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   LG Berlin, 17.05.2004 - 86 T 312/04   

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https://dejure.org/2004,35191
LG Berlin, 17.05.2004 - 86 T 312/04 (https://dejure.org/2004,35191)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.05.2004 - 86 T 312/04 (https://dejure.org/2004,35191)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 86 T 312/04 (https://dejure.org/2004,35191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten; Versagung der Prozesskostenhilfe als insolvenzspezifische Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten; Versagung der Prozesskostenhilfe als insolvenzspezifische Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Bielefeld, 01.07.1999 - 43 IN 227/99
    Auszug aus LG Berlin, 17.05.2004 - 86 T 312/04
    Dem antragstellenden Erben ist für das Nachlassinsolvenzverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu gewähren (Uhlenbruck, InsO , 12. Aufl., § 315 Rn. 5; AG Bielefeld ZIP 1999, 1223 ; AG Flensburg ZlnsO 1999, 422; Siegmann Rpfleger 2001, 260; a.A. LG Göttingen Rpfleger 2001, 95).
  • BGH, 16.05.1969 - V ZR 86/68

    Anwendbarkeit des § 30 Nr. 2 Konkursordnung ( KO ) auf einen vorläufigen Erben;

    Auszug aus LG Berlin, 17.05.2004 - 86 T 312/04
    Schuldner in diesem Sinne ist im Falle eines Nachlassinsolvenzverfahrens der Erbe als Träger der in der Masse vereinten Vermögenswerte und Nachlassverbindlichkeiten (Uhlenbruck, a.a.O., Rn. 10, Siegmann a.a.O.; Beschlüsse der Kammer vom 2. August 2000 - 86 T 328/00-und vom 26. Juni 2000 - 86 T 338/00 - s.a. BGH NJW 1969, 1349 ; a.A. LG Göttingen a.a.O.).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus LG Berlin, 17.05.2004 - 86 T 312/04
    Die Rechtsmittelbeschränkung des § 6 Abs. 1 InsO findet hier keine Anwendung, weil die Versagung der Prozesskostenhilfe keine insolvenzspezifische Entscheidung ist (BGH NJW 2000, 1869 ; HK-Kirchhof, InsO , 3 Aufl., § 6 Rn. 12).
  • LG Göttingen, 10.10.2000 - 10 T 128/00

    Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ; Voraussetzungen für die

    Auszug aus LG Berlin, 17.05.2004 - 86 T 312/04
    Dem antragstellenden Erben ist für das Nachlassinsolvenzverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu gewähren (Uhlenbruck, InsO , 12. Aufl., § 315 Rn. 5; AG Bielefeld ZIP 1999, 1223 ; AG Flensburg ZlnsO 1999, 422; Siegmann Rpfleger 2001, 260; a.A. LG Göttingen Rpfleger 2001, 95).
  • AG Hannover, 18.09.2020 - 903 IN 155/20

    Abweisung Nachlassinsolvenzantrag mangels Masse - Kostenauferlegung

    Verfahrensbeteiligter des Nachlassinsolvenzverfahrens ist beim Erbenantrag mithin der Erbe selbst als Träger des Nachlasses; ihm kommt die verfahrensrechtliche Schuldnerrolle zu (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 17.05.2004, 86 T 312/04, Rn. 4 - juris; Marotzke in: Heidelberger Kommentar z. InsO, 10. Aufl. 2020, Vorb.
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