Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11   

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https://dejure.org/2012,10851
LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11 (https://dejure.org/2012,10851)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.02.2012 - 52 O 159/11 (https://dejure.org/2012,10851)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 52 O 159/11 (https://dejure.org/2012,10851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Vorab-Prüfungspflicht von negativen Bewertungen auf einem Internet-Bewertungsportal durch den Betreiber

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auch schlechte Bewertungen dürfen veröffentlicht werden - und erst recht besteht kein allgemeines Bewertungsverbot

  • reise-recht-wiki.de

    Unwahre Tatsachenbehauptungen über Hotel-/Hostelbetreiber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Eigene Inhalte sind nicht nur selbst geschaffene, sondern auch solche Inhalte, die sich der Anbieter zu eigen gemacht hat, Maßgeblich dafür ist eine objektive Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände (vgl. BGH GRUR 2010, 616 - marions-kochbuch.de).

    Insgesamt kommt es dabei auf die Sichtweise eines "verständigen Internetnutzers" an (vgl. BGH GRUR 2010, 616 - marions-kochbuch.de; OLG Hamburg MMR 2011, 49).

    Anders als in der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2010, 616 - marions-kochbuch.de) hat sich die Beklagte die Einzelinhalte als solche gerade nicht wirtschaftlich zu eigen gemacht und beansprucht insbesondere keine exklusiven Rechte an den Nutzerbewertungen, die also auch an anderer Stelle wiederholt werden könnten.

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Dagegen spricht auch, dass der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung zur Prüfung von Unterlassungsansprüchen gegen Diensteanbieter ("Hostbetreiber") wegen fremder rechtwidriger Inhalte ausdrücklich auch Art. 15 der Richtlinie und § 7 Abs. 1 und 2 TMG herangezogen hat und daraus herleitet, dass der Haftung des Dienstebetreibers jedenfalls nicht die Verletzung allgemeiner Vorabprüfungspflichten zugrunde gelegt werden kann (vgl. BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum).

    Zur Bestimmung gebotener Prüfungs- und Überwachungspflichten ist - auch für kommerzielle Bewertungsplattformen der vorliegenden Art - auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückzugreifen, wonach Diensteanbietern jedenfalls keine Anforderungen auferlegt werden dürfen, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet; Danckwerts GRUR-Prax 2011, 260).

  • OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09

    Sevenload.de - Urheberrechtsverletzung durch Nutzervideos

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Insgesamt kommt es dabei auf die Sichtweise eines "verständigen Internetnutzers" an (vgl. BGH GRUR 2010, 616 - marions-kochbuch.de; OLG Hamburg MMR 2011, 49).

    Im Rahmen der richtlinienkonformen Auslegung wandelt sich der Tatbestand des § 4 Nr. 8 UWG nämlich von einem reinen Handlungsdelikt ("Verbreiten") zu einem Unterlassungsdelikt, das den Unwert des Verhaltens allein an die Verletzung bestehender Verkehrssicherungspflichten anknüpft (vgl. entsprechend so - unausgesprochen - schon OLG Hamburg MMR 2011, 49, wo ebenfalls im Rahmen des Urheberrechts für den Tatbestand der "Vervielfältigung und Verbreitung" auf die Verletzung von Prüfungspflichten abgestellt wird).

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 75/93

    Schwarze Liste - Anschwärzung

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass sich die verbreitende Person die Inhalte auch zu eigen macht, es muss lediglich einem Dritten die Möglichkeit verschafft worden sein, von dem Inhalt der Behauptung Kenntnis zu nehmen (vgl. Köhler/Bornkamm a.a.O.; BGH GRUR 1995, 427, 428 - Schwarze Liste).

    Die uneingeschränkte Haftung der Beklagten für ein "Verbreiten" von Inhalten im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGH GRUR 1995, 427, 428 - Schwarze Liste) würde zwangsläufig bedeuten, dass die Beklagte die Bewertungen ihrer Nutzer als "fremde Inhalte" in jedem Einzelfall auf ihre Richtigkeit hin prüfen müsste, bevor sie diese auf der Bewertungsplattform einstellt.

  • OLG Hamburg, 18.01.2012 - 5 U 51/11

    Hotelbewertung weiterhin erlaubt - Hotelbetreiberin unterliegt im Rechtsstreit

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Einen Unterlassungsanspruch dieser Reichweite hat zutreffend bereits das Oberlandesgericht Hamburg verneint (vgl. OLG Hamburg 5 U 51/11 Anlage B 22 zum Schrift7. Februar 2012, Bl. 146 d.A.).
  • KG, 15.07.2011 - 5 U 193/10

    Klage eines Hotelbetreibers gegen kritische Behauptungen auf einer

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Insbesondere wäre eine einschränkenden Verurteilung dahingehend, dass damit etwa gebotene Prüfungspflichten erstmals durch das Gericht konkretisiert würden, unzulässig (vgl. KG NJW-RR 2011, 1543; Unger-Sternberg, GRUR 2011, 486, 489; BGH GRUR 2008, 1121, Rdn.25 - Freundschaftswerbung im Internet).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Insbesondere wäre zur Begründung einer Haftung für die Zurechnung fremder Inhalte im Sinne eines Zueigenmachens und bei der Zumutbarkeit von Prüfungspflichten jeweils höhere Anforderungen zu stellen (vgl. für die Haftung eines Forenbetreibers nach allgemeinem Zivilrecht zuletzt: BGH NJW 2012, 148).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Dagegen spricht auch, dass der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung zur Prüfung von Unterlassungsansprüchen gegen Diensteanbieter ("Hostbetreiber") wegen fremder rechtwidriger Inhalte ausdrücklich auch Art. 15 der Richtlinie und § 7 Abs. 1 und 2 TMG herangezogen hat und daraus herleitet, dass der Haftung des Dienstebetreibers jedenfalls nicht die Verletzung allgemeiner Vorabprüfungspflichten zugrunde gelegt werden kann (vgl. BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Insbesondere wäre eine einschränkenden Verurteilung dahingehend, dass damit etwa gebotene Prüfungspflichten erstmals durch das Gericht konkretisiert würden, unzulässig (vgl. KG NJW-RR 2011, 1543; Unger-Sternberg, GRUR 2011, 486, 489; BGH GRUR 2008, 1121, Rdn.25 - Freundschaftswerbung im Internet).
  • LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Landgericht Hamburg entscheidet

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
    Eine Auslegung nationalen Rechts, die im Ergebnis dazu führen würde, eine solche Pflicht zu statuieren oder vorauszusetzen, ist deshalb richtlinienwidrig und damit unzulässig (vgl. Spindler/Schuster/Hoffmann a.a.O., § 7, Rdn. 30; a. A. wohl: LG Hamburg ZUM 2011, 936).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07

    Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten

  • LG Berlin, 21.10.2010 - 52 O 229/10

    Hotelbewertungen im Internet müssen vom Betreiber des Bewertungsportals nicht

  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

  • KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05

    Keine Haftung des Admin-C

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

  • KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12

    Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Februar 2012 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin - 52 O 159/11 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Februar 2012 - 52 O 159/11 - zu ändern und die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen,.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Februar 2012 - 52 O 159/11 - zu ändern und die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen,.

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