzusehen ist (vgl. nur BGH 26.06.2008, ZIP 2008, 1488; BGH 22.01.2004, BGHZ 157, 350, siehe auch Nachweise bei Landgericht Köln 21.07.2010, ZIP 2010, 2060, Rdnr. 15; sämtlichst zitiert nach Juris).

    Soweit den Entscheidungen des BGH vom 22.01.2004 (BGHZ 157, 350, s. Rdnr. 4 nach Juris) und vom 10.02.2005 (BGHZ 162, 143, dort Rdnr. 37 nach Juris) Sachverhalte zu Grunde lagen, in denen ebenfalls Teilverfügungen vorgenommen worden waren, die als insolvenzfest angesehen wurden, so ist der Unterschied zum vorliegenden Fall, dass zwar aufgrund eines vor Beginn der Dreimonatsfrist erworbenen Pfandrechts Teilbeträge an den Gläubiger ausgezahlt wurden, diese Auszahlungen aber ebenfalls vor Beginn der kritischen Zeit lagen.

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2012 - 50 S 25/12
    Soweit den Entscheidungen des BGH vom 22.01.2004 (BGHZ 157, 350, s. Rdnr. 4 nach Juris) und vom 10.02.2005 (BGHZ 162, 143, dort Rdnr. 37 nach Juris) Sachverhalte zu Grunde lagen, in denen ebenfalls Teilverfügungen vorgenommen worden waren, die als insolvenzfest angesehen wurden, so ist der Unterschied zum vorliegenden Fall, dass zwar aufgrund eines vor Beginn der Dreimonatsfrist erworbenen Pfandrechts Teilbeträge an den Gläubiger ausgezahlt wurden, diese Auszahlungen aber ebenfalls vor Beginn der kritischen Zeit lagen.
  • LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10

    Ablösung des Grundsatzes des Vorrangs des schnelleren Gläubigers durch den

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2012 - 50 S 25/12
    Zunächst besteht Einigkeit und entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH, dass eine während dieser, d. h. der "kritischen" Zeit, im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung stets als inkongruent anzusehen ist (vgl. nur BGH 26.06.2008, ZIP 2008, 1488; BGH 22.01.2004, BGHZ 157, 350, siehe auch Nachweise bei Landgericht Köln 21.07.2010, ZIP 2010, 2060, Rdnr. 15; sämtlichst zitiert nach Juris).
  • OLG München, 07.07.1988 - 1 U 6428/87
    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2012 - 50 S 25/12
    Zu der Frage, was geschieht, wenn ein Pfändungspfandrecht zum Teil entsteht, die Forderung dem widersprechend nicht überwiesen wird und später, in kritischer Zeit, der Gläubiger dann voll befriedigt wird, ist zwar, soweit ersichtlich, in Literatur und Rechtsprechung nichts zu finden (siehe nur Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Auflage, § 140, Rdnr. 8, 9, 5 B; auch die von dem Kläger zitierte Entscheidung des OLG München ZIP 1988, 1269 enthält dazu nichts).
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