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   LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18   

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https://dejure.org/2018,33741
LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18 (https://dejure.org/2018,33741)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.10.2018 - 67 S 150/18 (https://dejure.org/2018,33741)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 67 S 150/18 (https://dejure.org/2018,33741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • wertermittlerportal
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieterhöhung wegen vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Parkplatzangebot gerechtfertigt; § 558 BGB?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berliner Mietspiegel: Parkplatz ist wohnwerterhöhend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Stellplatz ist wohnwerterhöhend, wenn er tatsächlich angeboten wurde

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung wegen kostenpflichtigem Parkplatzangebot des Vermieters?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenpflichtiger Parkplatz für Mieter stellt grundsätzlich wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 dar - Voraussetzung ist tatsächliche Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch ein kostenpflichtiger Mieterparkplatz ist wohnwerterhöhend zu berücksichtigen! (IMR 2019, 1001)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 02.03.2017 - 67 S 375/16

    Mieterhöhungsverlangen: Anforderungen an das Vorliegen des wohnwertmindernden

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18
    Zum anderen wäre die Möglichkeiten zur Aufbewahrung und Sicherung mit einem Fassungsvermögen von lediglich fünf Fahrrädern für das streitgegenständliche Mehrparteienhaus und die dort vorhandenen Anzahl von Fahrrädern zu unterdimensioniert, um wohnwerterhöhend Berücksichtigung finden zu können (vgl. Kammer, Urt. v. 2. März 2017 - 67 S 375/16, NZM 2018, 202, juris Tz. 12).
  • LG Berlin, 05.07.2018 - 66 S 35/18

    Mieterhöhungsverlangen: Wohnwerterhöhende Berücksichtigung eines

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18
    Ein derart simpler und unzureichender Diebstahlsschutz indes reicht für eine Berücksichtigung der Abstellvorrichtung als wohnwerterhöhendes Merkmal nicht aus (vgl. LG Berlin, Beschluss v. 5. Juli 2018 - 66 S 35/18, GE 2018, 1059, juris Tz. 7).
  • AG Berlin-Schöneberg, 13.04.2018 - 17 C 188/17

    Berliner Mietspiegel: Was ist ein Stauraum?

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18
    Sofern es nach Durchführung der Beweisaufnahme noch auf die Merkmalgruppe 5 ankommen sollte, hat das Amtsgericht entsprechend § 563 Abs. 2 ZPO davon auszugehen, dass es der Bejahung des wohnwerterhöhenden Merkmals "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes PKW Parkplatzangebot in der Nähe" bereits ausweislich der Historie sowie des Wortlauts und der Systematik der Orientierungshilfe des Mietspiegels 2017 nicht entgegensteht, dass die vom Kläger vorgehaltenen Parkplätze - mit einer Monatsmiete von 45, 00 EUR - gebührenpflichtig sind (vgl. AG Schöneberg, Urt. v. 13. April 2018 - 17 C 188/17, GE 2018, 719, juris Tz. 26).
  • BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09

    Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18
    Die Kammer hat das ihr gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eingeräumte Ermessen hinsichtlich einer eigenen Sachentscheidung oder einer Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 2011 - II ZR 188/09, NJW-RR 2011, 1365, juris Tz. 7) mit dem sich aus dem Tenor ersichtlichen Ergebnis ausgeübt.
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80

    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18
    Das angefochtene Urteil beruht in mehrfacher Hinsicht auf einer fehlerhaften Behandlung des Parteivorbringens, indem es zwischen den Parteien streitige Tatsachen als unstreitig behandelt und eindeutiges Parteivorbringen offensichtlich sachwidrig und damit objektiv fehlerhaft gewürdigt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. April 1981 - 2 BvR 911/80, BVerfGE 57, 42, Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 538 Rz. 18, 25 jeweils m.w.N.).
  • LG Berlin, 13.03.2019 - 66 S 153/18

    Wohnraummiete in Berlin: Zurverfügungstellung eines Pkw-Parkplatzes gegen Entgelt

    Gleiches gilt für die Annahme, dass zwar nicht die abstrakte Entgeltpflichtigkeit für das Merkmal erheblich ist, die Wohnwerterhöhung aber eintritt, wenn der Mieter zur Zeit des Zugangs des Erhöhungsverlangens tatsächlich einen Parkplatz vom Vermieter (durch eigenständigen entgeltlichen Vertrag) angemietet hat, oder ihm jedenfalls erfolglos eine solche Anmietung konkret angeboten worden ist (vgl. LG Berlin 67 S 150/18 vom 16.10.2018; zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 06.05.2020 - 227 C 115/19

    Wann sind die Merkmalgruppen des Berliner Mietspiegels 2019 erfüllt?

    Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung der 67. Kammer des Landgerichts Berlin (Urteil vom 16. Oktober 2018, 67 S 150/18, Rn. 9) an.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.05.2019 - 226 C 14/19

    Wohnwerterhöhung nur, wenn jeder einen Parkplatz kriegt!

    Nach Auffassung des Gerichts spricht die Verwendung der Formulierung "Angebot" dafür, dass für jeden interessierten Mieter auch ein Stellplatz zur Verfügung stehen muss, denn ein "Angebot" erzeugt die Vorstellung, dass man dieses lediglich noch annehmen muss (so auch LG Berlin, Urteil vom 16.10.2018 - 67 S 150/18 - juris).
  • LG Berlin, 07.09.2022 - 64 S 99/21

    Anwendung des Berliner Mietspiegels 2021

    Hinsichtlich des streitigen Parkplatzangebots obliege es der Beklagten darzutun, dass, wann und in welcher Form sie den Klägern die Anmietung eines Parkplatzes tatsächlich angeboten habe (vgl. LG Berlin, Urt. v. 16.10.2018 - 67 S 150/18 -, GE 2018, 1458 f., zitiert nach juris).
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