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   LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06   

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LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06 (https://dejure.org/2008,29219)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2008 - 15 O 1018/06 (https://dejure.org/2008,29219)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 15 O 1018/06 (https://dejure.org/2008,29219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • bzaek.de

    Werbung mit Preisausschreiben, Verlosungen u. ä. für Verfahren oder Behandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Abgesehen davon, dass die dem Vorlagebeschluss des BGH vom 21.Juli 2005 zu dem Aktenzeichen I ZR 94/02 zugrunde liegenden Rechtsfragen die hier vorliegende Fallgestaltung nach Auffassung der Kammer gar nicht betreffen (dazu später), ist ein etwaiger Aussetzungsgrund ohnehin entfallen, nachdem der EuGH mit  Urteil vom 8.November 2007 zu dem Aktenzeichen C-374/05 über die Vorlagefrage entschieden hat.

    Von Bedeutung könnte im vorliegenden Fall die Entscheidung nur sein, wenn sich aus dem Urteil des EuGH vom 8.November 2007 zu dem Aktenzeichen C-374/05, das sich mit der Zulässigkeit der Auslobung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Preisausschreiben gegenüber Verbrauchern beschäftigt und diese untersagt, im Umkehrschluss ergeben würde, dass alle Preisausschreiben gegenüber Verbrauchern, bei denen keine Arzneimittel gewonnen werden können, zulässig wären.

  • OLG Stuttgart, 24.05.1996 - 2 U 240/95

    Unterlassungsanspruch gegen ein Coupon-System auf dem Arzneimittelmarkt;

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Diese Vorschrift verbietet es, "Werbegaben anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren, es sei denn, dass es sich um Gegenstände von geringem Wert, die durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Werbenden oder des Arzneimittels oder beider gekennzeichnet sind, um geringwertige Kleinigkeiten oder um Werbegaben handelt, die als Zugaben zulässig wären (OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, Seite 359, 360).

    Wenn nun derartige vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Selbstbeteiligungen der Patienten durch Arzt oder Apotheker erstattet werden, so wird damit contra legem gehandelt (so auch OLG Stuttgart in WRP 2005, Seite 136 betreffend die Erstattung der Praxisgebühr, und OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, Seite 359 bezüglich der Zuzahlungserstattung durch Pharmaunternehmen).

  • OLG Hamburg, 21.06.1979 - 3 U 32/79
    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Eine Werbegabe ist ebenso wie eine Zugabe eine Form der Wertreklame und unterscheidet sich von einer Zugabe grundsätzlich dadurch, dass sie anders als diese unabhängig vom Bezug einer Ware gewährt wird (Hanseatisches OLG in GRUR 1979, Seite 726, 727).

    Ist das zu verneinen, so handelt es sich, falls die Teilnahme wie hier unabhängig vom Bezug einer Ware ist, um eine Werbegabe (Hanseatisches OLG in GRUR 1979, Seite 726, 727).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Der BGH habe in seinem Vorlagebeschluss vom 21.Juli 2005 zu dem Aktenzeichen I ZR 94/02 genau die zutreffende Auffassung vertreten, dass die Vorschriften der Richtlinie 2001/83/EG nicht etwa einen Mindeststandard, sondern einen abschließenden Höchststandard für die Verbote der Öffentlichkeitswerbung setze.

    Abgesehen davon, dass die dem Vorlagebeschluss des BGH vom 21.Juli 2005 zu dem Aktenzeichen I ZR 94/02 zugrunde liegenden Rechtsfragen die hier vorliegende Fallgestaltung nach Auffassung der Kammer gar nicht betreffen (dazu später), ist ein etwaiger Aussetzungsgrund ohnehin entfallen, nachdem der EuGH mit  Urteil vom 8.November 2007 zu dem Aktenzeichen C-374/05 über die Vorlagefrage entschieden hat.

  • OLG Hamm, 21.09.2004 - 4 U 74/04

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Arzneimittelversand einer niederländischen Apotheke

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Soweit das OLG Hamm (MMR 2005, Seite 101) meint, dass aus der Verletzung der Zuzahlungsvorschriften keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche resultieren können, weil diese öffentlich-rechtlichen Vorschriften alleine die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und ihren Leistungserbringern regelten, folgt die Kammer dem nicht.
  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 79/04

    Heilmittelwerbung: Erstattung der Praxisgebühr bei Brillenkauf

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Wenn nun derartige vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Selbstbeteiligungen der Patienten durch Arzt oder Apotheker erstattet werden, so wird damit contra legem gehandelt (so auch OLG Stuttgart in WRP 2005, Seite 136 betreffend die Erstattung der Praxisgebühr, und OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, Seite 359 bezüglich der Zuzahlungserstattung durch Pharmaunternehmen).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Eine Werbegabe im Sinne des § 7 Abs. 1 HWG   liegt vor und kann begrifflich nur vorliegen, wenn die Vergünstigung, wie hier die Gewinnchance, unentgeltlich gewährt wird (BGH in GRUR 2003, Seite 624 mit weiteren Nennungen).
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Dieses Zuwendungsverbot umfasst auch Werbegaben an Verbraucher (BGH vom 6.Juli2006 zu I ZR 145/03).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2007 - C-374/05

    Gintec - Richtlinie 2001/83 - Humanarzneimittel - Werbung - Vollständige

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Dem habe sich auch der Generalanwalt in seiner Stellungnahme vom 13.Februar 2007 in der Rechtssache C - 374/05 angeschlossen, denn er habe nur Verlosungen von Medikamenten für unzulässig erklärt.
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
    Der Kläger ist  sowohl aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (ständige Rechtsprechung zugunsten des Klägers wie BGH in WRP 1982, Seite 270 - Barauszahlungsscheck; BGH in WRP 1982, Seite 411 - Sonnenring; BGH in WRP 1985, Seite 19 - Mischverband) als auch gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG aus §§ 2, 3 Abs. 1 Ziffer 2 UKlaG (zu der höchstrichterlichen Rechtsprechung insofern nimmt die Kammer auf die Zusammenstellung des Klägers in der Klageschrift Blatt 3 f der Akten Bezug) klagebefugt.
  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 198/79

    Unlauterer Wettbewerb - Anforderungsscheck - Irreführung des Verkehrs -

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

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