Rechtsprechung
LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17 WEG |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 Abs 7 WoEigG, § 28 WoEigG, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 387 BGB, §§ 387 ff BGB
Wohnungseigentum: Guthabensrückzahlung nach Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und Aufrechenbarkeit von Gegenforderungen - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Auszahlung von Abrechnungsguthaben, Aufrechnungsausschluss bei Anzahlungsregelung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Aufrechnung gegen Guthabenauszahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Aufrechnung gegen Guthabenauszahlung aus der Jahresabrechnung! (IMR 2019, 1016)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 12.07.2017 - 15a C 289/16
- LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17 WEG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
Möbelkaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei …
Auszug aus LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17
4 Die Erhebung einer Klage hemmt die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden (BGH v. 10.1.2016 - VIII ZR 77/15, Tz. 19). - BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11
Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister: …
Auszug aus LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17
Vielmehr hat das Gericht unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zu prüfen, ob es dem Antrag stattgeben kann (BGH v. 25.10.2012 - IX ZR 207/11, NJW 2013, 540 Tz.16). - BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen: …
Auszug aus LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17
Für die Bestimmung des Streitgegenstandes der Zahlungsklage kommt es daher auch nicht darauf an, dass der Beschluss über die Jahresabrechnung gem. § 28 Abs. 5 WEG nur insoweit anspruchsbegründend wirkt, soweit der in der Einzelabrechnung ausgewiesene Betrag die im Einzelwirtschaftsplan für das Abrechnungsjahr beschlossenen Sollvorschüsse übersteigt (BGH v. 1.6.2012 - V ZR 171/11, ZWE 2012, 373, 375).