Rechtsprechung
LG Berlin, 16.10.2009 - 15 T 7/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Keine beschränkte Unterwerfung bei unverlangter E-Mail-Werbung - Im Fall unverlangter E-Mail-Werbung wird die durch den Verstoß begründete Wiederholungsgefahr nicht durch die auf eine konkrete E-Mail-Adresse des Betroffenen beschränkte Unterlassungserklärung ausgeräumt.
- openjur.de
- webshoprecht.de
Inhalt der Unterlassungserklärung bei unerwünschter E-Mail-Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung einer Kontaktaufnahme per E-Mail zum Zwecke der Werbung für Online-Unterhaltungsangebote aufgrund von einer durch den Verstoß begründeten Wiederholungsgefahr
- kanzleischroeder-kiel.de
Spamverbot umfasst alle Emailadressen eines Unternehmens
- kanzlei.biz
Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei unerbetener E-Mail-Werbung
- info-it-recht.de
Eine auf die konkrete E-Mail-Adresse beschränkte Unterlassungserklärung beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr
- kanzlei.biz
Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei unerbetener E-Mail-Werbung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1; 1004 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
Bei E-Mail-Spam reicht eine auf die benutzte E-Mail-Adresse beschränkte Unterlassungserklärung nicht aus - heise.de (Pressebericht)
Mehr Schutz vor Spam
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung bei Spam-Mails nicht auf eine E-Mail-Adresse beschränkt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Reichweite des Unterlassungsanspruchs bei unverlangter E-Mail-Werbung
- kanzlei-richter.com (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Auf spambetroffene E-Mail-Adresse beschränkte Unterwerfungserklärung unzureichend
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Umfang des Unterlassungsanspruches wegen unerwünschter Werbe-Mails
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zur Frage der Reichweite einer Unterlassungserklärung bei unverlangter E-Mail-Werbung
- lawbster.de (Kurzinformation)
Online-Marketing: Die Abmeldung vom Newsletter bei mehreren eMail-Adressen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Problem beim Online-Marketing: Die Abmeldung vom Newsletter bei mehreren eMail-Adressen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Reichweite des Unterlassungsanspruchs bei unverlangter E-Mail-Werbung
Besprechungen u.ä. (2)
- kanzlei-richter.com (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Auf spambetroffene E-Mail-Adresse beschränkte Unterwerfungserklärung unzureichend
- beck.de , S. 48 (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 10.09.2009 - 4 C 1007/09
- LG Berlin, 16.10.2009 - 15 T 7/09
Papierfundstellen
- MMR 2010, 38
- MIR 2009, Dok. 214
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 16.10.2009 - 15 T 7/09
Der BGH hat insofern ausgefu?hrt (GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung):. - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus LG Berlin, 16.10.2009 - 15 T 7/09
Denn der Anspruch umfasst nicht nur die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch im Kern gleichartige Handlungen (vgl. BGH, GRUR 2000, 907,909 = NJW-RR 2001, 620 - Filialleiterfehler).".
- LG Hagen, 10.05.2013 - 1 S 38/13
Zum Unterlassungsanspruch bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Ausgehend von § 7 UWG, dessen Inhalt nach einhelliger Auffassung auch im Verhältnis von Nichtwettbewerbern heranzuziehen ist (…vgl. BGH, NJW 2009, 2958 f, Rn. 14), besteht kein Grund, den Unterlassungsanspruch auf spezifizierte E-Mail-Adressen zu beschränken (…vgl. hierzu BGH, a. a. O., zu einem entsprechenden Unterlassungsantrag; OLG Frankfurt, NJOZ 2013, 162 zu Telefonwerbung; LG Berlin, MMR 2010, 38 zu E-Mail-Werbung). - OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13
Öffentliche Zustellung einer Klage: Anforderungen an die Nachforschungspflicht …
Ihr Anspruch ist nicht auf ein Verbot unter ihrer jetzigen Telefonnummer, auf der der Anruf einging, beschränkt (vergleiche BGH Urteil vom 11. März 2004, I ZR 81/01; LG Berlin, Beschluss vom 16.10.2009, 15 T 7/09, jeweils zu E-Mail-Werbung). - OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 12 U 33/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unerwünschte Werbe-Telefonanrufe
Ihr Anspruch ist nicht auf ein Verbot unter ihrer jetzigen Telefonnummer, auf der der Anruf einging, beschränkt (vergleiche BGH Urteil vom 11. März 2004, I ZR 81/01; LG Berlin, Beschluss vom 16.10.2009, 15 T 7/09, jeweils zu E-Mail-Werbung).