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   LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19   

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LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19 (https://dejure.org/2020,41601)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.02.2020 - 102 O 23/19 (https://dejure.org/2020,41601)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 102 O 23/19 (https://dejure.org/2020,41601)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn dem Werbenden jegliche wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse fehlen, welche die werbliche Behauptung stützen können (vgl. BGH GRUR 2013, 649 TZ 15 f. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 2013, 649 Tz. 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 19 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

  • OLG Hamburg, 28.11.2001 - 5 U 111/01

    Verstoß gegen § 1 UWG durch Versendung von Einkaufsgutscheinen über DM 30.- an

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    Für einen Verband, dem es zuzumuten ist, typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße selbst zu erkennen und abzumahnen, kommt lediglich ein Anspruch auf anteiligen Ersatz der Personal- und Sachkosten in Form einer Kostenpauschale in Betracht (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., Rz. 1.127 zu § 12 UWG; OLG Hamburg, Urteil vom 28. November 2001, 5 U 111/01, BeckRS 2001 30222988).
  • OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 218/02

    Gleiche Verträglichkeit

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    Soweit der Beklagte darauf verweist, dass bloße Zweifel des Anspruchstellers an der Richtigkeit einer bestimmten Werbebehauptung stützende Studien nicht geeignet sind, die Darlegungs- und Beweislast des Klägers für den irreführenden Charakter der Behauptungen zu modifizieren (unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, NJOZ 2003, 2783, 2785), ist dies grundsätzlich zutreffend.
  • OLG München, 19.04.2012 - 6 U 2576/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Ultraschall-Behandlung zur Körperformung

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    Zwar erscheint auch im - verwandten - Bereich der Medizinprodukte die Einhaltung des Goldstandards jedenfalls dann nicht zwingend erforderlich, wenn der Wirknachweis anhand objektiv messbarer Ergebnisse geführt werden kann und nicht die Gefahr der Verzerrung der Studie durch subjektive Empfindungen der Teilnehmer besteht (vgl. OLG München, Urteil vom 19.04.2012, 6 U 2576/11).
  • KG, 21.12.2018 - 5 U 138/17

    goFit Gesundheitsmatte - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    In Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten allerdings fehlen, und der Wirksamkeitsnachweis damit allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, bedarf es grundsätzlich placebokontrollierter Studien (vgl. KG, Beschluss vom 21. Dezember 2018, 5 U 138/17, Tz. 217 zitiert nach juris).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98

    Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    Mit gesundheitsfördernden Wirkungen darf gleichfalls nicht geworben werden, wenn diese wissenschaftlich umstritten sind (vgl. BGH, GRUR 2002, 273, 274 - Eusovit).
  • OLG München, 05.07.2018 - 29 U 1866/17

    Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    Sowohl methodische Mängel als auch Interessenkonflikte der Studienverfasser können sich auf die Validität einer Studie auswirken (vgl. OLG München, GRUR-RR 2019, 80, 82; Feddersen, GRUR 2013, 127, 134).
  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    Hierunter fallen auch Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb (vgl. BGH, NJW 1988, 1466, 1467; BGH, GRUR 2005, 431, 432; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Rz. 66 zur Vorgängerregelung des Art. 5 EuGVÜ).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (vgl. BGH GRUR 2015, 1244, TZ 16 - Aqupotenzangabe in Fachinformation).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95

    Gewinnspiel im Ausland - Begehungsort

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19
    Letztlich gilt damit, wie auch im Rahmen des Art. 40 EGBGB, bei Wettbewerbsverstößen die allgemeine Tatortregel, wobei die obergerichtliche Rechtsprechung als Begehungsort durchgängig den Marktort angesehen hat, an dem die wettbewerblichen Interessen der Konkurrenten aufeinandertreffen (vgl. etwa BGH, NJW 1998, 1227 und 2531).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

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