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   LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17   

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https://dejure.org/2017,50633
LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17 (https://dejure.org/2017,50633)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.11.2017 - 63 S 69/17 (https://dejure.org/2017,50633)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. November 2017 - 63 S 69/17 (https://dejure.org/2017,50633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preisgebundener Wohnraum: Übernahme der anfänglichen Dekorationsarbeiten wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Übernahme von anfänglichen Dekorationsarbeiten wirksam?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Preisgebundener Wohnraum: Übernahme der anfänglichen Dekorationsarbeiten durch Mieter wirksam? (IMR 2018, 47)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.08.2018 - VIII ZR 287/17

    Ersatzanspruch der für die Einzugsrenovierung entstandenen Kosten hinsichtlich

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17
    LG Berlin, Urteil vom 17.11.2017 - 63 S 69/17 (nicht rechtskräftig; Rev: BGH, Az. VIII ZR 287/17).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17
    Soweit sich die Klägerin zutreffend darauf beruft, dass nach der Rechtsprechung des BGH (BGH v. 18.03.2015 - VIII ZR 185/14, NJW 2915, 1594; BGH v. 18.03.2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871) der Vermieter selbst im preisfreien Wohnraum keinen Anspruch auf Überwälzung der Anfangsrenovierung auf den Mieter habe, geht es vorliegend gerade nicht um die in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Überbürdung der Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis , weil eine derartige Pflicht zu Lasten des Mieters nicht vereinbart ist und die mit einer Ausgleichszahlung verbundene einmalige Übernahme bestimmter Renovierungsarbeiten vom 13.09./04.10.2010 als Individualvereinbarung nicht dem Maßstab der §§ 307, 309 BGB unterfällt.
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17
    Soweit sich die Klägerin zutreffend darauf beruft, dass nach der Rechtsprechung des BGH (BGH v. 18.03.2015 - VIII ZR 185/14, NJW 2915, 1594; BGH v. 18.03.2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871) der Vermieter selbst im preisfreien Wohnraum keinen Anspruch auf Überwälzung der Anfangsrenovierung auf den Mieter habe, geht es vorliegend gerade nicht um die in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Überbürdung der Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis , weil eine derartige Pflicht zu Lasten des Mieters nicht vereinbart ist und die mit einer Ausgleichszahlung verbundene einmalige Übernahme bestimmter Renovierungsarbeiten vom 13.09./04.10.2010 als Individualvereinbarung nicht dem Maßstab der §§ 307, 309 BGB unterfällt.
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 181/12

    Mietvertrag über preisgebundenen Wohnraum: Rückwirkender Mietzuschlag wegen

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17
    Sofern nämlich eine Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter vereinbart worden wäre, käme eine Unwirksamkeit der Einmalleistung in Betracht, weil der Vermieter dann mehr erhalten würde, als das, worauf er nach der Kostenmiete Anspruch hat (vgl. für den Fall des Zuschlags nach § 28 Abs. 4 der II. BerechnungsVO bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 181/12 -, NJW-RR -, 585).
  • AG Velbert, 15.09.1975 - 2 C 84/75
    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17
    Der Entscheidung des Amtsgerichts Velbert (Urteil vom 15.9.1975 - 2 C 84/75) lag nicht nur die Vereinbarung einer Anfangsrenovierung neben der Überbürdung laufender Schönheitsreparaturen zugrunde, was nach damaliger - inzwischen überholter - Rechtsprechung wirksam gewesen sei, jedoch nicht im preisgebundenen Wohnraum.
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17
    Die Leistung ist in diesem Fall jedoch deshalb rechtsgrundlos erbracht, weil der vom Mieter herbeigeführte Dekorationserfolg dem entspricht, was der Vermieter in der von ihm gestellten Endrenovierungsklausel verlangt hatte und was er im Zuge der Weitervermietung nutzen konnte, ohne dass es dafür entscheidend darauf ankommt, ob und in welcher Höhe dies zu einer Wertsteigerung der Mietwohnung geführt hat (BGH v. 27.05.2009 - VIII ZR 302/07, GE 2009, 901).
  • AG Rheine, 25.08.1981 - 4 C 101/81
    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2017 - 63 S 69/17
    Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Rheine (Urteil vom 25. August 1981 - 4 C 101/81 E -, WuM 1981, 278) ist die Kostenübernahmeerklärung des Mieters für den Erstanstrich gemäß § 9 Abs. 7 WobindG unwirksam, weil der Vermieter eine zum Wohnen geeignete Wohnung schulde, um die Kostenmiete verlangen zu können und dies einen Innenanstrich voraussetze.
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