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   LG Berlin, 16.09.1992 - 26 O 179/92   

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https://dejure.org/1992,5406
LG Berlin, 16.09.1992 - 26 O 179/92 (https://dejure.org/1992,5406)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.09.1992 - 26 O 179/92 (https://dejure.org/1992,5406)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. September 1992 - 26 O 179/92 (https://dejure.org/1992,5406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietvertrag - Abschlusszwang einer Haftpflichtversicherung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularklauseln; Schönheitsreparturen; Fristenklausel; Mietminderungsverzicht; Fachhandwerkerklausel; Boilerreinigungsklausel; Wartungsklausel für Elektro- bzw. Gasgeräte; Teppichbodenklausel; Kleinreparaturklausel; Hausratsversicherungsklausel; Elektroklausel; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 16.09.1992 - 26 O 179/92
    Demnach setzt der Begriff der "Kleinreparatur" voraus, dass die Kosten betragsmäßig begrenzt sind und es sich um Gegenstände handelt, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (BGH WuM 1989, 324 ).

    Sie ist deshalb unangemessen, weil sie nicht die für Kleinreparaturen notwendige Höchstbetragsbegrenzung enthält (vgl. BGH WuM 1989, 324 ).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus LG Berlin, 16.09.1992 - 26 O 179/92
    Zwar hält es die Rechtsprechung für zulässig, dass der Mieter verpflichtet wird, die Schönheitsreparaturen nach einem Fristenplan durchzuführen (BGHZ 101, 253 ).
  • OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80

    Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von

    Auszug aus LG Berlin, 16.09.1992 - 26 O 179/92
    Die Übertragung einer derartigen Pflicht auf den Mieter ist deshalb anders als bei den Schönheitsreparaturen zu beurteilen (vgl. OLG Hamm, WuM 1981, 77 ).
  • OLG Stuttgart, 17.02.1989 - 8 REMiet 2/88

    Schönheitsreparaturen; Mietzeit; Vertragsende; Renovierungsturnus; Prozentualer

    Auszug aus LG Berlin, 16.09.1992 - 26 O 179/92
    Denn es soll verhindert werden, dass der Mieter verpflichtet wird, Schönheitsreparaturen durchzuführen, die auf die Zeit seines Vormieters entfallen (OLG Stuttgart, WUM 1989, 121).
  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 76/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten -

    Ob eine mietvertragliche Verpflichtung des Mieters, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, die Regeln über die Kautionsleistungen des bürgerlichen Rechts (§ 551 BGB) unterläuft (so LG Berlin vom 16.9.1992 - 26 O 179/92 - juris RdNr 38; Jendrek, NZM 2003, 697, 698) , ist allein eine Frage der zivilrechtlichen Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung (dazu noch unten) , aber keine der kategorialen Zuordnung zum Begriff des Unterkunftsbedarfs.

    Auch wiederholte einschlägige landgerichtliche Rechtsprechung hierzu ist nicht ersichtlich (vgl aber LG Berlin vom 16.9.1992 - 26 O 179/92 - juris RdNr 38; ferner AG Düsseldorf vom 13.7.1990 - 43 C 6447/90 - NJW-RR 1990, 1429 zur Hausratsversicherung) .

  • KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07

    Gewerberaummiete: Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von

    Jedenfalls angesichts des geringen Alters der bisherigen funktionsfähigen Schließanlage einerseits und der langwierigen Dauer eines Verschleißes andererseits bedurfte es eines Abzuges von den Materialkosten nicht (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2007, 1 A 253/05, zitiert nach juris, Rn. 25; LG Berlin in GE 1993, 159 ff. = WuM 1993, 261 ff.; Bub/Treier-Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, 1999, Teil V. A., Rn. 9).
  • LSG Hessen, 05.08.2020 - L 6 AS 581/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    So sei bereits zu bezweifeln, dass vorliegend überhaupt eine mietvertraglich wirksame Regelung bestehe (Hinweis auf LG Berlin, Urteil vom 16. September 1992 - 26 O 179/92 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2019 - L 8 SO 163/19
    Einem Anspruch auf höhere Leistungen steht auch nicht unbedingt entgegen, dass die mietvertragliche Regelung über die Versicherungspflicht (§ 13a) nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage als allgemeine Geschäftsbedingung einer Inhaltskontrolle nach §§ 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 BGB nicht standhält und daher unwirksam ist (vgl. etwa AG Dresden, Urteil vom 14.12.2011 - 141 C 6282/11 - juris Rn. 10 m.w.N. und die vom SG bereits zitierte Entscheidung des LG Berlin vom 16.9.1992 - 26 O 179/92 - juris Rn. 38).
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