Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.10.2009 - 4 O 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30788
LG Berlin, 16.10.2009 - 4 O 12/09 (https://dejure.org/2009,30788)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.10.2009 - 4 O 12/09 (https://dejure.org/2009,30788)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - 4 O 12/09 (https://dejure.org/2009,30788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,30788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03

    Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2009 - 4 O 12/09
    Für eine Verbindung beider Instrumente ist es danach nunmehr ausreichend, wenn nach den getroffenen Vereinbarungen der Parteien der Festkredit mit dem Ansparvertrag derart verbunden wird, dass die Tilgung des Kredits für die Laufzeit ganz oder teilweise ausgesetzt wird und dafür parallel Zahlungen auf den Ansparvertrag geleistet werden, die nach der übereinstimmenden Vorstellung der Parteien bei Abschluss des Darlehensvertrags mindestens zur teilweisen Rückzahlung des Kredits verwendet werden sollen (vgl. BGH vom 08.06.2004 -XI ZR 150/03- BGHZ 159, 270 zu Tz. 24).

    23 Unschädlich ist bei alledem, dass die Ansparsumme voraussichtlich niedriger als der Kredit war und dass die Rechtsvorgängerin der Beklagten sich die Fondsanteile nur zur Sicherheit hat verpfänden lassen, anstelle ihre Verwertung auf die Darlehensschuld fest zu vereinbaren (vgl. hierzu BGH vom 08.06.2004 aaO. Rz. 24).

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 23/07

    Anforderungen an die Angabe des Gesamtbetrags bei Tilgung endfälliger Darlehen

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2009 - 4 O 12/09
    In dieser Kombination hat der Bundesgerichtshof die auf das Ratendarlehen periodisch zu leistenden Zahlungen nicht mehr als Teilleistungen auf das endfällige Darlehen angesehen (vgl. BGH vom 19.02.2008 -XI ZR 23/07- ZIP 2008, 826).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2009 - 4 O 12/09
    Mit dieser Entscheidung vom 25.04.2006 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung aus 2001 relativiert, nach der ein Gesamtbetrag bei derart kombinierten Finanzierungsmodellen nur anzugeben sei, wenn die Fälligkeit des Verbraucherkredites von der Auszahlung eines Bausparvertrages oder einer Kapitallebensversicherung abhänge, durch die der Kredit ganz oder teilweise getilgt werden solle (so noch BGH vom 18.12.2001 -XI ZR 156/01- BGHZ 149, 302).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2009 - 4 O 12/09
    21 Aus der maßgeblichen Sicht eines Kreditnehmers ist es von nachrangiger Bedeutung, ob er Tilgungsraten direkt an den Kreditgeber oder zunächst Zahlungen an eine Ansparinstitution erbringt; notwendig ist lediglich, dass der Festkredit mit dem Ansparinstrument derart verbunden ist, dass die Tilgung des Kredits für die Laufzeit ganz oder teilweise ausgesetzt wird und dafür parallel ansparende Zahlungen geleistet werden, die bei planmäßigem Verlauf zur mindestens teilweisen Rückzahlung des Kredits verwendet werden sollen (vgl. BGH vom 25.04.2006 -XI ZR 219/04- WM 2006, 1060 zur Kapitallebensversicherung).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2009 - 4 O 12/09
    So ist es beispielsweise bei der von der Klägerin mehrfach angeführten, sog. unechten Abschnittsfinanzierung (vgl. etwa BGH vom 25.04.2006 -XI ZR 193/04- BGHZ 167, 252).
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2009 - 4 O 12/09
    Zwar kann auch eine unzutreffend berechnete Gesamtbetragsangabe durchaus im Rechtssinne fehlen (vgl. nur BGH vom 09.05.2006 -XI ZR 119/05- NJW-RR 2006, 1419).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht