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   LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,15960
LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17 WEG (https://dejure.org/2018,15960)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.01.2018 - 55 S 128/17 WEG (https://dejure.org/2018,15960)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 55 S 128/17 WEG (https://dejure.org/2018,15960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 7 WoEigG, § 28 WoEigG, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 387 BGB, §§ 387 ff BGB
    Wohnungseigentum: Guthabensrückzahlung nach Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und Aufrechenbarkeit von Gegenforderungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auszahlung von Abrechnungsguthaben, Aufrechnungsausschluss bei Anzahlungsregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Aufrechnung gegen Guthabenauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aufrechnung gegen Guthabenauszahlung aus der Jahresabrechnung! (IMR 2019, 1016)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15

    Möbelkaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Auszug aus LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17
    4 Die Erhebung einer Klage hemmt die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden (BGH v. 10.1.2016 - VIII ZR 77/15, Tz. 19).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

    Auszug aus LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17
    Vielmehr hat das Gericht unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zu prüfen, ob es dem Antrag stattgeben kann (BGH v. 25.10.2012 - IX ZR 207/11, NJW 2013, 540 Tz.16).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Auszug aus LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17
    Für die Bestimmung des Streitgegenstandes der Zahlungsklage kommt es daher auch nicht darauf an, dass der Beschluss über die Jahresabrechnung gem. § 28 Abs. 5 WEG nur insoweit anspruchsbegründend wirkt, soweit der in der Einzelabrechnung ausgewiesene Betrag die im Einzelwirtschaftsplan für das Abrechnungsjahr beschlossenen Sollvorschüsse übersteigt (BGH v. 1.6.2012 - V ZR 171/11, ZWE 2012, 373, 375).
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