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   LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06   

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https://dejure.org/2006,30073
LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06 (https://dejure.org/2006,30073)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.10.2006 - 102 O 72/06 (https://dejure.org/2006,30073)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 102 O 72/06 (https://dejure.org/2006,30073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • afp 2007, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 08.05.2003 - 5 U 175/02

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung auf einer Rückseite einer Jugendzeitschrift

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06
    Abzustellen ist dabei auf ein situationsadäquates Ausmaß an Aufmerksamkeit des Lesers bei der Betrachtung der jeweiligen Veröffentlichung, da mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers auszugehen ist, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. auch OLG Hamburg, NJW-RR 2004, 196, 197 m.w.N.).

    Da sich ein Presseerzeugnis auf seiner Titelseite selbst präsentiert, rechnet der Verkehr an dieser Stelle weniger mit versteckten Werbebotschaften und steht diesen, jedenfalls im Hinblick auf Fremdwerbung, umso mehr unkritisch gegenüber (so OLG Hamburg, NJW-RR 2004, 196, 198).

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91

    Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06
    Maßgebend ist jeweils eine Gesamtwürdigung aller Umstände unter Berücksichtigung des Inhalts des Berichts, dessen Anlass und Aufmachung sowie der Gestaltung und der Zielsetzung des Presseorgans (vgl. BGH, GRUR 1993, 565, 566 - Faltenglätter).

    Maßgebend ist jeweils eine Gesamtwürdigung aller Umstände unter Berücksichtigung des Inhalts des Berichts, dessen Anlass und Aufmachung sowie der Gestaltung und der Zielsetzung des Presseorgans (vgl. BGH, GRUR 1993, 565, 566 - Faltenglätter).

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91

    Produktinformation I - Getarnte Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06
    Die Verletzung dieses Grundsatzes macht die hiergegen verstoßende Veröffentlichung wettbewerbsrechtlich unzulässig, weil der Verkehr einem redaktionellen Beitrag als Information eines nicht am Wettbewerb beteiligten Dritten regelmäßig größere Bedeutung und Beachtung beilegt als entsprechenden, als Werbung gekennzeichneten oder erkennbaren Angaben des Werbenden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa GRUR 1990, 611 -Werbung im Programm; GRUR 1993, 561, 562 -Produktinformation I, sowie die Nachweise bei Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., Rz. 3.20 zu § 4 UWG) .
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06
    Zum einen wird es insbesondere als unlauter angesehen, Anzeigen in Stil und Aufmachung von Reportagen oder redaktionellen Beiträgen zu bringen, ohne den Anzeigencharakter deutlich zu machen (vgl. BGH, GRUR 1968, 382 - Favorit I).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06
    Die Verletzung dieses Grundsatzes macht die hiergegen verstoßende Veröffentlichung wettbewerbsrechtlich unzulässig, weil der Verkehr einem redaktionellen Beitrag als Information eines nicht am Wettbewerb beteiligten Dritten regelmäßig größere Bedeutung und Beachtung beilegt als entsprechenden, als Werbung gekennzeichneten oder erkennbaren Angaben des Werbenden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa GRUR 1990, 611 -Werbung im Programm; GRUR 1993, 561, 562 -Produktinformation I, sowie die Nachweise bei Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., Rz. 3.20 zu § 4 UWG) .
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06
    Da die Mitglieder der erkennenden Kammer zum angesprochenen Verkehrskreis gehören, war ihnen eine Beurteilung der Werbung aus eigener Sachkunde möglich (vgl. BGH, GRUR 1985, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06
    Ob ein redaktioneller Beitrag eine getarnte Werbung enthält, lässt sich nur von Fall zu Fall feststellen (BGH, GRUR 1997, 541, 543 -Produkt-Interview), da die Grenzen fließend sind (so Köhler, a.a.O., Rz. 3.29 zu § 4 UWG) .
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06
    Wettbewerbsrelevante Veröffentlichungen müssen aus diesem Grunde ihren werbenden Charakter eindeutig erkennen lassen, wobei im Falle der Werbung in redaktionellem Gewand regelmäßig von einer Irreführung des Lesers auszugehen ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 907, 909 -Emil-Grünbär-Klub; Köhler, a.a.O., Rz. 3.20 zu § 4 UWG) .
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 167/92

    Produktinformation II - Getarnte Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06
    Dabei reicht es für die Annahme der wettbewerblichen Unlauterkeit aus, dass im Rahmen der Veröffentlichung eines redaktionellen Beitrages ein Produkt über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus werbend dargestellt wird (vgl. BGH, GRUR 1994, 819, 820 -Produktinformation I).
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