Rechtsprechung
LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13 |
Sonstiges
- rueden.de (Sitzungsbericht)
Berichterstattung zu Göring-Eckardts Ehe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- LG Berlin, 30.11.2010 - 27 O 711/10
Ex-Partner bekannter Comedy-Entertainerin muss Pressebericht über seine Hochzeit …
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Auch die Kammer hat schon entschieden, dass nach einem öffentlichen Auftritt einer prominenten Person mit einem Lebensgefährten jedenfalls über die später erfolgte Trennung und Hochzeit des Lebensgefährten berichtet werden darf, da andernfalls ein unzutreffendes Bild in der Öffentlichkeit über die Beziehung fortbesteht (vgl. Kammer v. 30.11.2010, 27 O 711/10, insoweit bestätigt durch KG v. 8.11.2011, 10 U 204/10).Auch nach der Rechtsprechung der Kammer und des Kammergerichts kann ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit bestehen zu erfahren, ob nach der Trennung auch der nicht prominente Partner eine neue Beziehung hat, wenn keine Einzelheiten verbreitet werden (vgl. KG v. 19.2.1999, 9 U 9207/98, zitiert nach juris; Kammer v. 30.11.2010, 27 O 711/10, insoweit bestätigt durch KG v. 8.11.2011, 10 U 204/10 für den Fall der Hochzeit des nicht prominenten Partners).
- KG, 08.09.2011 - 10 U 204/10
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Auch die Kammer hat schon entschieden, dass nach einem öffentlichen Auftritt einer prominenten Person mit einem Lebensgefährten jedenfalls über die später erfolgte Trennung und Hochzeit des Lebensgefährten berichtet werden darf, da andernfalls ein unzutreffendes Bild in der Öffentlichkeit über die Beziehung fortbesteht (vgl. Kammer v. 30.11.2010, 27 O 711/10, insoweit bestätigt durch KG v. 8.11.2011, 10 U 204/10).Auch nach der Rechtsprechung der Kammer und des Kammergerichts kann ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit bestehen zu erfahren, ob nach der Trennung auch der nicht prominente Partner eine neue Beziehung hat, wenn keine Einzelheiten verbreitet werden (vgl. KG v. 19.2.1999, 9 U 9207/98, zitiert nach juris; Kammer v. 30.11.2010, 27 O 711/10, insoweit bestätigt durch KG v. 8.11.2011, 10 U 204/10 für den Fall der Hochzeit des nicht prominenten Partners).
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet dagegen insbesondere nicht, dass der Einzelne nur so dargestellt und nur dann Gegenstand öffentlicher Berichterstattung werden kann, wenn und wie er es wünscht (vgl. BVerfG v. 14.9.2010, 1 BvR 6/09 juris Rn. 52 ff.).
- EGMR, 07.02.2012 - 39954/08
Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch …
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Daher kann sich unter bestimmten Umständen das Informationsrecht der Öffentlichkeit sogar auf Aspekte des Privatlebens von Personen des öffentlichen Lebens erstrecken, insbesondere im Fall von Politikern, es sei denn, die veröffentlichten Fotos und die Kommentare beziehen sich ausschließlich auf Einzelheiten aus ihrem Privatleben und dienen nur dazu, die Neugier eines bestimmten Publikums hierüber zu befriedigen (vgl. EGMR v. 7.2.2012, 39954/08, juris Rn. 191 f.). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Diese Unterscheidung ist deshalb grundsätzlich geboten, weil der Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG bei Meinungsäußerungen regelmäßig stärker ausgeprägt ist als bei Tatsachenbehauptungen (BGH v. 5.12.2006. VI ZR 45/05, juris Rn. 14 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02
Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Im Übrigen handelt es sich auch bei der Weitergabe eines Gerüchts um eine Tatsachenbehauptung, und zwar sowohl in Bezug auf die Existenz des Gerüchts als auch in Bezug auf dessen Inhalt (OLG Brandenburg v. 12.6.2002, 1 U 6/02, juris Rn. 28). - BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98
Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung …
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Das hat der BGH sogar im Fall der Mitteilung eines Ehebruchs eines Prominenten als Scheidungsgrund angenommen und dies als nicht sonderlich intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht betrachtet (vgl. BGH v. 29.6.1999, VI ZR 264/98, juris Rn. 19). - BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden; denn niemand kann sich auf ein Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat (BGH v. 20.12.2011, VI ZR 261/10, juris Rn. 16). - BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine …
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH v. 20.4.2010, VI ZR 245/08, juris Rn. 12 m.w.N.). - BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 27 O 643/13
Der BGH hat ausdrücklich im Fall eines weit weniger bekannten Politikers als die Klägerin entschieden, dass dessen Wunsch nach Geheimhaltung seiner Beziehung zu einer prominenten Moderatorin nicht das öffentliche Berichterstattungsinteresse überwiegt (BGH v. 22.11.2011, VI ZR 26/11, juris Rn. 11). - BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails
- KG, 19.02.1999 - 9 U 9207/98
- KG, 12.09.2003 - 9 U 192/03
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wortberichterstattung über die neue Partnerin …
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II